IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2025

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss

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ISRAEL Präferenzbegünstigungen: Ortsangabe erforderlich Waren, die in den israelischen Siedlun- gen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der EU und Israel. Deshalb muss auf allen in Israel ausgestellten oder ausgefertigten Präferenz- nachweisen die Postleitzahl und der Name der Stadt, des Dorfes oder des Industriegebie- tes angegeben werden, in der die Herstellung stattgefunden hat. Die EU-Kommission hat auf ihrer Website die aktualisierte Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 5. Juni 2025 veröffentlicht. Zoll/IHK Internetseite der EU-Kommission „EU-Israel Technical Arrangement“:  taxation-customs.ec.europa.eu/eu- israel-technical-arrangement_en TÜRKEI Neues Producer/Exporter Certificate Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffent- lichung in Kraft getreten ist. Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers beziehungsweise Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde. DIHK/IHK

30. SEPTEMBER 2025 Exportkontrolle

Das geltende Exportkontrollrecht stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Die Aufgabe eines jeden Unternehmens besteht darin zu überprüfen, ob seine Lieferungen den Beschränkungen aus den Embargoverordnungen unterliegen oder seine Produkte als Dual-Use- oder Rüstungsgüter in einer Güterliste gelistet sind. Weiterhin gilt es bestimmte Endverwen- dungen sowie die Endempfänger zu kontrollieren. Bestehen für die Lieferungen Genehmigungspflichten, ist gegebenenfalls beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Ausfuhrgeneh - migung zu beantragen oder eine Allgemeine Genehmigung (AGG) zu nutzen. • Verbote bei Lieferungen in Embargoländer • Embargoarten und aktuelle Entwicklun- gen im Iran-Embargo • Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern • Klassifizierung der Güter nach den Güter - listen der EG-Dual-Use-Verordnung und der Ausfuhrliste mit Hilfe von Umschlüs - selungsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, EZT-Online • Genehmigungspflichten beim Export von nicht gelisteten Gütern • Genehmigungsverfahren ELANK2 Im Einzelnen werden behandelt: • Systematik und Grundbegriffe der Exportkontrolle • Rechtliche Rahmenbedingungen und Begriffsbestimmungen

jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Endriß + Prüfer Verlags-GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 verlag@endriss-pruefer.com www.endriss-pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 47 vom Januar 2025 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de

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290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/exportkontrolle IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164  andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de

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