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Wohnberatung
Geschäftsbericht 2023
1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsstelle: Die Einschränkungen des selbstständigen Wohnens bzw. der selbstständigen Haushaltsführung sind vielfach das Ergebnis einer mangelhaften Abstim - mung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung (Wohnung, Wohnumfeld) und den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des in dieser Umgebung lebenden Menschen. Aufgabe von Wohnberatung ist es, die Abstimmung zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung und den persönlichen Fähigkeiten und Möglich - keiten durch Anpassung der Lebensumgebung an diese Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu ver - bessern. So kann Selbstständigkeit erhalten oder verbessert, ein Hilfe- oder Pflegebedarf vermie - den oder reduziert und Unfälle verhindert werden. In ähnlicher Weise hängen die Möglichkeiten der häuslichen Pflege von der Abstimmung zwischen der Pflege erforderlichen Arbeitsbedingungen und Ausstattungsanforderungen ab. Wohnungsanpas - sungen können dazu führen, häusliche Pflege zu er- möglichen oder zu erleichtern und Heimeinzüge zu verhindern. Durch Wohnberatung wird der unmittel - bare Lebensraum des Menschen an seine individu - ellen Fähigkeiten und Möglichkeiten angepasst. Dies kann präventiv im Vorfeld von möglichen Einschrän - kungen der Selbstständigkeit oder als Reaktion auf bereits vorhandene Einschränkungen geschehen. Die Beratungen können dabei individuell auf ein - zelne Betroffene ausgerichtet als auch strukturell orientiert sein, indem Multiplikatoren, Einrichtun - gen und Organisationen beraten und angesprochen werden. Die Wohnberatung hat insgesamt zum Ziel, das selbstständige Wohnen bzw. die selbstständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen. Die Wohnberatung ist ein wich - tiger Baustein in der Angebotspalette rund um das Thema „Service für Menschen zu Hause“. So gibt es auch Berührungspunkte mit der Pflegeberatung und dem Quartiersmanagement.
2. Zielgruppen der Wohnberatungsstelle sind: • Ältere, und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Men - schen, insbesondere Menschen mit Demenz und Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige sowie alle sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und über Wohnungsanpassungen infor - mieren und beraten lassen wollen.
• die allgemeine Öffentlichkeit
• Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Arbeit, der kommunalen Verwaltung, der Sozial - versicherungsträger, und Fachkräfte aus den Be - reichen Medizin, Architektur, Technik, Handwerk, Ergotherapie und Sanitätshäuser etc. • Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Bau - genossenschaften 3. Aufgabenbereiche eines Wohnberaters Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, müssen Wohnberater in vier Aufgabenbereichen tätig sein: • Individuelle Beratung über Möglichkeiten und For - men barrierearmen bzw. -freien Wohnens und der Wohnungsanpassung (mittels Hilfsmitteln und mit oder ohne Dienstleistungen)
• Öffentlichkeitsarbeit
• Fach- und Institutionsberatung (z.B. auch Bera - tung von Initiativen für gemeinschaftliche Wohn- formen, örtlichen Verwaltungen, Wohnungsbauge - sellschaften udgl.) • Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit zu regiona - len und überregionalen verwandten Dienstleistern (z.B. ambulante Pflege, u.a.)
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