IHK-Global Business Ausgabe 08-09/2025

ENTWALDUNGSVERORDNUNG

darunter Lederwaren, Schokolade, Möbel, Reifen, bedruck- tes Papier, Spanplatten und viele chemische Erzeugnisse auf Palmölbasis wie Stearinsäure (siehe Tabelle). Es gibt jedoch auch wichtige Ausnahmen. Die Verord- nung gilt explizit nicht für Erzeugnisse, die nachweislich vollständig aus Material hergestellt sind, dessen Lebens- zyklus bereits abgeschlossen ist und andernfalls als Abfall entsorgt worden wäre (sprich: Recyclingprodukte). Eben- falls ausgenommen sind Produkte auf Bambusbasis sowie Verpackungsmaterialien, die ausschließlich zum Schutz des Transports anderer Waren dienen (wie etwa Pappkar- tons oder Holzpaletten). Marktteilnehmer und Händler: Wer ist in der Pflicht? Die EUDR unterscheidet klar zwischen zwei Hauptakteu- ren, deren Pflichten sich erheblich unterscheiden: Markt- teilnehmer (Market Operator) und Händer (Trader). Marktteilnehmer (Market Operator): Dies ist jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse erstmalig auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringt oder aus der EU ausführt. Darunter fallen typischerweise Importeure und Exporteure. Wichtig ist, dass auch ein in der EU ansässiger Hersteller als Marktteilnehmer gilt, wenn er ein relevantes Erzeugnis zu einem anderen relevanten Erzeugnis weiter- verarbeitet (zum Beispiel ein Schokoladenhersteller, der Kakaobohnen importiert und verarbeitet). Händler (Trader): Dies ist jede natürliche und juristische Person in der Lieferkette, die nicht der Marktteilnehmer ist und relevante Erzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt bereitstellt. Das bedeutet, sie verkauft Produkte weiter, die sich bereits im EU-Binnenmarkt befinden, ohne diese selbst importiert zu haben und ohne diese zu verarbeiten oder zu verändern. Typische Beispiele sind Groß- und Einzelhändler.

Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse: Ein Blick in Anhang I Die Verordnung konzentriert sich auf sieben Rohstoffka- tegorien, die von der EU als Haupttreiber der durch Land- wirtschaft verursachten Entwaldung identifiziert wurden: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Zusätzlich betroffen sind eine Vielzahl von daraus herge- stellten Produkten, die sogenannten „relevanten Erzeug- nisse“. Diese sind in Anhang I der EUDR über ihre spezi- fischen Zolltarifnummern (auch HS-Codes genannt) genau definiert. Die Liste umfasst eine breite Palette von Waren,

Produkte, die unter die EUDR fallen ( Anhang I der Verordnung)

Rohstoff

Beispielhafte Erzeugnisse

Relevante Zolltarifnummern nach HS-Code (nicht vollständig) 0102, ex 0201, ex 0202, ex 0206, ex 4104, ex 4107, ex 1602, ex 4101

Rinder

Lebende Rinder, Fleisch (frisch, gekühlt, gefro- ren), Schlacht-neben- erzeugnisse, Leder

Kakao

Kakaobohnen, Kakao- masse, Kakaobutter, Kakaopulver, Schokolade

1801 - 1806

Rohkaffee, gerösteter Kaffee, entkoffeinierter Kaffee, Kaffee-Extrakte

0901

Kaffee

Palmöl, Palmkernöl, Ölkuchen, Stearinsäure, technische Fettalkohole

1207, 1511, 1513, 2306, ex 2905, 2915, 3823

Ölpalme

Holzpaletten, die nur zum Transport von Waren genutzt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EUDR.

Kautschuk

Naturkautschuk, Reifen (neu und runderneuert), Förderbänder, Gummi- dichtungen, Kleidung

4001, ex 4005 – ex 4008, ex 4010 – ex 4013, ex 4015 – ex 4017

Soja

Sojabohnen, Sojaöl, Sojamehl, Ölkuchen

1201, 1208, 1507, 2304

Holz

Rundholz, Schnittholz, Zellstoff, Papier, Pappe, Bücher, Etiketten, Möbel, Sperrholz, vor- gefertigte Gebäude

Kapitel 44 + 47 + 48, ex 49, 9401, 9403, 9406

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IHK Global Business 08-09/2025

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