LIEFERKETTENGESETZ
S E R I E – T E I L 1
ATION BW
Die EU-Kommission möchte bessere Umwelt- und Arbeits - standards entlang der globalen Lieferketten von Gütern durch - setzen. Deutsche Unterneh - men fordern eine praxistaug - liche, verhältnismäßige und rechtssichere Ausgestaltung.
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betroffenen Unternehmens ein KMU, muss dieses „gezielte und angemesse- ne Unterstützung“ durch den Auf- traggeber erhalten, um die vertrag- lichen Bestimmungen zur Sicherung der Sorgfaltspflichten einhalten zu können. Denkbar ist die Kostenüber- nahme für den Beitritt zu einer ge- eigneten Industrie-Initiative oder für die Überprüfung durch unabhängige Dritte. Zeitrahmen der Umsetzung Der vorliegende Richtlinienentwurf muss durch das Europäische Parla- ment und den Europäischen Rat ge- billigt und danach durch die Mitglieds- staaten innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Die IHK-Organisation geht davon aus, dass die Richtlinie frü- hestens im 3. Quartal 2023 in Kraft treten wird, so dass Unternehmen der Gruppe 1 ab dem 3. Quartal 2025 die Vorgaben des Gesetzes erfüllen müss- ten. Für Unternehmen der Gruppe 2 tritt diese zwei Jahre später, zum 3. Quartal 2027 in Kraft. IHK
EU-Lieferkettengesetz – Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferketten-
sektoren tätig sind und 40 bis 150 Mil- lionen Euro Nettoumsatz in der EU erwirtschaften, davonmindestens 50 Prozent in einemder Risikosektoren. Welche Unternehmen sind indirekt betroffen? Das Gesetz umfasst die gesamte Wertschöpfungskette von der Roh- stoffgewinnung bis zum Endkunden und weiter bis zur Entsorgung des Produktes. Indirekt sind alle Lieferan- ten und Geschäftspartner der direkt betroffenen Unternehmen durch eine „vertragliche Kaskade” („Contractual Cascading”) betroffen. Lieferanten müssen ihren direkt dem Gesetz unterliegenden Kunden vertraglich zusichern, sich im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Kunden zu ver- halten und wenn notwendig, einen vorbeugenden Aktionsplan oder einen Abhilfeplan aufzustellen. Besondere Unterstützung für KMU Ist der Tier-1 Lieferant eines direkt
gesetz „Corporate Sustainability Due Diligence“ geht weit über das deut- sche Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetz hinaus. Auch mittelgroße Unternehmen sind direkt betroffen. Zudem sind neben den menschen- rechtlichen Sorgfaltspflichten umfangreiche Umwelt- und Klima- schutz-Vorgaben entlang der gesam- ten Wertschöpfungskette einzuhalten. Welche Unternehmen sind direkt betroffen? Direkt betroffen sind Unternehmen mit Sitz in der EU mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Netto- umsatz von mindestens 150 Millio- nen Euro weltweit (Gruppe 1) oder mit mindestens 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von min- destens 40 Millionen Euro weltweit (Gruppe 2), die in einem Risikosektor (Landwirtschaft, Textil, Rohstoffe) tätig sind und in diesem mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes erwirt- schaften. Um ein Level Playing Field mit aus- ländischen Unternehmen zu schaffen, sind auch Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten von dem EU-Gesetz erfasst: zum einen Unternehmen mit mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU; zum anderen Unternehmen, die in einem der Risiko-
Für kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg
Preisgelder in Höhe von insgesamt 50.000 Euro
Sonderpreis für junge Unternehmen in Höhe von 7.500 Euro
Richtlinienvorschlag der EU-Kommission (in Englisch):
ec.europa.eu/info/publications/ proposal-directive-corporate- sustainable-due-diligence-and- annex_en
Teil 2 unserer Serie zum EU-Lieferketten- gesetz lesen Sie im nächsten Heft: Unter - nehmen müssen weitreichende Sorgfalts - pflichten einhalten.
Bis 31. Mai online bewerben!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Innovationsberatungsstelle Ihrer IHK oder unter www.innovationspreis-bw.de
Direkt vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind … Unternehmen
Gruppe Beschäftigte Nettoumsatz weltweit
In EU
1 2
≥ 500 ≥ 250
≥ 150 Millionen Euro ≥ 40 Millionen Euro Nettoumsatz in EU ≥ 150 Millionen Euro ≥ 40 Millionen Euro
≥ 50 Prozent davon in Risikosektor(en)
Aus Drittstaat
1 2
- -
≥ 50 Prozent davon in Risikosektor(en)
8
IHKGlobal Business 04/2022
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