IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2025

08-09 | 2025 IHK Global Business

ENTWALDUNGSVERORDNUNG Wie Sie sich optimal vorbereiten SEITE 4

GROSSBRITANNIEN Massive Investitionen in die Verteidigung SEITE 10

ÄGYPTEN Neues Arbeitsgesetz tritt in Kraft SEITE 16

EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser, die Wälder dieser Welt stehen unter Druck. Seit 1990 wurde eine Waldfläche größer als die Europäischen Union vernichtet. Die Ent- waldungsverordnung der EU (EUDR) soll dem nun Einhalt gebieten. Wer eine der zentralen Rohstoffgruppen Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz, Kautschuk oder Rindfleisch importiert oder verarbeitet, muss künftig nachweisen, dass diese Rohstoffe nicht zur Entwaldung beigetragen haben. Die Verordnung verlangt eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche – inklusive GPS-Daten, Sorgfalts- erklärungen und fünfjähriger Dokumenta- tionspflicht. Die Einführung der Verordnung erfolgt zu einem Zeitpunkt, bei dem bereits viele Unternehmen mit den geopolitischen Herausforderungen zu kämpfen haben. Ob Sie hiervon betroffen sind, erfahren Sie in unse- rem Titelthema. Bürokratieabbau hingegen betreibt Frank- reich, welches plant, unnötige Verwaltung zu reduzieren. Auch Vietnam treibt mit seiner Reduzierung der Verwaltungseinheiten effizi- entere staatliche Strukturen voran. Zudem profilieren sich auch neue Märkte mit zunehmenden Chancen. So führte Ägypten ein modernes Arbeitsrecht ein, der Markt für Medizintechnik auf den Philippinen wächst rasant und Mexiko bietet Chancen in der Kos- metikindustrie. Mehr dazu und zu weiteren Märkten in unse- rem aktuellen Heft. Viel Spaß beim Lesen! Herzlichst Ihr

8 Polen:

Flughafenbau gestartet

11 USA:

Pharmamarkt gerät ins Visier

Daniel Lauer Compliance im Auslandsgeschäft

13 Indien:

Lebensmittelmarkt professionalisiert sich

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INHALT

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International

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MENA/AFRIKA

16 Ägypten Ne ues Arbeitsgesetz tritt in Kraft

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TITELTHEMA

4 Entwaldungsverordnung Neue Spielregeln für Ihre Lieferkette: Was jetzt zählt

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

ZOLL & RECHT

18 Zoll Handbuch Ausfuhrgenehmigungen 18 EU Online-Tool für Seltene Erden aus China 18 EU Zusatzzölle auf russische Waren 18 CBAM Au sweitung des Anwendungsbereichs 18 Kenia Ursprungszeugnispflicht 18 USA IH K-Hotline zum USA-Geschäft 19 Israel Präferenzbegünstigungen: Ortsangabe erforderlich 19 Türkei Neues Producer/Exporter Certificat 19 Webinar Exportkontrolle

EUROPA

DIE ZAHL

8 Polen Flughafenausbau gestartet 9 Frankreich Wirtschaftsleben soll vereinfacht werden 10 Großbritannien Massive Investitionen in die Verteidigung

1,995583 BULGARISCHE LEWS

für einen Euro. Diesen Wechselkurs legten die EU-Finanzminister am 8. Juli 2025 für den Beitrittskurs fest. Zu diesem Kurs wird Bulgarien am 1. Januar 2026 dem Euro-Raum beitreten. QUELLE: EU

AMERIKAS

11 USA Pharmamarkt gerät ins Visier 12 Mexiko Kosmetikabsatz entwickelt sich dynamisch

ASIEN-PAZIFIK

O-TON DES MONATS

13 Indien Lebensmittelmarkt professionalisiert sich 13 Vietnam Verwaltungseinheiten massiv reduziert 14 Philippinen Bedarf an Medizintechnik wächst 14 China, Japan, Korea Tausende neue Rechenzentren geplant 15 Indonesien / EU Einigung auf Freihandelsabkommen 15 Australien Brisbane 2032: Erste Ausschreibungen

„Das Abkommen ist genau die richtige Antwort auf den aktuell aufkommenden Protektionismus.“

RUBRIKEN

17 Veranstaltungen 19 Impressum

Volker Treier, DIHK-Außenwirtschafts- chef anlässlich der Einigung zwischen der EU und Indonesien auf ein Frei- handelsabkommen am 13. Juli 2025 in Brüssel.

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ENTWALDUNGSVERORDNUNG

Palmöl und die daraus gefertigten Produkte fallen unter die EUDR. Wer diese verarbeitet, muss zukünftig eine Sorgfaltserklärung abgeben.

Neue Spielregeln für Ihre Lieferkette: Was jetzt zählt

Mit der EU-Entwaldungsverordnung begeht die EU als Teil des „European Green Deal“ einen Paradigmenwechsel in der Regulierung von Lieferketten. Unternehmen müssen nachweisen, dass durch ihre Produkte keine Entwaldung entstanden ist, ansonsten dürfen diese nicht eingeführt oder im EU-Markt gehandelt werden. Welche Produkte sind betroffen und was ist zu tun?

Daniel Lauer, IHK Rhein-Neckar

Anders als bei der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) sind KMUs nicht von der EUDR ausgenommen und müssen die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen wie größere Unter- nehmen. Das bedeutet für alle Unternehmen, dass sie den Nachweis erbringen müssen, dass ihre Produkte nicht aus illegalen Quellen stammen und nicht aus Flächen kom- men, auf denen nach dem Stichtag – dem 31. Dezember 2020 – Entwaldung stattgefunden hat. Im Gegensatz zur CSDDD ist die Abgabe einer Sorgfaltserklärung keine bloße Dokumentation von Bemühungen, sondern eine rechtlich bindende Bestätigung der Konformität des Produkts mit den Vorgaben der EUDR.

Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR (EU Deforestation Regulation) tritt nach einjähriger Verschiebung bereits zum 30. Dezember 2025 in Kraft. Das Kerninstrument der Ver- ordnung ist ein striktes Verkehrsverbot: Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur dann in der EU in Verkehr ge- bracht, auf dem Markt bereitgestellt oder aus ihr ausgeführt werden, wenn drei kumulative Bedingungen erfüllt sind: 1. Sie sind entwaldungsfrei. 2. Sie wurden im Einklang mit den relevanten Rechts-

vorschriften des Erzeugerlandes erzeugt. 3. Für sie liegt eine Sorgfaltserklärung vor.

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ENTWALDUNGSVERORDNUNG

darunter Lederwaren, Schokolade, Möbel, Reifen, bedruck- tes Papier, Spanplatten und viele chemische Erzeugnisse auf Palmölbasis wie Stearinsäure (siehe Tabelle). Es gibt jedoch auch wichtige Ausnahmen. Die Verord- nung gilt explizit nicht für Erzeugnisse, die nachweislich vollständig aus Material hergestellt sind, dessen Lebens- zyklus bereits abgeschlossen ist und andernfalls als Abfall entsorgt worden wäre (sprich: Recyclingprodukte). Eben- falls ausgenommen sind Produkte auf Bambusbasis sowie Verpackungsmaterialien, die ausschließlich zum Schutz des Transports anderer Waren dienen (wie etwa Pappkar- tons oder Holzpaletten). Marktteilnehmer und Händler: Wer ist in der Pflicht? Die EUDR unterscheidet klar zwischen zwei Hauptakteu- ren, deren Pflichten sich erheblich unterscheiden: Markt- teilnehmer (Market Operator) und Händer (Trader). Marktteilnehmer (Market Operator): Dies ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse erstmalig auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. Darunter fallen typischerweise Importeure und Exporteure. Wichtig ist, dass auch ein in der EU ansässiger Hersteller als Marktteilnehmer gilt, wenn er ein relevantes Erzeugnis zu einem anderen relevanten Erzeugnis weiter- verarbeitet (zum Beispiel ein Schokoladenhersteller, der Kakaobohnen importiert und verarbeitet). Händler (Trader): Dies ist jede natürliche und juristische Person in der Lieferkette, die nicht der Marktteilnehmer ist und relevante Erzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt bereitstellt. Das bedeutet, sie verkauft Produkte weiter, die sich bereits im EU-Binnenmarkt befinden, ohne diese selbst importiert zu haben und ohne diese zu verarbeiten oder zu verändern. Typische Beispiele sind Groß- und Einzelhändler.

Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse: Ein Blick in Anhang I Die Verordnung konzentriert sich auf sieben Rohstoffka- tegorien, die von der EU als Haupttreiber der durch Land- wirtschaft verursachten Entwaldung identifiziert wurden: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Zusätzlich betroffen sind eine Vielzahl von daraus herge- stellten Produkten, die sogenannten „relevanten Erzeug- nisse“. Diese sind in Anhang I der EUDR über ihre spezi- fischen Zolltarifnummern (auch HS-Codes genannt) genau definiert. Die Liste umfasst eine breite Palette von Waren,

Produkte, die unter die EUDR fallen ( Anhang I der Verordnung)

Rohstoff

Beispielhafte Erzeugnisse

Relevante Zolltarifnummern nach HS-Code (nicht vollständig) 0102, ex 0201, ex 0202, ex 0206, ex 4104, ex 4107, ex 1602, ex 4101

Rinder

Lebende Rinder, Fleisch (frisch, gekühlt, gefro- ren), Schlacht-neben- erzeugnisse, Leder

Kakao

Kakaobohnen, Kakao- masse, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade

1801 - 1806

Rohkaffee, gerösteter Kaffee, entkoffeinierter Kaffee, Kaffee-Extrakte

0901

Kaffee

Palmöl, Palmkernöl, Ölkuchen, Stearinsäure, technische Fettalkohole

1207, 1511, 1513, 2306, ex 2905, 2915, 3823

Ölpalme

Holzpaletten, die nur zum Transport von Waren genutzt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EUDR.

Kautschuk

Naturkautschuk, Reifen (neu und runderneuert), Förderbänder, Gummi- dichtungen, Kleidung

4001, ex 4005 – ex 4008, ex 4010 – ex 4013, ex 4015 – ex 4017

Soja

Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl, Ölkuchen

1201, 1208, 1507, 2304

Holz

Rundholz, Schnittholz, Zellstoff, Papier, Pappe, Bücher, Etiketten, Möbel, Sperrholz, vor- gefertigte Gebäude

Kapitel 44 + 47 + 48, ex 49, 9401, 9403, 9406

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ENTWALDUNGSVERORDNUNG

mission hat hierzu ein Länder-Bench- marking bereitgestellt, welches alle Länder in Kategorien mit niedrigem, normalem oder hohem Risiko einstuft. Sollten Sie als Unternehmen hierbei ein nicht vernachlässigbares Risiko feststellen, sind die in der Pflicht, eine Risikominderung durchzuführen. Nur anschließend darauf kann die Sorgfaltserklärung elektronisch über das von der EU-Kommission bereitgestellte zentrale Informations- system (das auf der bestehenden TRACES-Plattform aufbaut) einge- reicht werden. Mit der Einreichung der Erklärung, die die in Anhang II der Verordnung geforderten Informa- tionen enthält, generiert das System eine eindeutige Referenznummer. Diese Nummer ist der Schlüssel für den Marktzugang. Sie muss in der Zollanmeldung für die Ein- oder Ausfuhr unter dem Unterlagencode C716 angegeben werden und begleitet das Produkt digital durch die weitere Lieferkette. Ohne eine gültige Refe- renznummer ist eine Zollabfertigung der betroffenen Waren nicht mehr möglich.

eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen, indem sie Informa- tionen sammeln, aufbewahren (für fünf Jahre) und weitergeben. Konkret müssen sie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferan- ten erfassen und auf Anfrage vorlegen können. Die Sorgfaltserklärung: Das digitale Ticket für den Marktzugang Die Sorgfaltserklärung besteht aus drei Schritten: 1. der Informationssammlung, 2. der Risikobewertung und 3. der Risikominderung. Als Informationen müssen unter anderem die Produktdaten, das Her- kunftsland, Lieferkettendaten sowie die Geolokalisierung des Erzeuger- grundstücks gesammelt werden. Auf deren Basis erfolgt nun eine Risikobe- wertung. In dieser wird das Risiko des Erzeugerlandes und die Lieferketten- komplexität betrachtet. Die EU-Kom-

Welche Pflichten haben nun die beiden Hauptakteure gemäß der EUDR? Marktteilnehmer (Market Opera- tors) müssen die vollen Sorgfalts- pflichten erfüllen, einschließlich der Durchführung einer Risikoanalyse und der Abgabe einer eigenen Sorg- faltserklärung für die Produkte, die sie auf dem Markt bereitstellen. Bei den Händlern hingegen erfolgt eine Differenzierung der Pflichten anhand der Unternehmensgröße. In dieser Akteursgruppe unterscheidet die EUDR zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und großen Unternehmen (Nicht- KMU). Händler, die keine KMU sind (große Händler), werden rechtlich wie Marktteilnehmer behandelt. Auch sie müssen die vollen Sorgfaltspflichten erfüllen, eine Risikoanalyse durchfüh- ren und eine eigene Sorgfaltserklä- rung für die Produkte, die sie auf dem Markt bereitstellen, abgeben. Händler, die KMU sind, profitieren von stark vereinfachten Pflichten. Sie müssen keine vollen Sorgfalts- pflichten durchführen und keine

Was sind KMUs gemäß der EUDR?

Fragen zum Thema EUDR und Trade-Compliance?

Als KMU (Kleinst-, Klein-, oder mittleres Unternehmen) gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind: die Bilanzsumme maximal 25.000.000 Euro beträgt

Die IHK Rhein-Neckar unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Compliance im Auslandsgeschäft – sei es zur Entwaldungsverordnung, CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie individuell und praxisnah.

der Nettoumsatzerlös maximal 50.000.000 Euro beträgt durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 250 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten

IHR ANSPRECHPARTNER:

Als Kleinst- oder Kleinunternehmen gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind: die Bilanzsumme maximal 7.500.000 Euro beträgt

der Nettoumsatzerlös maximal 15.000.000 Euro beträgt durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 50 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten

Daniel Lauer

0621 1709-124 daniel.lauer@rhein-neckar.ihk24.de

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ENTWALDUNGSVERORDNUNG

Durchsetzung in Deutschland: Die Rolle der BLE Die Durchsetzung der EUDR liegt in der Verantwortung der Mitglied- staaten. In Deutschland wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige nationale Behörde benannt. Die BLE wird für die Entgegennahme und Prü- fung der Sorgfaltserklärungen sowie für die Durchführung von Kontrollen zuständig sein. Diese wird die Kontrollen risikoba- siert durchführen. Die Kontrolldichte, also der Prozentsatz der Marktteil- nehmer und Erzeugnisse, der jährlich überprüft wird, richtet sich direkt nach der Risikoeinstufung des Her- kunftslandes durch das EU-Bench- marking-System: • Länder mit hohem Risiko: Mindes- tens 9 Prozent der Marktteilnehmer und Erzeugnisse werden kontrol- liert. • Länder mit normalem Risiko: Mindestens 3 Prozent der Markt- teilnehmer und Erzeugnisse werden kontrolliert. • Länder mit geringem Risiko: Min- destens 1 Prozent der Marktteil- nehmer und Erzeugnisse werden kontrolliert. Detaillierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema bietet zu- dem das FAQ der EU-Kommission auf der Seite des BLE:

Müssen Sie eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?

IMPORTIEREN, HANDELN ODER EXPORTIEREN SIE EINES DER BETROFFE- NEN PRODUKTE?

JA

NEIN

SIND SIE IMPORTEUR IN DEN EU-BINNEN- MARKT ODER EXPOR- TEUR IN DRITT- STAATEN?

SIE SIND NICHT BETROFFEN

JA

NEIN

VERARBEITEN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE WEITER? (NEUER HS-CODE)

SIE SIND MARKTTEIL- NEHMER UND MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN

JA

NEIN

SIE SIND MARKTTEIL- NEHMER UND MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN

SIE SIND HÄNDLER. SIND SIE KMU?

JA

NEIN

SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTSERKLÄRUNG ABGEBEN, ABER DIE REFERENZNUMMER IHRES LIEFERANTEN BEREITSTELLEN

SIE MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN

 ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwal- dungsfreie-Produkte/FAQs/FAQs.html

FAZIT

Was Sie jetzt beachten müssen

1. Produkte prüfen: Importiere, handele oder exportiere ich eines der betroffenen Produkte? 2. Lieferketten analysieren: Liegen Geolokalisierungs - daten der Anbau- oder Produktionsflächen vor? Sind alle Lieferanten bereit, die nötigen Informationen bereitzustellen? 3. Sorgfaltspflichtsystem einrichten: Gibt es ein internes Verfahren zur Risikobewertung je Herkunfts- land? Ist das Verfahren dokumentiert und nachvollziehbar?

4. IT-Registrierung vorbereiten: Ist mein Unternehmen im EU-Informationssystem registriert? Können Sorgfaltserklärungen digital eingereicht werden? 5. Lieferanten sensibilisieren: Wurden Lieferanten über die neuen Anforderungen unterrichtet? 6. Fristen im Blick behalten: 30. Dezember 2025: Start für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2026: Start für Kleinst- und Kleinunternehmen

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EUROPA

POLEN Flughafenbau gestartet

Die polnische Regierung sieht im CPK ein Drehkreuz für den gesamten Luftverkehr in Mittelosteuropa – ver- gleichbar mit Frankfurt, Amsterdam oder Paris in Westeuropa. Das ge- samte CPK-Vorhaben kostet laut dem Entwicklungsplan rund 31,5 Mil- liarden Euro, davon entfallen 18,3 Milliarden auf die Schieneninf- rastruktur (Warschau–Łódź–Poznań/ Wrocław). Polnische Planungen sehen vor, dass EU-Fördermittel bis zu 40 Prozent der Schienenkosten decken; die restlichen 60 Prozent trägt der Staat. Bislang hat Polen nur rund 120 Millionen Euro aus EU- Programmen für die Schienenwege abgerufen und weitere 230 Millionen beantragt. Zur Ergänzung der Bahninfrastruk- tur plant die CPK-Gesellschaft die Anschaffung eines eigenen Zugfuhr- parks. Verkehrsanbieter könnten die Fahrzeuge später mieten. Der Flughafen selbst wird voraus- sichtlich über 10 Milliarden Euro kosten. Um diese Summe zu stem- men, wird die staatliche PPL-Gruppe als Minderheitsinvestor eingebunden. PPL und CPK übernehmen je 40 Pro- zent der Baukosten; der Rest soll über Banken und private Investoren finan- ziert werden. Verträge mit privaten Geldgebern gibt es noch nicht. Auch die nationale Fluggesellschaft LOT plant ihre Rolle am neuen Dreh- kreuz: Sie soll 60 Prozent der Slots am CPK erhalten. Dafür hat LOT im Juni 2025 40 Maschinen des Typs A220 bei Airbus bestellt und hält eine Option auf weitere 44 Flugzeuge. GTAI/IHK Alle Vergaben veröffentlicht die CPK- Gesellschaft zentral auf ihrer Online- plattform:

Visualisierung des künftigen Zentralflughafens CPK – 34 Millionen Passagiere pro Jahr soll er nach seiner Eröffnung abfertigen können.

Unterlagen einreichen; anschließend wählt die Projektgesellschaft fünf Be- werber für vertiefte Technikgespräche aus. Die finale Ausschreibung richtet sich dann nur noch an diese fünf Unternehmen. Der Spatenstich ist für 2026 geplant. Der geschätzte Auf- tragswert liegt bei 1,2 Milliarden Euro. Analog zum Terminal wurde auch das Gepäckfördersystem im wett- bewerblichen Dialog vergeben. Drei Hersteller – darunter die deutsche Beumer Gruppe und Siemens Logis- tics – sind in der Endauswahl. Für das vierte Quartal 2025 plant CPK die Ausschreibung für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Warschau und dem neuen Flughafen. Die Verbindung ist Teil eines größeren Vorhabens. Ein lan- desweites Netz für Schnellzüge soll künftig Reisende aus allen Regionen Polens zum Zentralflughafen bringen. Teilprojekt ist ein knapp 10 Kilometer langer Tunnel vom Warschauer West- bahnhof bis zur Stadtgrenze Łódź. Die Fahrtrasse wird Geschwindigkeiten von bis zu 350 Kilometer pro Stunde ermöglichen.

Die Projektgesellschaft des geplanten Zentralflughafens CPK (Centralny Port Komunikacyjny) in der Region Łódź hat ihren Aus- schreibungsplan vorgelegt: Bis Ende 2025 sollen mindestens vier große Vergabeverfahren mit einem Auf- tragsvolumen von jeweils mindestens 200 Millionen Euro gestartet werden. Noch im dritten Quartal 2025 wird die Ausschreibung für den Anschluss an die Autobahn A2 und weitere Ver- kehrsknoten erfolgen. Gefordert sind der Bau und die Erschließung neuer Zufahrtsstraßen in einer Gesamtlänge von 90 Kilometern. Über ein Vor- qualifikationsverfahren wurden neun Unternehmen sowie fünf Konsortien ausgewählt – darunter polnische Baukonzerne wie Budimex, Mostostal Warszawa und Mirbud sowie inter- nationale Bieter wie Porr (Öster- reich) und Kolin Inşaat (Türkei). Laut Zeitplan starten die Planungs- und anschließenden Bauarbeiten ab 2026. Für das Passagierterminal läuft seit kurzem ein dreistufiger wettbewerb- licher Dialog. Bis Ende August 2025 können interessierte Baufirmen ihre

 portal.smartpzp.pl/cpk

Weiterführende Informationen stellt das Unternehmen auf Englisch auf seiner Internetseite bereit:

 cpk.pl/en/news

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EUROPA

FRANKREICH Wirtschaftsleben soll vereinfacht werden

bei dem geprüft wird, welche Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen zu erwarten sind; • Einführung eines Mediationsverfahrens bei Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren; • Vereinfachung der Lohnabrechnungen mit dem Ziel, diese bis 2027 auf maximal 15 Zeilen zu kürzen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf einige Vorschriften zur Stärkung der Rechte von Unternehmen gegenüber grö- ßeren Unternehmen, zum Beispiel gegenüber Versicherern (schnellere Entschädigungsfristen) oder Banken (kosten- lose jährliche Kontoführungsgebühren und Anspruch auf kostenlose Schließung von Bankkonten). GTAI/IHK Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Informationsseite der französischen Nationalversammlung:

Die französische Regierung plant ein umfassendes Maßnahmepaket zur Abschaffung unnötiger Verwal- tung. Der Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Wirt- schaftslebens (Projet de loi de simplification de la vie economique) macht seinen Weg durch das französische Gesetzgebungsverfahren. Derzeit wird er in der französi- schen Nationalversammlung diskutiert und soll dem- nächst endgültig verabschiedet werden. Er enthält – nach derzeitigem Stand – 26 verschiedene Vereinfachungsmaß- nahmen. Vorgeschlagen werden insbesondere folgende Maßnahmen: • Vereinfachung von Verfahren bis hin zur Einführung des „Tell us once”-Prinzips; • Verbesserung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen über eine zentrale Online-Plattform „Place”; • Einführung eines „KMU-Tests” bei jedem neuen Gesetz,

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GROSSBRITANNIEN Massive Investitionen in die Verteidigung

Das Vereinigte Königreich rüstet auf. Die Veröffent- lichung des lange erwarteten Strategic Defense Review zeigt den Aufholbedarf der britischen Streitkräfte. Mit der neuen Verteidigungsstrategie werden nicht nur Milliarden in das Militär investiert. Gleichzeitig soll die „Kriegsbereitschaft“ der Truppe hergestellt werden, um das Königreich und seine NATO-Partner zu verteidigen. Zu den Maßnahmen gehören: 1. „New Hybrid Navy“: Die Königliche Marine beschafft zwölf neue Atom-U-Boote aus dem SSN-AUKUS-Pro- gramm. Das Dreadnought-Programm zur Erneuerung der U-Boot-Flotte atomaren Abschreckung wird mit weiteren 17 Milliarden Euro ausgestattet. Außerdem werden auto- nome Schiffe entwickelt. 2. Munition: Umgerechnet knapp 7 Milliarden Euro wer- den für neue Munition und sechs neue Munitionsfabri- ken ausgegeben. 3. Kasernen: Über 8 Milliarden Euro fließen in neue Unter- künfte. 4. Kampfflugzeuge: Die Royal Air Force (RAF) erhält wei- tere F-35-Kampflugzeuge und neue Flugzeuge aus dem Global Combat Air Programme (GCAP). 5. Digitalisierung: Die britischen Streitkräfte stärken die digitale Integration (Digital Targeting Web) und bauen ihre Cyberabwehr aus. Schon im Februar 2025 hatte Premierminister Starmer angekündigt, den Anteil der Verteidigungsausgaben an der Wirtschaftsleistung von aktuell 2,3 Prozent bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2027/2028 auf 2,5 Prozent anzuheben und in der nächsten Legislaturperiode 3 Pro- zent zu erreichen, trotz der hohen Staatsschulden.

Strategische Verteidigungspartnerschaft mit der EU Die britische Verteidigungspolitik setzt auf eine enge Verteidigungspartnerschaft über die NATO hinaus. Beim UK-EU-Gipfel am 19. Mai 2025 wurden nicht nur eine handelspolitische Wiederannäherung vereinbart. Im Ab- schlusspapier wurde auch eine weitreichende Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft vereinbart. Damit sichert sich die britische Regierung auch ihre Beteiligung am 150 Milliarden Euro schweren Kreditpaket „Security Action for Europe“ (SAFE) der EU. Die Kooperationsfelder wurden sehr weit definiert: So geht es nicht nur um eine allgemeine Verteidigungskooperation, sondern um konkre- te Themen wie die maritime Sicherheit, Cybersicherheit, die Mobilität von Material und Personal sowie Initiativen in der Verteidigungsindustrie. Wie stark beide Seiten von einer Verteidigungspartner- schaft profitieren können, zeigt das deutsch-britische Trinity House Abkommen, in dem bereits im Oktober 2024 eine Kooperation vereinbart worden ist. Hier stehen die Zu- sammenarbeit bei der Aufrüstung der Streitkräfte, die Ver- besserung der Interoperabilität, die Stärkung der europäi- schen Luft- und Raketenabwehr durch die Entwicklung von Präzisionsschlagfähigkeiten (Deep Precision Strike, DPS) und die Verzahnung der Rüstungsindustrien im Fokus. Für deutsche Unternehmen bieten gemeinsame Beschaf- fungsprojekte Geschäftschancen für die Rüstungsindus- trie. Auch die starke Präsenz und Auftragslage deutscher Firmen auf der britischen Insel ermöglicht Zulieferern Expansionschancen. Ansprechpartner für deutsche Unternehmen, die sich für den britischen Rüstungsmarkt interessieren, sind der Branchenverband ADS Group und die Defence-Sparte des Industrieverbands Make UK. GTAI/IHK

UK hat den drittgrößten Rüstungsetat in der NATO Verteidigungsausgaben der NATO-Staaten – TOP 5 (geschätzte Angaben für 2024 in Milliarden Euro)

894,04

USA

90,25

Deutschland

75,86

Vereinigtes Königreich

59,38

Frankreich

32,31

Polen

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

QUELLE: NATO/GTAI

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AMERIKAS

USA Pharmamarkt gerät ins Visier

Die mögliche Einführung von Zöllen auf Medikamente aus Europa setzt Pharma- unternehmen massiv unter Druck. Für Deutsch- land steht viel auf dem Spiel: Arzneimittel machen 17 Prozent der deutschen Exporte in die USA aus. Im Jahr 2024 exportierten die EU-Staaten laut Eurostat Pharmazeutika im Wert von knapp 120 Milliarden Euro in die USA, importierten aber nur für 46 Milliarden Euro. Aus US-Sicht ergibt sich ein Handelsdefizit von 74 Milliarden Euro – ein Umstand, der Donald Trump ein Dorn im Auge ist. Mehrfach brachte er daher hohe Einfuhrzölle für die EU und die Schweiz ins Gespräch. Bei einer Kabinettssitzung im Weißen Haus am 8. Juli 2025 sprach er sogar von bis zu 200 Prozent. Die geplanten Zölle könnten europäischen Unternehmen das Geschäft auf dem wachsen- den US-Pharmamarkt verhageln. Bisher steigen die Exporte jährlich um 5 bis 6 Prozent – getrie- ben von der starken Nachfrage nach hochprei- sigen Medikamenten. Wachstumstreiber sind chronische Krankheiten, Abnehmpräparate, innovative Krebsmedikamente sowie Gen- und Zelltherapien. Importzölle auf Arzneimittel könnten die Produkte in den USA verteuern oder sogar zu Lieferstopps bestimmter Präparate führen. Der Bruch mit einer langjährigen internationalen Zollpraxis droht: Für die Versorgungssicherheit bei Medikamenten erheben Staaten nur geringe Zölle auf Pharmazeutika oder verzichten ganz auf sie. Grundlage ist das Pharmaceutical Tariff Elimination Agreement der Welthandelsorgani- sation WTO von 1995. US-Zusatzzölle könnten diese Vereinbarung nun torpedieren. Zudem sind die Lieferketten der Arzneimittel- wirtschaft global vielfältig verwoben und lassen sich nur sehr selten auf den bilateralen Handel zwischen zwei Nationen herunterbrechen. Viele Medikamente enthalten Komponenten aus unterschiedlichen Weltregionen. Für Deutschland zählen medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse zu den wichtigs- ten Exportgütern in die USA – sie belegen Platz 2 und 3, übertroffen nur von Autos. Die starke US-Nachfrage nach innovativen Medikamenten und das dortige hohe Preisniveau stützen maß- geblich die Forschungs- und Entwicklungsbud- gets deutscher Hersteller. Entsprechend weit könnten die Schockwellen neuer Zölle reichen. Dies betrifft große Arznei-

Der Handelskonflikt erreicht den Pharmasektor: Drohende US-Zölle auf Arzneimittel könnten die Preise in die Höhe treiben und Liefer- ketten gefährden.

mittelhersteller, die erhebliche Umsätze in den USA erzielen, darunter Bayer, Merck und Boeh- ringer Ingelheim. Noch gravierender dürften die Auswirkungen auf kleine und mittlere Pharma- firmen mit geringeren finanziellen Spielräumen sein. Obwohl die US-Regierung auf massiv niedrige- re Preise für verschreibungspflichtige Präparate abzielt, drohen Importzölle als Preistreiber für Arzneimittel in den USA zu wirken. Im un- günstigsten Fall würde sich die Versorgung mit importierten Medikamenten verschlechtern und zugleich die Fertigung im Inland unattraktiver werden. Denn auch US-Produzenten sind vom Import wichtiger Vorprodukte abhängig. Mit Zusatzzöllen auch auf diese wäre die kostspie- lige Ansiedlung von Arzneimittelwerken in den USA weniger wirtschaftlich. Die somit höheren Produktionskosten dürften die Hersteller ein- preisen. Hinzu kommt eine ohnehin intrans- parente Preisbildung auf dem US-Markt. Preise für Arzneimittel variieren stark, je nach Umfang der Krankenversicherung und durch Patienten selbst zu zahlende Kostenanteile. GTAI/IHK

634,32 MILLIARDEN US-DOLLAR umfasste das Marktvolumen für Pharmazeutika in den USA im Jahr 2024 geschätzt. QUELLE: GRAND VIEW RESEARCH

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AMERIKAS

MEXIKO Kosmetikabsatz entwickelt sich dynamisch

Onlinehandel gewinnt an Bedeutung Etwa ein Viertel der Kosmetikver- käufe erfolgt in Mexiko heute online über Plattformen wie Amazon, Sepho- ra oder Mercado Libre. Bis 2029 soll dieser Anteil auf 40 Prozent steigen, so Statista Market Insights. Kosmeti- ka sind nach Bekleidung und Lebens- mitteln die drittwichtigste Kategorie bei Onlinekäufen. Neben dem Vertrieb im Internet sowie über Supermärkte und Dro- gerien spielt der Direktverkauf eine signifikante Rolle. Unternehmen wie Amway, Jafra, Belcorp, Yanbal oder Natura sind dabei sehr erfolgreich. Die brasilianische Natura hat 2020 das internationale Geschäft der US- Firma Avon übernommen und kom- biniert seit 2024 den Direktvertrieb beider Marken. Zudem stellt Natura in Celaya (Bundesstaat Guanajuato) auch Avon-Produkte her. Oberschicht mit hoher Kaufkraft Durchschnittlich gaben mexika- nische Konsumenten 2024 rund 73 US$ für Kosmetikprodukte aus. Es gibt zudem eine kleine Bevöl- kerungsschicht, die umgerechnet 2.000 US$ oder mehr pro Jahr für hochwertige Kosmetikprodukte und -behandlungen bezahlt und insbe- sondere in den Großstädten Mexiko- Stadt, Guadalajara und Monterrey ansässig ist. Hinsichtlich der Kaufentscheidung eines Kosmetikprodukts gaben in einer Umfrage von Statista Consumer Insights 71 Prozent der Befragten an, dass die Produktqualität das wichtigs- te Kriterium sei, gefolgt von Kriterien wie Hautverträglichkeit (54 Prozent), Geruch (49 Prozent) und der Marke (47 Prozent). Der Preis war nur für 37 Prozent der Befragten ausschlag- gebend. GTAI/IHK

Ob Shampoo, Gesichtscreme oder Make-up: Marketing über Social Media und Influencer kommt vor allem bei jungen mexikanischen Konsumenten gut an.

Mexiko ist nach Brasilien der zweitgrößte Kosmetikmarkt

ckungsmaschinen. Zu deren größten Abnehmern im Kosmetiksektor zählen Procter & Gamble, Colgate- Palmolive, Unilever, Mary Kay, Avon, L’Oréal und Natura. Von deutscher Seite betreiben Henkel und Beiers- dorf zahlreiche Werke in Mexiko. Dem nordamerikanischen Verband für Verpackungstechnologien PMMI zufolge entfielen 2023 rund 9 Pro- zent der mexikanischen Importe von Verpackungsmaschinen auf den Kos- metikbereich. Dies entsprach einem Importwert von rund 90 Millionen US$ – ein neuer Rekord. Im April 2025 verdoppelte Unilever sein geplantes Investitionsvolumen für eine neue Produktionsstätte für Körperpflegeprodukte der Marken Dove und Sedal in Salinas Victoria (Bundesstaat Nuevo León) auf 800 Millionen US$. Insgesamt schätzt Unilever seine Investitionen in Mexi- ko zwischen 2025 und 2028 auf rund 1,5 Milliarden US$. Das Land zählt zu den zehn wichtigsten Märkten des Unternehmens weltweit.

Lateinamerikas und gehört weltweit zu den Top Ten. Für den Zeitraum 2025 bis 2030 prognostiziert Statista Consumer Insights ein durchschnitt- liches jährliches Absatzwachstum im Bereich Kosmetika und Körperpflege von 3,1 Prozent, begünstigt durch eine wachsende Mittelschicht und den steigenden Mindestlohn. Präsi- dentin Claudia Sheinbaum will diesen real um über 50 Prozent anheben. Bereits unter ihrem Vorgänger López Obrador war der Mindestlohn real um rund 110 Prozent gestiegen. Verpackungsmaschinen sind gefragt Die lokale Produktion von Kosme- tika und Körperpflegemitteln lag in den vergangenen Jahren bei rund 8 Milliarden US-Dollar (US$) jähr- lich, so die Branchenvereinigung CANIPEC. Entsprechend hoch ist der Bedarf an moderner Produktions- technik – insbesondere an Verpa-

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ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Lebensmittelmarkt professionalisiert sich

Indiens Nahrungsmittelnach- frage verzeichnet trotz konjunktureller Abkühlung ein anhaltendes Wachstum. Der Branchenumsatz dürfte weiter steigen, getragen von Bevölkerungs- wachstum, Urbanisierung und veränderten Konsummustern. Die Nachfrage verschiebt sich zuneh- mend in Richtung verarbeiteter und verpackter Lebensmittel, wobei Hygiene, Lagerfähigkeit und Qualität entscheidende Kaufkrite- rien darstellen. Diese Entwicklung greift auch auf Mittel- und Klein- städte über. Der indische Einzelhandel durch- läuft einen Strukturwandel: Zwar dominiert weiterhin der unorga- nisierte Sektor, doch formalisierte Supermärkte und digitaler Lebens- mitteleinkauf gewinnen an Bedeu- tung. Besonders dynamisch wächst der Bereich „Quick Commerce“ mit Lieferzeiten unter 20 Minuten. Außerdem wird durch Investitions- anreize und zusätzliche regulatori- sche Anpassungen die Nachfrage nach moderner Technik, speziali- sierten Verpackungen und digital

unterstützter Lieferketten verstärkt. Dies eröffnet auch für deutsche Anbieter von Verarbeitungsanlagen, Verpackungs- technologien, Software sowie Logistiktechnologien und digitalen Handelslösungen nachhaltige Wachstumschancen in Indien. GTAI/IHK

888 MILLIARDEN US-DOLLAR beträgt der prognostizierte Umsatz des indischen Lebens- mittelmarkts im Jahr 2025. QUELLE: STATISTA/GTAI

Indien ist nach China der zweitgrößte Nahrungsmittelmarkt der Welt. Mit einem neuen Investitionsprogramm möchte die Regierung Anreize schaffen, damit mehr Lebensmitteln im Land verarbeitet werden.

VIETNAM Verwaltungseinheiten massiv reduziert

Im Zuge der Verwaltungsreform werden massiv Stellen abgebaut. Landesweit sollen rund 250.000 Stellen im öffentlichen Dienst wegfallen – etwa 130.000 davon in festen Anstellungsverhältnissen, der Rest auf Teilzeitbasis auf kommunaler Ebene. Die Regierung rechnet für den Zeitraum 2026 bis 2030 mit Einsparungen von über 190 Billionen Vietnamesischen Dong, umgerechnet rund 7,3 Milliarden US-Dollar. Ziel laut der vietnamesischen Regierung ist eine schlankere, effizientere Verwaltung und eine nachhaltige Entlastung der Staatsfinanzen. IHK Eine Landkarte mit den neuen Verwaltungseinheiten bietet die Vietnam News Agency auf ihrer Website:

Die vietnamesische Nationalversammlung hat im Juni 2025 eine weitreichende Reform der Verwal- tungsstruktur beschlossen. Das Land besteht nun nur noch aus 34 Verwaltungseinheiten – 28 Provinzen und 6 Städten – statt bisher 63. Insgesamt wurden im Zuge der Verwaltungsreform 19 Provinzen und 4 Städte neu gebildet. Besonders deutlich zeigt sich die Umstrukturie- rung in Ho-Chi-Minh-Stadt: Durch die Eingliederung angrenzender Industrie- und Hafenregionen wie Ba Ri.a-Vung Tau und Binh Duong hat sich die Fläche der Metropole auf 6.772 Quadratkilometer verdreifacht. Die Einwohnerzahl steigt auf rund 14 Millionen. Elf Verwal- tungseinheiten, darunter die Hauptstadt Hanoi, bleiben von der Neuordnung unberührt. Seit dem 1. Juli 2025 haben die neu geschaffenen lokalen Behörden offiziell ihre Arbeit aufgenommen.

 infographics.vn/ca-nuoc-co-34-don-vi-hanh-chinh-cap- tinh/215968.vna

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ASIEN-PAZIFIK

PHILIPPINEN Bedarf an Medizintechnik wächst

Der philippinische Markt für Medizintechnik ist noch stark unterentwickelt und bietet gerade deshalb in den nächsten Jahren wachsen- de Absatzchancen. Die Regierung will die staatliche Gesundheitsversorgung verbessern und investiert in die medizinische Infrastruktur. In ihrem „National Objectives for Health 2023–2028“ Plan legt das philippinische Gesund-

heitsministerium (Department of Health; DOH) besonderen Fokus auf die Primärversorgung außerhalb der Ballungszentren. Durch mobile Kliniken und dem Ausbau des Telemedizin- angebots soll die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen verbessert werden. Dies eröffnet Lieferchancen für Medizintechnik für den mobilen Einsatz wie EKG-, Ultraschall-, Blutdruck- und Temperatur-

messgeräte, Überwachungsmo- nitore, Dialysemaschinen und Geräte zur Medikamentenver- abreichung. Ein weiterer Fokus ist die Krebsvorsorge und -be- handlung, bei der die philippini- sche Regierung im Rahmen des „2024–2028 National Integra- ted Cancer Control Program“ (NICCP) mit der Weltgesund- heitsorganisation kooperiert. Auch in der Tertiärver- sorgung wächst der Investi- tionsbedarf. Landesweit gibt es rund 1.500 Kliniken und Krankenstationen. Je nach Versorgungsangebot sind die Krankenhäuser in Level 1 bis 3 klassifiziert. Level-1-Kliniken verfügen über Operationssäle, Level 2 über Intensivstationen und Level 3 sind meist Spezial- kliniken, die mit CT- und MRI- Geräten ausgestattet sind und eigene Labors haben. Gut die Hälfte der Krankenhäuser ist in privater Hand, in der Haupt- stadtregion sind es sogar 70 Pro- zent. Diese Einrichtungen bieten Herstellern aus dem Hochpreissegment interessan- te Absatzchancen. GTAI/IHK

8,0 PROZENT pro Jahr soll der Umsatz mit Medi- zintechnik in den Philippinen bis 2030 wachsen. QUELLE: GTAI

Die Gesundheits- ausgaben in den Philippinen steigen. Investitionen in neue Kranken- häuser bietet gute Absatzchancen für deutsche Hersteller.

CHINA, JAPAN, KOREA Tausende neue Rechenzentren geplant

In Korea soll die Zahl der Standorte für Rechenzentren von 153 Ende 2023 auf 732 bis 2029 steigen. Dabei soll auf der Halbinsel bis 2028 für 35 Milliarden US-Dollar eines der größten Datenzentren weltweit entstehen. Der Bau er- folgt außerhalb des Großraums Seoul, da die Regierung die starke Ballung in der Hauptstadtregion entzerren will. Japan setzt ebenfalls auf Dezentralisierung. Dort hat sich der Bau von Rechenzentren bislang auf die Großräume Tokyo und Osaka konzentriert. Im Archipel gab es Ende 2023 laut der japanischen „Expertengruppe für digitale Infrastruktur“ landesweit 510 Rechenzentren. Wo neue Rechenzentren entstehen oder bestehende modernisiert werden, ist Kühlung unverzichtbar. Deutsche Firmen sind hierbei gefragte Anbieter. GTAI/IHK

China, Japan und Korea investieren kräftig in neue Datenzentren. Die Einführung und Nutzung von künstlicher Intelligenz und Cloud-Anwendun- gen lässt den Bedarf an Hochleistungsrechenzentren steigen. Weit über 2.000 neue Datenzentren werden bis 2030 in Ostasien entstehen und ältere modernisiert. Chinas Planwirtschaft treibt den Ausbau der Rechenzen- tren rasant voran – als Rückgrat für 5G, E-Commerce und künstliche Intelligenz. Derzeit sind rund 347 Großprojekte genehmigt, mit Investitionen von etwa 39 Milliarden US- Dollar. Bis 2030 soll die Zahl neuer Projekte auf über 500 und die Investitionshöhe auf über 77 Milliarden US-Dol- lar zulegen. Die Größe Chinas macht die Verteilung von Rechenzentren notwendig.

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ASIEN-PAZIFIK

INDONESIEN / EU Einigung auf Freihandelsabkommen

kritische Rohstoffe sowie die Förde- rung einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen Entwicklung. Branchen wie die Landwirtschaft, die Automobilindustrie und der Dienstleistungssektor werden vom erweiterten Marktzugang profitieren. Indonesien ist zwar die größte Volks- wirtschaft im ASEAN-Raum, zählt aber derzeit nur zu den fünf wichtigs- ten Handelspartnern der EU in der Region – dieses Abkommen könnte das deutlich verändern. Darüber hinaus soll die Partner- schaft auf eine strategische Ebene ge- hoben werden, mit einer intensiveren

Die EU und Indonesien haben nach zehn Jahren

Zusammenarbeit in geopolitischen und sicherheitsrelevanten Fragen. Das Abkommen unterstreicht die gemeinsame Verpflichtung beider Sei- ten zu Transparenz, Gegenseitigkeit und regelbasierter internationaler Zu- sammenarbeit – ein klares Bekenntnis zu offenen Märkten und verantwor- tungsvollem Handel in einer zuneh- mend fragmentierten Welt. Die finale Unterzeichnung soll vor- aussichtlich im dritten Quartal 2025 erfolgen. Danach müssen das EU-Par- lament und der Europäische Rat noch zustimmen. Mit einem Inkrafttreten ist Ende 2027 zu rechnen. GTAI/IHK

Verhandlungen eine politische Einigung über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt. Die Einigung wurde bei einem Treffen zwischen EU-Kommissionsprä- sidentin Ursula von der Leyen und dem indonesischen Präsidenten Prabowo Subianto am 13. Juli 2025 in Brüssel verkündet. Ziel des Abkommens ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen deutlich zu vertiefen und neue Perspek- tiven für beide Seiten zu schaffen. Besonders im Fokus stehen die Sicherung stabiler Lieferketten für

AUSTRALIEN Brisbane 2032: Erste Ausschreibungen

In sieben Jahren wird Brisbane die Welt für die Olympischen und Paraolympischen Spiele 2032 begrüßen. Queensland hat es sich auf die Fahne geschrieben, mit den Spielen einen anhaltenden Nutzen für die Region und deren Bevölkerung zu schaffen, weit über 2032 hinaus. Dazu wird in den nächsten Jahren in 17 neue und modernisierte Sportstät- ten in Brisbane und in Queenslands Regionen investiert. Für die Planung und den Bau aller Sportstätten und Infrastrukturmaß- nahmen ist die Games Independent Infrastructure and Coordination Authority (GIICA) zuständig – eine unabhängige Behörde, die aber eng mit dem Organisationskomitee der Spiele zusammenarbeitet. Die GIICA hat nun erste Interes- sensbekundungen (Expressions of Interest, EOI) für die Rolle der „Prin- cipal Design Consultants“ für vier der insgesamt 17 Stätten veröffentlicht. Weitere Interessenbekundungen und Ausschreibungen werden in den nächsten Monaten folgen. Um auch die wirtschaftliche Nach- haltigkeit der Spiele 2032 für die

Noch geht es in Brisbane nicht um olympisches Gold. Das Vergabever- fahren für Bau und Modernisierung der Sportstätten ist aber schon an- gelaufen.

Region zu sichern, setzen sowohl GIICA als auch Brisbane 2032 stark auf lokale Zulieferer und Partner. Die Spiele und deren Entwicklung bieten aber auch zahlreiche Optionen für deutsche Unternehmen im Bau- und Infrastrukturbereich, sowie auch in den Bereichen Technologie, Logistik, Transport und vielen anderen. Auf der Website „Delivering 2032 and Beyond” der Regierung von Queens- land sind die Investitionsprojekte und

-pläne für die Olympischen Spiele 2032 dargestellt. Die AHK Australien hilft Ihnen gerne dabei, Chancen frühzeitig zu er- kennen. Kontakt: corporate.services@ germany.org.au AHK/IHK Website „Delivering 2032 and Beyond“:  delivering2032.com.au

Ausschreibungen der GIICA:  giica.au/about/business-opportunities

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MENA/AFRIKA

ÄGYPTEN

Neues Arbeitsgesetz tritt in Kraft

minierung auch jenseits des Entgelts – etwa aufgrund von Ethnie, Religion, Geschlecht oder körperlichen Einschrän- kungen – abspielen kann. Auch erkennt das Gesetz neue Formen der Arbeit an – vor allem die mobile Arbeit (Art. 96 ff. ArbG). Darüber hinaus verlängert das ArbG den Mutterschutz von vormals drei auf vier Monate. Eine weitere Neuerung betrifft informell Beschäftigte, die insbesondere im Baugewerbe und in der Landwirt- schaft tätig sind. Für sie wird ein Fonds eingerichtet, über den Unterstützungsleistungen – etwa bei Wirtschaftskri- sen, Epidemien, vorübergehenden Arbeitsausfällen, für medizinische Ausgaben oder zur Sozialversicherung – Wesentliche Änderungen gibt es im Bereich befristeter Arbeitsverhältnisse. Künftig dürfen befristete Verträge nur noch dann geschlossen werden, wenn die Tätigkeit ihrer Natur nach eine Befristung rechtfertigt (Art. 87 ArbG). Eine bloß sachgrundlose Befristung, wie sie bisher zulässig war, ist damit nicht mehr möglich. Führen die Parteien einen befristeten Vertrag nach Ablauf fort, wandelt er sich künftig in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um. Diese Rechtsfolge gilt nun auch für ausländische Beschäftigte (Art. 88 ArbG). Das bisherige Verbot der Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen (Art. 45 ArbG). Strengere Anforderungen an Kündigung Eine weitere wichtige Änderung betrifft die verhaltens- bedingte Kündigung im Sinne des Art. 139 ArbG: Diese darf nun nur noch durch richterliche Entscheidung aus- gesprochen werden. Arbeitgeber müssen beim zuständigen Arbeitsgericht einen entsprechenden Antrag stellen (Art. 148 ArbG). Zulässig ist eine solche Kündigung nur bei schwerwiegenden Pflichtverstößen wie Identitätsschwin- gewährt werden sollen (Art. 79 ArbG). Befristung nicht mehr grundlos erlaubt del oder der Veröffentlichung kaufmännischer Daten. Unbefristete Arbeitsverträge können weiterhin mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Bei grundloser Kündigung bleibt der Abfindungsanspruch bestehen. Neu ist allerdings, dass im Fall einer rechtswidri- gen Kündigung im Zusammenhang mit gewerkschaftlicher Betätigung das Gericht die Wiedereinstellung des Arbeit- nehmers anordnen kann. GTAI/IHK

Diskriminierungsschutz erweitert: Das ägyptische Arbeitsgesetz verbietet eine Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund von Ethnie, Religion, Geschlecht oder körperlicher Behinderung.

Mit dem neuen Arbeitsgesetz Nr. 14/2025 (ArbG), das am 1. September 2025 in Kraft tritt, ersetzt Ägypten das bislang geltende Gesetz aus dem Jahr 2003. Wie sein Vorgänger regelt das neue Gesetz sowohl das individuelle als auch das kollektive Arbeitsrecht. Spezialisierte Arbeitsgerichte eingeführt Die relevanteste Neuerung betrifft das Prozessrecht: Erstmals wird eine eigenständige Arbeitsgerichtsbar- keit geschaffen. Das Gesetz sieht sowohl erstinstanzliche Arbeitsgerichte als auch spezialisierte Berufungsinstanzen vor. Am Kassationsgericht werden eigene Kammern einge- richtet, die ausschließlich über arbeitsrechtliche Streitig- keiten entscheiden (Art. 176 ArbG). Gemäß Art. 177 ArbG sind diese Gerichte künftig für sämt- liche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig, einschließlich solcher mit Bezug zur Sozialversicherung. Ziel der Neuregelung ist eine Spezialisierung der Richter- schaft, die sowohl zu schnelleren Verfahren als auch zu einer einheitlicheren Rechtsprechung führen soll. Dies verbessert die Vorhersehbarkeit arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und senkt potenzielle Prozessrisiken für Unternehmen. Mehr Diskriminierungsschutz und Regelung zu mobiler Arbeit Auch im materiellen Recht bringt das Gesetz einige Än- derungen. So erkennt das neue ArbG an, dass sich Diskri-

Das ägyptische Arbeitsgesetz Nr. 14/2025 (arabische Fassung):

 manshurat.org/content/qnwn-lml-ljdyd-rqm-14-lsn-2025

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