Seite 1
A. Prüfungsauftrag
Der Vorsitzende der Betriebskommission des
Eigenbetrieb Bürgerhäuser Dreieich, Dreieich
– im Folgenden auch kurz „Eigenbetrieb“ genannt – hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024 der Gesellschaft nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen sowie über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Der Auftrag wurde von uns mit Auftragsbestätigungsschreiben vom 12. März 2025 unter Beifügung unserer Auftragsbedingungen angenommen. Die Zweitschrift mit Einverständniserklärung des Auf- traggebers zu unseren Auftragsbedienungen haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Magistrats vom 4. Dezember 2023 zugrunde, mit dem wir zum Abschlussprüfer gewählt wurden (§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Der Eigenbetrieb unterliegt nach § 27 Abs. 2 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (HesEigBGes) der Prüfungspflicht gemäß §§ 316 ff. HGB.
Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten.
Die Prüfungsarbeiten haben wir von August bis Oktober 2025 in unseren Büroräumen in Dreieich durchgeführt. Anschließend erfolgte die Fertigstellung des Prüfungsberichtes.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs- vermerk vom 27. September 2024 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2023. Er wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 9. Dezember 2024 unverändert fest- gestellt.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten „Grundsätze ordnungs- mäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen“ für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU 7 (09.2022)) den nachfolgenden Bericht, dem wir den geprüften Jahresabschluss ( Anlagen 1 bis 3 ), den Lagebericht ( Anlage 4 ) beifügen.
Die Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG ist als Anlage 5 beigefügt.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingun- gen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fas- sung vom 1. Januar 2024 zugrunde.
Der vorliegende Prüfungsbericht richtet sich an den Eigenbetrieb.
1287/25 ▪ DBH ▪ 1011728
Made with FlippingBook flipbook maker