ENTWALDUNGSVERORDNUNG
Durchsetzung in Deutschland: Die Rolle der BLE Die Durchsetzung der EUDR liegt in der Verantwortung der Mitglied- staaten. In Deutschland wurde die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständige nationale Behörde benannt. Die BLE wird für die Entgegennahme und Prü- fung der Sorgfaltserklärungen sowie für die Durchführung von Kontrollen zuständig sein. Diese wird die Kontrollen risikoba- siert durchführen. Die Kontrolldichte, also der Prozentsatz der Marktteil- nehmer und Erzeugnisse, der jährlich überprüft wird, richtet sich direkt nach der Risikoeinstufung des Her- kunftslandes durch das EU-Bench- marking-System: • Länder mit hohem Risiko: Mindes- tens 9 Prozent der Marktteilnehmer und Erzeugnisse werden kontrol- liert. • Länder mit normalem Risiko: Mindestens 3 Prozent der Markt- teilnehmer und Erzeugnisse werden kontrolliert. • Länder mit geringem Risiko: Min- destens 1 Prozent der Marktteil- nehmer und Erzeugnisse werden kontrolliert. Detaillierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema bietet zu- dem das FAQ der EU-Kommission auf der Seite des BLE:
Müssen Sie eine eigene Sorgfaltserklärung abgeben?
IMPORTIEREN, HANDELN ODER EXPORTIEREN SIE EINES DER BETROFFE- NEN PRODUKTE?
JA
NEIN
SIND SIE IMPORTEUR IN DEN EU-BINNEN- MARKT ODER EXPOR- TEUR IN DRITT- STAATEN?
SIE SIND NICHT BETROFFEN
JA
NEIN
VERARBEITEN SIE EINES DER BETROF- FENEN PRODUKTE WEITER? (NEUER HS-CODE)
SIE SIND MARKTTEIL- NEHMER UND MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN
JA
NEIN
SIE SIND MARKTTEIL- NEHMER UND MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN
SIE SIND HÄNDLER. SIND SIE KMU?
JA
NEIN
SIE MÜSSEN KEINE SORGFALTSERKLÄRUNG ABGEBEN, ABER DIE REFERENZNUMMER IHRES LIEFERANTEN BEREITSTELLEN
SIE MÜSSEN EINE SORGFALTS- ERKLÄRUNG ABGEBEN
ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwal- dungsfreie-Produkte/FAQs/FAQs.html
FAZIT
Was Sie jetzt beachten müssen
1. Produkte prüfen: Importiere, handele oder exportiere ich eines der betroffenen Produkte? 2. Lieferketten analysieren: Liegen Geolokalisierungs - daten der Anbau- oder Produktionsflächen vor? Sind alle Lieferanten bereit, die nötigen Informationen bereitzustellen? 3. Sorgfaltspflichtsystem einrichten: Gibt es ein internes Verfahren zur Risikobewertung je Herkunfts- land? Ist das Verfahren dokumentiert und nachvollziehbar?
4. IT-Registrierung vorbereiten: Ist mein Unternehmen im EU-Informationssystem registriert? Können Sorgfaltserklärungen digital eingereicht werden? 5. Lieferanten sensibilisieren: Wurden Lieferanten über die neuen Anforderungen unterrichtet? 6. Fristen im Blick behalten: 30. Dezember 2025: Start für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2026: Start für Kleinst- und Kleinunternehmen
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IHK Global Business 08-09/2025
ihk.de/rhein-neckar
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