IHK-Global Business Ausgabe 04/2022

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.rhein-neckar.ihk24.de Redaktion Stephanie Palm (verantw.) Georg Müller Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11x im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Achim Hartkopf Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 44 vom Januar 2022 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande - rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter - nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.rhein-neckar.ihk24.de/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

RUSSLAND Wie umgehen mit den Sanktionen der EU?

land mehr um. Der Hamburger Hafen hat die automatische Genehmigung aller Transporte nach Russland vorerst eben- falls gestoppt, für Lieferungen können jedoch Einzelgenehmigungen erteilt werden. Auch auf die Landwege hat die aktuelle Situation Auswirkungen, nicht zuletzt wegen steigender Kraftstoffpreise. Mehrere Logistikdienstleiter haben Ihre Geschäfte mit Russland betreffend Luft-, Land- und Seefahrt vorerst eingestellt. Zu einem weiteren Problem beim Waren- transport über den Landweg könnte der Ausfall von vielen in der deutschen Logistikbranche tätigen Lkw-Fahrer aus der Ukraine werden. IHK IHK-TIPP ES EMPFIEHLT SICH DAS TRANS- PORTRISIKO AUF DEN RUSSISCHEN KUNDEN ZU VERLAGERN DURCH DIE WAHL EINER ENT- SPRECHENDEN INCOTERMS -KLAUSEL WIE EXW (EX WORKS) ODER FCA (FREE CARRIER) .

BELARUS Sanktionen ausgeweitet

Die seit 2006 bestehenden Sanktio- nen gegen Belarus wurden wegen der Beteiligung an der militärischen Invasion in der Ukraine mit der VO 2022/ 355 vom 2. März 2022 deutlich ausge- weitet. Darüber hinaus wurde mit der VO 2022/398 mit Finanzsanktionen gegen Belarus Banken aus dem Swift System ausgeschlossen. Die zusätzlichen Sanktionen beinhalten die Sanktionie- rung hochrangiger Militärs sowie Ein- fuhrbeschränkungen in die EU von Tabakerzeugnissen, mineralischen Brennstoffen, bituminösen Substanzen, Holzprodukten, Zementprodukten, Düngemittel, Eisen- und Stahlprodukten, Kautschukprodukten. Zudem besteht ein Ausfuhrverbot von Dual-Use-Güter und -Technologien sowie von komplexeren Gütern und Technologien, die zur militärischen, technologischen, verteidi- gungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung von Belarus beitragen könnten. BAFA/ IHK

Prüfung des Zahlungsweges Der Zahlungsverkehr ist mittlerweile stark eingeschränkt aufgrund von Finanzsanktionen, die auf 70 Prozent des russischen Bankensektors abzie- len. Diese Sanktionen wurden durch einen Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System ver- schärft. Hierzu zählen: Vneschtorg- bank (VTB), Vneschekonombank (VEB.RF), Bank Rossiya, Bank Otkrytie, Novikombank, Promsvyazbank und Sovcombank. Nicht dabei ist die Sberbank. Jedoch haben die USA und Großbritannien gezielte Sanktionen gegen die Sberbank verhängt. Die russische Regierung hat zudem als Gegenmaßnahmen eine Kontrol- le und Verbot für den Transfer von Devisen getroffen. Zudem wurde eine Liste „unfreundlicher Staaten“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen haben. Dazu ge- hören die USA, Kanada, die EU-Staa- ten, Großbritannien und weitere Staaten. Alle Geschäfte mit Personen und Firmen aus der Liste der „un- freundlichen Staaten“ werden fortan von einer Rechtskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen geprüft. Eine in Russland steueran- sässige Firma oder ein Unternehmen aus einem der unfreundlichen Staaten muss einen Antrag an die Kommis- sion zur Genehmigung einer Transak- tion beziehungsweise eines Geschäfts stellen. Zudem sollen finanzielle Verpflichtungen bei „unfreundlichen Staaten“ nur noch in Rubel beglichen werden dürfen. Dafür müssten die Staaten ein Verrechnungskonto bei einer russischen Bank einrichten. IHK-TIPP ES EMPFIEHLT SICH AUF VORKASSE MIT DEM RUSSISCHEN PARTNER ZU BESTEHEN. Prüfung des Transportweges Der Luftverkehr ist durch die gegen- seitigen Luftraumsperrungen einge- schränkt. Einige Reedereien schlagen keine Container von und nach Russ-

Als Reaktion auf den russischen Militärangriff auf die Ukraine hat die EU weitreichende Wirtschaftssank- tionen gegen Russland erlassen. Die Sanktionspakete enthalten sowohl eine Verschärfung und Erweiterung der bestehenden Finanzsanktionen und personenbezogenen Sanktionen, Beschränkungen des Güterverkehrs mit Russland als auch umfassende territoriale Sanktionen, die den Handel und Transaktionen mit den Gebieten Donezk und Luhansk einschränken. Wie behalten Sie den Überblick, welche Prüfungen müssen Sie für Russland- Lieferungen vornehmen? Prüfung des Geschäftspartners Gegenüber zahlreichen Personen und anderen juristischen Personen wurden Finanzsanktionen erlassen, darunter Putin, Lawrow und viele Oligarchen. Sie beinhalten unter anderem ein Ver- bot, unmittelbar oder mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die im Eigentum oder Besitz dieser Personen, Organisationen oder Einrichtungen sind oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, sind eingefroren. IHK-TIPP NUTZEN SIE EIN SOFTWARE- LÖSUNG, UM EIN SCREENING IHRER GESCHÄFTSPARTNER VORZUNEHMEN. AUCH MANUELL KANN DER KUNDE ÜBER FOLGENDE WEBSITE GEPRÜFT WERDEN:  finanz-sanktionsliste.de Prüfung der zu lieferndenWare Es besteht ein Verbot, Güter mit einem doppelten Verwendungszweck (= ge- listete Dual-Use-Güter in Anhang 1 EU-Dual-Use-VO) zu verkaufen, zu lie- fern, zu verbringen oder auszuführen. Genehmigungspflichtige Ausnahmen gibt es unter anderem bei Gütern für humanitäre, medizinische oder phar- mazeutische Zwecke und gesundheit- liche Notlagen sowie für Altverträge, die vor dem 26. Februar 2022 ge- schlossen wurden.

Daneben bestehen sektorspezifische Maßnahmen, welche ein Verbot oder eine Genehmigungspflicht beinhalten. Hierunter fallen spezielle Güter für die Erdölexploration und -förderung, Hightech-Produkte, Allgemeine Elek- tronik, Rechner, Telekommunikation und Informationssicherheit, Sensoren und Laser, Navigation, Luftfahrtelek- tronik, Meeres- und Schiffstechnik, Funkkommunikationstechnologie, Luft- und Raumfahrt sowie Antriebe. Ebenfalls verboten ist die Lieferung von Luxusgütern und der Import von Stahl- und Eisenwaren aus Russland. Für Verträge, die vor dem 26. Februar 2022 geschlossen wurden, besteht eine Altvertragsregelung, wonach die Vertragserfüllung (Lieferung) weiter- hin möglich sein kann. Die Anwendung dieser Regelung bedarf jedoch der Ge- nehmigung des Bundesamts für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wobei der Genehmigungsantrag vor dem 1. Mai 2022 einzureichen ist. Mit der Einbeziehung nicht-gelisteter Güter werden jetzt erstmals deutsche Unternehmen betroffen sein, die bis- lang noch nichts mit Sanktionen und der zuständigen Behörde BAFA zu tun hatten.

Alle Informationen zu den Russland- Sanktionen finden Sie unter: rhein-neckar.ihk24.de/russland

ATLAS -AUSFUHR Neue Codierungen aufgrund der Sanktionen In den ATLAS-Infos 0277/2022, 0279/22, 0283/22, 0289/22 und ATLAS-Infos 0294/22 hat die EU bezüglich der Sanktionen gegenüber Russ- land und Belarus neue Unterlagencodie- rungen im ATLAS eingepflegt. Diese sind auch im Handbuch für Ausfuhrgenehmi- gungen und Genehmigungscodierungen hinterlegt. Zoll/IHK UKRAINE Infoblatt zu Hilfsgüterlieferungen Vor dem Hintergrund des russi- schen Angriffs auf die Ukraine und zahlreicher Bemühungen um Hilfsliefe- rungen zur Unterstützung der Ukraine mit ausfuhrgenehmigungspflichtiger Schutzausrüstung setzt das BAFA für entsprechende Vorgänge ein beschleu- nigtes Genehmigungsverfahren um. Hierzu informiert ein Infoblatt des BAFA. BAFA/IHK Download unter: bafa.de > Außenwirtschaft > Aktuelles

Näheres unter: rhein-neckar.ihk24.de/belarus

DONEZK UND LUHANSK Geschäfte untersagt

Im Rahmen der aktuellen Embargo- regelungen sind auch der Handel und die Bereitstellung von Finanzmitteln mit den nicht von der Regierung kontrollier- ten ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk aufgrund der VO 2022/263 verboten. BAFA/IHK

IHK-TIPP WO FINDEN SIE UNTERSTÜTZUNG BEI UNSICHERHEITEN?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt eine Telefon-Hotline bereit unter 06196 908-1237 und steht für rechtliche Grundsatz- fragen auch per E-Mail zur Verfügung: ru-embargo@bafa.bund.de Bei Fragen zu einem beabsichtigten Ausfuhrvorhaben nutzen Sie das Formular „Sonstige Anfrage” im ELAN-K2 Ausfuhr-System.

IHR ANSPRECHPARTNER

Oliver Falk

0621 1709-223 oliver.falk@rhein- neckar.ihk24.de

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