Anlage 3 Blatt 4
B. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bi- lanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit er- kennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche For- derungen werden abgeschrieben.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Barwertverfah- ren bzw. mit dem Nennwert.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet.
Geschäfte mit Derivaten werden nicht getätigt.
C. Rechnungsabgrenzungsposten
Der Ausweis betrifft geleistete Vorauszahlungen.
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