IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

ZOLL Handbuch Ausfuhrgenehmigungen Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmi- gungscodierungen, elektronische Abschreibung wurde aktualisiert. Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von geneh- migungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmi- gungscodierungen im Ausfuhrbereich. Es wird bei Rechts- änderungen umgehend und ansonsten grundsätzlich im Turnus von drei Monaten aktualisiert. Fachlich relevante Änderungen gegenüber der vorherigen Ausgabe werden kursiv kenntlich gemacht. Zoll/IHK EU Online-Tool für Seltene Erden aus China Als Reaktion auf die verschärften chinesischen Exportbe- dingungen für Seltene Erden hat die EU ein neues, temporäres Online-Tool geschaffen. Über dieses Tool können europäische Unternehmen dringende Ausfuhranträge für Seltene Erden übermitteln. Die EU-Kommission möchte solche Fälle erfassen und gegenüber den chinesischen Ministerien struktu- riert ansprechen. Zudem plant die Kommission regelmäßig konsolidierte Listen dieser Anträge im Rahmen des bilateralen Austauschs (zwischen der EU-Kommission und den Ministerien Chinas) an die chinesische Seite weiterzugeben. Dabei wird ausschließlich die Antragsnummer weitergeleitet, alle weiteren Angaben dienen ausschließlich dem internen Gebrauch. GTAI/IHK

CBAM Ausweitung des Anwendungsbereichs Aktuell führt die EU-Kommission eine Konsultation zur Ausweitung des Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 an der Konsultation teilnehmen. Die Konsultation betrifft die Frage einer möglichen Ausweitung des CBAM- Anwendungsbereichs auf nachgelagerte Erzeugnisse. Konkret wird es um die Aufnahme von Polymeren und einige Chemikalien gehen. Ziel der Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs ist es, Carbon Leakage zu verhindern. Dabei würde die Produktion nachgelagerter Erzeugnisse, die bisher nicht dem CBAM unterliegen, in ein Drittland verlegt, in dem die Kosten für die Produktion CO 2 -intensiver Produkte geringer sind. Gleichzeitig soll mit der Ausweitung das Risiko einer Umgehung reduziert werden. GTAI/IHK Zur Konsultation:  ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/ initiatives_de?topic=CLIMA

KENIA Ursprungszeugnispflicht

Seit dem 1. Juli 2025 ist für alle nach Kenia eingeführ- ten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) erforderlich. Dies stellt eine Änderung gegenüber der früheren Praxis dar, bei der Ursprungszeug- nisse nur für Waren im Rahmen von Präferenzabkommen erforderlich waren, um den Ursprung zu bestimmen und Zollvergünstigungen zu gewähren. DIHK/IHK

Das Tool ist erreichbar unter:  ec.europa.eu/eusurvey/runner/RLS

EU Zusatzzölle auf russische Waren

USA

IHK-Hotline zum US-Geschäft

Mit der Verordnung 2025/1227 hat die EU zusätzli- che Zölle auf Einfuhren von Lebensmitteln und bestimmten landwirtschaftlichen Waren sowie Düngemit- teln mit Ursprung in Russland oder Weißrussland be- schlossen. Folgende Maßnahmen wurden getroffen: • Für bestimmte Lebensmittel und andere landwirtschaft- liche Produkte mit Ursprung in Russland oder Belarus wird seit 20. Juli 2025 ein Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent erhoben. • Für bestimmte Düngemittel mit Ursprung in Russland oder Belarus wird ein gestaffelter gewichtsbezogener Zusatzzoll erhoben. Die Staffelung erfolgt jahresweise, beginnend mit 40 Euro/Tonne am 1. Juli 2025 bis zu 430 Euro/Tonne ab 1. Juli 2028. Zugleich wurden jährliche Kontingente festgelegt. Werden diese mengenmäßigen Beschränkun- gen erreicht, greift für alle weiteren Importe im jeweiligen Kalenderjahr der höchste festgelegte Zusatzzoll. GTAI/IHK

Anfang August droht eine Zolleskalation im Warenver - kehr mit den USA. Die USA haben angekündigt, ab dem 1. August 2025 pauschale Zölle in Höhe von 30 Prozent auf Importe aus der EU zu erheben. Die EU strebt nach wie vor eine Verhandlungslösung an, hat aber bereits eine Liste von Waren im Wert von 72 Milliarden als Gegen - maßnahmen vorbereitet. Wenn Ihr Unternehmen vom transatlantischen Handel betroffen ist, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Kontaktieren Sie uns über unsere Hotline: Kathrin Fausel Oliver Falk 0621 1709-226 0621 1709-223

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