BZ 04:2022 Ausgabe

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BESSER LEBEN / FREIZEIT WERBUNG

Neue Richtlinie: Radverkehrsanlagen sollen breiter werden Bei höheren Kfz-Geschwindig- keiten ist eine klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr vorgesehen. Radverkehrsanlagen sollen zudem zukünftig breiter und sicherer gestaltet werden. Kfz-Geschwindigkeiten und großem Verkehrsaufkommen sind eigene Radfahranlagen zu errichten. Bei ge- ringeren Geschwindigkeiten kann ein Mischverkehr geführt werden.

Die wesentlichen Neuerungen der RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau) im Überblick: z.B. Radfahr- und Mehrzweckstreifen neben Parkern: 2m statt 1,5m). Damit wird auch die Problematik „Dooring“ sowie das steigende Aufkommen von Elektro-Fahrrädern und Lastenrädern in der RVS berücksichtigt. Bei höheren Kfz-Geschwindigkeiten muss eine klare Trennung zwischen Rad- und Kfz-Verkehr erfolgen. Das heißt: In Bereichen mit höheren

Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Denn der Radverkehr ist in Bewe- gung: Zum einen hat der Trend zur individuellen, aber zugleich nachhal- tigen Fortbewegung zu einer höheren Auslastung des Radnetzes geführt. Und zum anderen sind mit der E-Mobilität und der zunehmenden Nutzung von Lastenrädern neue Mobilitätsformen hinzugekommen, die wesentliche Auswirkungen auf die Radinfrastruktur haben. Denn mit erhöhten Geschwindigkeiten ge- hen beispielsweise auch verlängerte Bremswege und größere Kurvenradi- en einher.“ Mit der neuen Richtlinie wird die- sen veränderten Anfordernissen an die Radinfrastruktur begegnet und so eine wichtige Voraussetzung für mehr Sicherheit im Radverkehr ge- schaffen. Weiters dient sie Ländern, Gemeinden, Gutachtern und weiteren Interessensgruppen als Grundlage für die sichere Gestaltung der Radinfra- struktur. Immerhin werden täglich rund 6 Millionen km mit dem Fahrrad in Ös- terreich zurückgelegt.

Es muss sichergestellt werden, dass Radfahrende ausreichend von ande- ren Verkehrsteilnehmenden gesehen werden. Radschnellverbindungen werden in die Hierarchie der Radverkehrsnetze sowie in die Ausstattungskriterien für deren Ausgestaltung aufgenommen.

Denn die Zahl der verunglückten Radfahrenden ist im Zeitraum 2012 bis 2020 um 42 Prozent gestiegen. Allein im Jahr 2020 ereigneten sich gemäß der Verkehrsunfallstatistik 9.187 Radunfälle mit 9.308 Verletz- ten und 40 tödlich verunglückten Radfahrenden. Im Jahr 2021 stieg die Zahl der tödlich verunglückten Rad- fahrenden auf 48 Personen an – etwa jede zweite Person war zum Unfall- zeitpunkt mit dem E-Bike unterwegs. Die Wahrscheinlichkeit, in Öster- reich als radfahrende Person tödlich zu verunfallen ist doppelt so hoch wie etwa in Norwegen, Dänemark, Deutschland und Schweden. „Die hohe Zahl an Radunfällen verdeut- licht, dass die Radinfrastruktur an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss“, erläutert Dipl.-Ing. Klaus Robatsch, Leiter des

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