ENTWALDUNGSVERORDNUNG
mission hat hierzu ein Länder-Bench- marking bereitgestellt, welches alle Länder in Kategorien mit niedrigem, normalem oder hohem Risiko einstuft. Sollten Sie als Unternehmen hierbei ein nicht vernachlässigbares Risiko feststellen, sind die in der Pflicht, eine Risikominderung durchzuführen. Nur anschließend darauf kann die Sorgfaltserklärung elektronisch über das von der EU-Kommission bereitgestellte zentrale Informations- system (das auf der bestehenden TRACES-Plattform aufbaut) einge- reicht werden. Mit der Einreichung der Erklärung, die die in Anhang II der Verordnung geforderten Informa- tionen enthält, generiert das System eine eindeutige Referenznummer. Diese Nummer ist der Schlüssel für den Marktzugang. Sie muss in der Zollanmeldung für die Ein- oder Ausfuhr unter dem Unterlagencode C716 angegeben werden und begleitet das Produkt digital durch die weitere Lieferkette. Ohne eine gültige Refe- renznummer ist eine Zollabfertigung der betroffenen Waren nicht mehr möglich.
eigene Sorgfaltserklärung abgeben. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Transparenz in der Lieferkette sicherzustellen, indem sie Informa- tionen sammeln, aufbewahren (für fünf Jahre) und weitergeben. Konkret müssen sie die Referenznummern der Sorgfaltserklärungen ihrer Lieferan- ten erfassen und auf Anfrage vorlegen können. Die Sorgfaltserklärung: Das digitale Ticket für den Marktzugang Die Sorgfaltserklärung besteht aus drei Schritten: 1. der Informationssammlung, 2. der Risikobewertung und 3. der Risikominderung. Als Informationen müssen unter anderem die Produktdaten, das Her- kunftsland, Lieferkettendaten sowie die Geolokalisierung des Erzeuger- grundstücks gesammelt werden. Auf deren Basis erfolgt nun eine Risikobe- wertung. In dieser wird das Risiko des Erzeugerlandes und die Lieferketten- komplexität betrachtet. Die EU-Kom-
Welche Pflichten haben nun die beiden Hauptakteure gemäß der EUDR? Marktteilnehmer (Market Opera- tors) müssen die vollen Sorgfalts- pflichten erfüllen, einschließlich der Durchführung einer Risikoanalyse und der Abgabe einer eigenen Sorg- faltserklärung für die Produkte, die sie auf dem Markt bereitstellen. Bei den Händlern hingegen erfolgt eine Differenzierung der Pflichten anhand der Unternehmensgröße. In dieser Akteursgruppe unterscheidet die EUDR zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und großen Unternehmen (Nicht- KMU). Händler, die keine KMU sind (große Händler), werden rechtlich wie Marktteilnehmer behandelt. Auch sie müssen die vollen Sorgfaltspflichten erfüllen, eine Risikoanalyse durchfüh- ren und eine eigene Sorgfaltserklä- rung für die Produkte, die sie auf dem Markt bereitstellen, abgeben. Händler, die KMU sind, profitieren von stark vereinfachten Pflichten. Sie müssen keine vollen Sorgfalts- pflichten durchführen und keine
Was sind KMUs gemäß der EUDR?
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Als KMU (Kleinst-, Klein-, oder mittleres Unternehmen) gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind: die Bilanzsumme maximal 25.000.000 Euro beträgt
Die IHK Rhein-Neckar unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Compliance im Auslandsgeschäft – sei es zur Entwaldungsverordnung, CBAM oder dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie individuell und praxisnah.
der Nettoumsatzerlös maximal 50.000.000 Euro beträgt durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 250 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten
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Als Kleinst- oder Kleinunternehmen gilt, wenn mindestens zwei der folgenden drei Punkte am Bilanzstichtag erfüllt sind: die Bilanzsumme maximal 7.500.000 Euro beträgt
der Nettoumsatzerlös maximal 15.000.000 Euro beträgt durchschnittlich während des Geschäftsjahres maximal 50 Beschäftigte zum Unternehmen gehörten
Daniel Lauer
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