Annuals Perennials 2025 NVB EAME DE

See our new Cut Flowers assortment for the 2021 season. Learn more at: syngentaflowers-us.com/cutflowers

EINJÄHRIGE & STAUDEN NEUHEITEN

DEUTSCH

Index

Einjährige Antirrhinum majus . ................................. 8 Begonia tuberhybrida ............................. 9 Catharanthus roseus ............................ 11 Celosia plumosa ................................... 12 Cosmos bipinnatus ............................... 13 Dahlia x hybrida .................................... 14 Helianthus annuus ................................ 15 Impatiens interspecific ......................... 16 Lobelia erinus ....................................... 17 Osteospermum ecklonis......................18 Pelargonium interspecific ..................... 19 Pelargonium peltatum .......................... 21 Pelargonium zonale .............................. 23 Pentas lanceolata ................................. 24 Petunia hybrida ..................................... 25 Petunia multiflora .................................. 26 Rudbeckia hirta . ................................... 27 Scaevola aemula . ................................. 28 Tagetes patula nana . ............................ 29 Verbena hybrida . .................................. 31 Zinnia marylandica ............................... 33

Stauden Gaillardia aristata .................................. 35 Grasses Medium . ................................. 36 Helleborus niger ................................... 37 Iberis sempervirens .............................. 39 Iberis x hybrida ..................................... 40 Lavandula angustifolia .......................... 42 Lithora diffusa ....................................... 43 Phlox subulata ...................................... 44 Saxifraga x arendsii .............................. 45 Sedum . ................................................. 46

2

Cora XDR Red Glow

Legende

SERIE

PRODUKTION

GARDEN

Neue Serie

Topfgröße (cm)

Multicolours

Pack Geeignet für Packproduktion

Neue Sorte

Hitzeverträgliche Pflanzen

Frühzeitigkeit 1 = Früh / 5 = Spät

Verbesserte Sorte

Insektenfreundlich

Wuchs im Gewächshaus 1 = Kompakt / 5 = Stark

Ausgezeichnet

Höhe

Wuchs im Freiland 1 = Kompakt / 5 = Stark

Geeignet für Beetbepflanzung

STAUDEN

Blüte im ersten Jahr

Ampel

Blüht im Langtag

Hitzetolerant

Immergrün

Trockenheitstolerant

Winterhärte

Reaktionszeit in Wochen

3

Das Team

Verkaufsleitung

Swetlana Croonen Kundendienst Regionen 3/4/10 +49 2821 994 237 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Peter Derks Kundendienst Region 4/6 +49 2821 994 134 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Bilgin Bilimkalp Kundendienst Regionen 2/14/15 +49 2821 994 148 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Fabian Tadaszak Kundendienst Regionen 9/11 +49 1728 263 119 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com

Anna Obermann Sales Unit Manager DACH anna.obermann@syngenta.com Carsten Strohkamp Sales Area Manager Nord-West +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com Uwe Elvers Sales Area Manager Nord-Ost +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com Stefan Wilhelm Sales Area Manager Süd-West & Schweiz +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com

Margarethe Rauch Support Kundendienst +49 2821 994 244

Logistik

Isabelle Lambert Logistik +49 2821 994 128

SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@syngenta.com

logistik.de@syngenta.com

Technische Spezialisten Klaus Hess

leergut.de@syngenta.com

Stauden/Einjährige aus Saatgut/Zweijährige +49 174 1684 478 klaus.hess@syngenta.com Ulrich Eberhardt Topfpflanzen/Einjährige aus Stecklingen +49 171 8709 494 ulrich.eberhardt@syngenta.com

Kundendienst

Tanja Berns Leiterin Kundendienst +49 2821 994 142

tanja.berns@syngenta.com

Martina Wahlenmaier Kundendienst, Reklamationen +49 2821 994 241 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Customerservice.Claims@SYNGENTA.COM Sabine Zevens Kundendienst Regionen 1/12 +49 2821 994 234 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com Torben Roth Kundendienst Regionen 4/8 +49 2821 994 235 SyngentaFlowers.DE@syngenta.com

4

Verkaufsberater DE/AT/CH Uwe Elvers +49 173 3036 520 uwe.elvers@syngenta.com 1

Vertriebspartner Andreas Kröger Vertriebspartner Region 1/2/3 +49 40 7932 7730 +49 171 6857 323 +49 40 7932 7731 info@kroeger-gartenbau.de

Carsten Strohkamp +49 172 2633 527 carsten.strohkamp@syngenta.com

2

Samen Aders GmbH & Co KG Vertriebspartner Region 8/9/10/12

Julia Kotke

3

+49 211 9029 120 +49 211 9029 129 info@samen-aders.de

+49 172 8582 027 julia.kotke@syngenta.com

Heinz Hünnekens +49 162 2373 777 heinz.huennekens@syngenta.com Peter Hoffmann +49 172 5111 509 hans_peter.hoffmann@syngenta.com

3

Wegfraß Samen & Pflanzen GmbH Vertriebspartner Region 4/5/6/7/8/11/12 +49 361 225 7715 +49 361 225 4478 info@wegfrass-samen-und-pflanzen.de

3

Michael Seemüller Vertriebspartner Region 12

Frank Häusler

4

+49 8081 955 36 96 +49 172 817 92 05 +49 80 81 955 36 97 gartenhandel@onlinehome.de

+49 171 8669 377 frank.haeusler@syngenta.com

Thomas Marschner +49 172 1476 459 thomas.marschner@syngenta.com

5

Jost Pflanzen AG / Robert Schwarz Verkaufsberater Region West 9 +41 79 7999 888 robert.schwarz@hortiplant.ch Jost Pflanzen AG / Bruno Specker Verkaufsberater Region Ost 9/10 +41 79 527 79 23 bruno.specker@sfps-agentur.ch

Lars Gerber

6

+49 175 2732 102 lars_manfred.gerber@syngenta.com

Stefan Wilhelm +49 171 5629 209 stefan.wilhelm@syngenta.com Andreas Binder +49 174 1573 427 andreas.binder@syngenta.com Helmut Schuster +49 1728262824 helmut.schuster@syngenta.com

8

9

10

Timm Herget

11

+43 664 881 02739 timm.herget@syngenta.com

5

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6

Einjährige

7

Antirrhinum majus Sweet Duet

Gefüllte und duftende Blüten – ein perfektes Duett! • Intensiv duftende Serie mit gefüllten Blüten und exzellenter Attraktivität im Handel. • Aufrechter Pflanzenwuchs mit kräftigen, gut verzweigten Stielen. • Perfekt für den Verkauf von Frühjahr bis Herbst.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT April-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

3 12-15 cm 30–40 cm

1

3

Sweet Duet Deep Red

Sweet Duet Bright Yellow

Sweet Duet Deep Red

Sweet Duet Citrus

Sweet Duet Peach

Sweet Duet Deep Orange

Sweet Duet Deep Salmon

Sweet Duet Appleblossom

Sweet Duet Mix

Sweet Duet Mix

8

Begonia tuberhybrida Limitless ®

Eine Sinfonie der Farben. • Dichtgefüllte und extragroße Blüten (8 – 10 cm), bis zu 10 % größer als andere Sorten. • Exzellent verzweigte Pflanze, die die Töpfe schnell füllt und eine Woche früher blüht als Wettbewerbssorten. • Die Serie zeichnet sich aus durch aussergewöhnliche Farben.

3 10.5-12 cm 20–25 cm

1

2

Limitless ® Compact Orange (Fiery Red)

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, Xtray ® 128, Xtray ® 264, Saatgut

STANDORT Sonne/Schatten

WUCHSFORM Aufrecht

Limitless ® Yellow Red Back Imp.

Limitless ® Lemon

Limitless ® Cream Shades

Limitless ® Compact Orange (Fiery Red)

Limitless ® Salmon Rose

Limitless ® Orange

Limitless ® Compact Velvet Red

Limitless ® Dark Red

Limitless ® Formula Mix

Limitless ® Sorbet

Limitless ® Red

Limitless ® Dark Rose

Limitless ® Sunset

Limitless ® Sunrise

EINJÄHRIGE

9

Begonia tuberhybrida Nonstop Joy

• Vielseitig einsetzbare halbhängende Begonie, die sich für hochwertige Terrassentöpfe und Körbe eignet. • Ausgezeichnete Leistung im Garten.

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, Xtray ® 128, Xtray ® 264, Saatgut

10.5-12 cm 20–25 cm

Nonstop Joy Mix

Cora XDR

10

Catharanthus roseus Cora XDR

Die kämpferische Vinca. • Sehr resistent gegen luftbürtige Phytophthora-Arten, bei anhaltender Blüte während der gesamten Saison. • Große, schillernde Blüten in der breitesten Palette an Unifarben und beliebten Mustern aller krankheitsresistenten Vinca-Sorten auf dem Markt. • Perfekt für Gartenanlagen in heißen Klimazonen.

BLÜTEZEIT Mai-September

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Saatgut

Cora XDR Red Glow

3 10.5-14 cm 20–25 cm

3

3

Cora XDR Red Glow

Cora XDR White

Cora XDR Apricot

Cora XDR Pink Halo

Cora XDR Orchid

Cora XDR Cranberry

Cora XDR Pink Dark Eye

Cora XDR Magenta Halo

Cora XDR Deep Strawberry

Cora XDR Polka Dot

Cora XDR Light Pink

Cora XDR Hotgenta

Cora XDR Complete Mix

Cora XDR Mix

Cora XDR Candy Bowl Mix

Cora XDR Pearls Mix

EINJÄHRIGE

11

Celosia plumosa Bright Sparks

Anders als die Anderen! • Große und leuchtende Blütenfedern (10 – 12 cm) an gut verzweigten Pflanzen. • Hervorragend geeignet für die Landschaftsgestaltung in wärmeren Klimazonen, da die Farben von Bright Sparks nicht so stark verblassen. • Der zweite Blütenflor entspricht im Pflanzenaufbau der ersten Blüte.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Mai-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

Bright Sparks Bright Red Bronze Leaf

3 12-15 cm 35–45 cm

2

3

Bright Sparks Bright Red Bronze Leaf

Bright Sparks Yellow

Bright Sparks Pink

Bright Sparks Scarlet Green Foliage

Bright Sparks Burgundy

Bright Sparks Mix

Bright Sparks

12

Cosmos bipinnatus Apollo

Olympiareife Leistung. • Natürlich kompakte Pflanze, die schnell den Topf füllt und eine effiziente Produktion ermöglicht. • Gut geformte, große Blüten in diversen Farben einschließlich der zweifarbigen Sorte Lovesong. • Das lange Blühfenster und die erstklassige Gartenleistung ermöglichen einen verlängerten Verkauf.

BLÜTEZEIT April-September

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Saatgut

4 10.5-13 cm 55–65 cm

2

3

Apollo Bright Carmine

Apollo Bright Carmine

Apollo Rose with Eye

Apollo White

Apollo White Imp.

Apollo Pink

Apollo Lovesong

Apollo Mix

EINJÄHRIGE

13

Dahlia x hybrida Collection

Einzigartige Sorten für Ihr hochwertiges Angebot. • Atemberaubende Red Bicolor-Blüten in Lotus-Form, die die Blicke auf sich ziehen. • Verträumt lässige, dekorative Blüten in eleganten Farben und Formen. • Diese Kollektion enthält einzigartige Einzelsorten für die Bepflanzung großer Töpfe. • Ständig wechselnde Zusammenstellung von Sorten mit unverwechselbaren Blütenfarben und -zeichnungen, die Ihr hochwertiges Angebot zu etwas ganz Besonderem machen.

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT Mai-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, Xtray ® 128, URC

Collection Red Bicolor

5 17-23 cm 80–100 cm

4

4

Collection Bellini 4 2

Collection Red Bicolor 4 2

Collection Caffe Latte 5 5

Collection La Tour 4 4

Collection Lagoon Blue 3 5

Collection Coral Pink 3 5

Collection Cabernet 2 5

14

Sunfinity ® Yellow Dark Center

Helianthus annuus Sunfinity ®

Dauerhafte Blütenpracht. Den ganzen Sommer über. • Die Sunfinity-Helianthus Serie besteht aus generativen und vegetativen Sorten und bietet gärtner- und endverbraucherfreundliche und innovative Genetik: buschige Pflanzen mit endloser Blüte bis in den Spätherbst. • Sunfinity Double Yellow – Große Anzahl an einzigartigen, gefüllten Blüten mit einem mittelstarken, gut verzweigten Wuchs. Sie ist sehr resistent gegen Mehltau, was eine hervorragende Performance sowohl für große Töpfe als auch für die Landschaft während der gesamten Saison gewährleistet und sie zu einer perfekten Attraktion macht (vegetativ). • Sunfinity Yellow Red Bicolor – Kräftige zweifarbige Blüten mit und mittelstarken, gut verzweigten Wuchs, die die ganze Saison über in großen Töpfen und im Beet blüht (generativ). • Geeignet für Beetbepflanzung und große Terrassengefäße.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Mai-Oktober

WUCHSFORM Buschig, Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72

Sunfinity ® Yellow/Red Bicolor

4 15-19 cm 80-120 cm

4

4

Sunfinity ® Yellow Dark Center

Sunfinity ® Double Yellow

Sunfinity ® Yellow/Red Bicolor

SunBlast Yellow

pre-commercial variety

EINJÄHRIGE

15

Impatiens interspecific Spectra

Blooming Brightly™ • Mit der Züchtung interspezifischer Sorten erreichen Neuguinea Impatiens ein neues Level. • Spectra zeichnet sich durch große Blüten, exzellente Verzweigung und intensive Farben aus. • Gedeihen in Sonne und Schatten gleichermaßen gut. • Uniformer, flachkugeliger Wuchs für Töpfe und Blumenampeln.

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, URC

10.5-12 cm 25–30 cm

Spectra Peach Bicolor

Spectra Lavender Shades 2 3

Spectra Peach Bicolor 3 3

Spectra Scarlet 3 3

Spectra Pink Bicolor 2 3

Spectra Rose 2 3

Spectra Bright Red 4 3

Spectra White 1 3

Spectra Pink 3 3

Spectra Magenta 3 3

Spectra Red 2 3

16

Spectra Magenta

Lobelia erinus Master Piece

• Die erste F1-Lobelie erinus aus Saatgut auf dem Markt, die die Leistungsfähigkeit vegetativ vermehrter F1-Hybriden erreicht. • Eine frühe Sorte mit großen, auffälligen blauen Blüten an einer gut verzweigten Pflanze mit halbrundem Wuchs. • Ausgezeichnete Hitzetoleranz im Sommer und hervorragende Gartenleistung. • Vielseitig verwendbar für die Bepflanzung von Rabatten und in der Landschaftsgestaltung sowie für die Produktion als blühende Topfpflanze und von Blumenampeln.

STANDORT Sonne/Schatten

BLÜTEZEIT April-September

Master Piece Blue with Eye

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Saatgut

WUCHSFORM Bodendecker

3

3

2

9 cm 10–15 cm

EINJÄHRIGE

17

Osteospermum ecklonis Tradewinds ®

Breite Palette schöner Blütenfarben in einer traditionellen Serie • Leuchtende und kräftige, margeritenähnliche Blüten, ideal für Impulsverkäufe. • kompakter aufrechter Pflanzenaufbau, eignet sich gut für mittelgroße Töpfe. • Gut verzweigt und wüchsiger als Sirocco.

3 11-13 cm 20–25 cm

3

Tradewinds ® Bronze

STANDORT Sonne/Schatten

WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT April-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

Tradewinds ® Yellow Imp.

Tradewinds ® Sunset

Tradewinds ® White

Tradewinds ® Yellow Bicolor

Tradewinds ® Light Purple

Tradewinds ® Terracotta

Tradewinds ® Bronze

Tradewinds ® Deep Purple

18

Pelargonium interspecific F1 Calliope ® Landscape

Intensive, hitzebeständige Farben • Außergewöhnliche riesige Blütenbälle mit einzigartiger Blütenzeichnung, die durch die Variationen der Ton-in-Ton- Färbung der einzelnen Petalen jeden Tag aufs Neue überraschen. • Zeigt bei den Sommerversuchen Jahr für Jahr eine ausgezeichnete Gartenleistung und Hitzebeständigkeit. • Bewährt sich im Container genauso wie im Garten und macht Calliope ® Landscape zur bevorzugten Wahl, wenn eine gute Gartenleistung gefordert ist. • Außergewöhnliche Palette leuchtender und kräftiger Farben, mit kontinuierlicher Blüte während der gesamten Saison.

BLÜTEZEIT April-Oktober

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker

Calliope ® Landscape Rock’n Rose

PRODUKTFORMEN Quickstep, Xcr 104, URC

12-14 cm 30–40 cm

Calliope ® Landscape Rock’n Rose 5 4

Calliope

® Landscape Deep Red 3 4

Calliope ® Landscape Pink 1 3

Calliope ® Landscape Rose 2 3

Calliope ® Landscape Orange 1 3

Calliope ® Landscape Fire 1 3

EINJÄHRIGE

19

Pelargonium interspecific Calliope ® M

Intensive, hitzebeständige Farben • Calliope M Rose Splash blüht früh und gehört zu den meistverkauften interspezifischen Pelargonium-Serien für mittelgroße Töpfe und ein Premium-Angebot im Einzelhandel. • In der Gartenbepflanzung verwöhnen sie die gesamte Saison über mit einer Vielzahl großer, halbgefüllter Blüten. • Breite Farbpalette, einschließlich einzigartiger Neuheiten, für eine All-in-One-Option zum Aufbau des idealen Geranien- Kulturprogramms.

4 12-14 cm 30–40 cm

Calliope ® M Rose Splash

BLÜTEZEIT April-Oktober

PRODUKTFORMEN Quickstep, Xcr 104, URC

STANDORT Sonne/Schatten

WUCHSFORM Aufrecht

Calliope ® M White Splash 2 3

Calliope ® M White 3 3

Calliope ® M Pink Splash 2 3

Calliope ® M Rose Splash 2 3

Calliope ® M Deep Rose 3 4

Calliope ® M Hot Pink 3 4

Calliope ® M Violet 3 3

Calliope ® M Red Splash 2 3

Calliope ® M Dark Red 3 3

Calliope ® M Red 3 3

Calliope ® M Scarlet Red 1 4

20

Pelargonium peltatum Reach Out

Atemberaubende hängende Pflanzenform. • Durch ihre frühe Blüte, den kompakten Wuchs und kurze Internodien lässt sich Reach Out leicht kultivieren. • Eine Fülle von Blüten bedeckt die Pflanzen. • Hervorragende Leistung als Topf- und Ampelpflanze und bei der Landschaftsgestaltung.

STANDORT Sonne/Schatten

BLÜTEZEIT Mai-September

WUCHSFORM Bodendecker, nachlaufend

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Saatgut

3 9-12 cm 15–20 cm

4

2

Reach Out Light Purple

Reach Out Light Purple

Reach Out Red

Reach Out White

Reach Out Pink

Reach Out Hot Pink

Reach Out Formula Mix

EINJÄHRIGE

21

Pelargonium peltatum Temprano

Perfekt für den frühen Verkauf! • Temprano White Imp zeichnet sich durch dunklere Blätter, eine bessere Wüchsigkeit und eine stärkere Verzweigung aus. • Die Sorte ist frühblühend und außerdem weniger kälteempfindlich.

• Perfekt für die Kultur bei kühleren Temperaturen. • Zum Verkauf in der frühen und mittleren Saison.

• Ihre Uniformität in Bezug auf die frühe Blüte und einen kompakten Wuchs sind die idealen Eigenschaften für erfolgreiche Kampagnen im Einzelhandel.

BLÜTEZEIT April-Oktober

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker

PRODUKTFORMEN Quickstep, Xcr 104, URC

Temprano Hot Coral

10.5-12 cm 20–25 cm

Temprano White Imp. 1 3

Temprano White (Blush) 1 2

Temprano Butterfly 1 3

Temprano Hot Coral 1 3

Temprano Pink 2 3

Temprano Maxime 1 3

Temprano Marimba 2 3

Temprano Dark Red 1 3

Temprano Bright Red 1 3

Temprano Amethyst 2 1

Temprano Narina 1 3

22

Pelargonium zonale F1 Tango ®

Die effizienteste Zonale-Serie • Gezüchtet auf Effizienz. • Die bevorzugte kompakte Zonale-Serie für eine Kultur mit hoher Pflanzendichte und einen schnellen Abverkauf. • Hoher Uniformität und der richtigen Balance zwischen Habitus und Wüchsigkeit. • Das dunkle Laub und die breite Farbpalette machen sie zum Favoriten beim Konsumenten.

BLÜTEZEIT April-Oktober

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Quickstep, Xcr 104, URC

10.5-12 cm 25–35 cm

Tango ® White Splash

Tango ® White Splash Imp. 1 2

Tango ® Rose Splash 2 2

Tango ® Rose Mega Splash 2 2

Tango ® Deep Rose with Eye 3 2

Tango ® Bravo Light Pink 3 2

Tango ® Dark Red 1 3

Tango ® Neon Purple 1 3

Tango ® Montevideo 2 2

Tango ® White 2 2

Tango ® Orange 2 3

Tango ® Pink 2 2

EINJÄHRIGE

23

Pentas lanceolata BeeBright

Das schnellste Finish für Packs und kleine Töpfe. • Red Imp bietet Blütendolden mit einheitlicher Färbung auf kompakten, gut verzweigten, uniformen Pflanzen, die bis zu 7 Tage früher ihre Verkaufsreife erreichen als ihre Wettbewerbssorten. • Reiche Blüte mit schneller Blütenfolge sowohl im Gewächshaus als auch im Garten. • In fünf einzigartigen Farben erhältlich und als Einjährige sowie als Topfpflanze verwendbar.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Mai-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

BeeBright Mix

3 10.5-13 cm 15–20 cm

3

2

BeeBright Red Imp.

BeeBright Mix

BeeBright Lipstick

BeeBright Violet

BeeBright White

BeeBright Pink

24

Petunia hybrida Garden Supreme

• Sehr kräftig wachsende Petunia-Serie mit einer Fülle lebhafter, mittelgroßer Blüten. • Für eine einfachere Handhabung während der Kultur wird der Einsatz von Wachstumsregulatoren empfohlen. • Aufgrund ihres schnellen bodendeckenden Wuchses und einer guten Widerstandsfähigkeit entwickeln sich diese Petunien bei jedem Wetter, einschließlich Regen und Hitze, und sind daher ideal für den Garten und die Landschaftsgestaltung.

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Halbmondförmig

BLÜTEZEIT April-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

Garden Supreme Raspberry

2

4 12-14 cm 20–25 cm

Garden Supreme Sweet Pink

Garden Supreme Radiant Rose

Garden Supreme Raspberry

Garden Supreme White Rose Throat

Garden Supreme Sweet Pink

25

Petunia multiflora Damask ®

Hart im Nehmen. • Wunderschöne Petunia-Serie mit u.a. geaderten Sorten in Blau, Violett und Rosa. • Die früheste, kompakteste Multiflora-Serie auf dem Markt, die mit geringem Streckungswachstum und einer Blütengröße, die man als Grandiflora bezeichnen könnte, auch bei schlechten Lichtverhältnissen überzeugt. • Perfekt für eine Kultur mit hoher Pflanzendichte dank eines kompakten Habitus und eines kurzen Blühfensters von 5 Tagen bei allen Farbsorten. • Hervorragende Wettertoleranz und ausgeprägte Gartenleistung während der gesamten Saison.

3

1

2

9 cm 15–20 cm

Damask ® Purple Veined

STANDORT Sonne

WUCHSFORM Bodendecker, Aufrecht

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Saatgut

Damask ® Purple Veined

Damask ® White

Damask ® Pink

Damask ® Salmon

Damask ® Rose Veined

Damask ® Red

Damask ® Blue

Damask ® Violet

Damask ® Purple

Damask ® Carmine

Damask ® Rose

Damask ® Mix

26

Rudbeckia hirta Maya

• Voll gefüllte, große (10 cm) Blüten in leuchtendem Gelb. • Kompakter Wuchs mit kräftigen Stielen. • Hervorragende Gartenleistung während des gesamten Sommers.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Juli-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

Maya

15-19 cm 40–45

Rudbeckia hirta Amarillo

• Perfekt für die Topf- und Beetpflanzenproduktion. • Riesige, strahlende Blüten an kurzen Stielen. • Amerillo Gold hat einen kompakteren Wuchs als Prairie Sun.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Mai-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

Amarillo

4 14 cm 65–75 cm

3

3

Rudbeckia hirta Summer Spirit

• Sehr frühe, uniforme Blüte. • Beeindruckende, regentolerante Blüten. • Außergewöhnliche Gartenleistung.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT Mai-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

Summer Spirit Bicolor

3 14 cm 30–35 cm

2

2

EINJÄHRIGE

27

Scaevola aemula Fanatix

• Scaevola-Serie, die die Nachfrage nach kompakt wachsenden und hängenden Pflanzen abdeckt. • Die Pflanzen sind kompakter als je zuvor, haben eine ausgezeichnete Verzweigung und eine reiche Blüte. • Für den Einsatz als Hängepflanze, ist sie dank der hervorragenden Verzweigung besonders für größere Töpfe zu empfehlen. • Perfekt für äußerst blütenreiche Blumenampel-Kombinationen mit Sorten aus der Serie oder mit anderen Pflanzen.

3 12-14 cm 20–25 cm

3

3

Fanatix Compact Dark Blue

STANDORT Sonne/Schatten

WUCHSFORM Halbmondförmig, nachlaufend

BLÜTEZEIT Mai-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

Fanatix Pink

Fanatix White

Fanatix Compact Dark Blue

Fanatix Dark Blue

Fanatix Compact Dark Blue

28

Alumia Flame

Tagetes patula nana Alumia

• Serie mit auffälligen ein- und zweifarbigen Sorten auch als Mix erhältlich. • Der gleichmäßige, kompakte und gut verzweigte Wuchs in Kombination mit der frühen Blüte machen Alumia perfekt für eine effiziente Produktion in Packs. • Die leuchtenden Blüten bringen schnell Farbe in das Angebot im Geschäft und im Garten.

BLÜTEZEIT April-September

STANDORT Sonne

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Saatgut

WUCHSFORM Aufrecht

9-10 cm 10–12

Alumia Creme Brulee

Alumia Gold

Alumia Deep Orange

Alumia Creme Brulee

Alumia Vanilla Cream

Alumia Yellow

Alumia Flame

Alumia Red

Alumia Mix

EINJÄHRIGE

29

Tagetes patula nana Aton

Eine große Fülle sonnenverliebter Blüten. • Die verbesserte Aton Gold, ist nun uniformer innerhalb der einheitlichen, frühen und kompakten Serie gut verzweigter Pflanzen mit ihrer großartiger Gartenleistung. • Strahlend (zweifarbig) blühende Pflanzen mit grünem Laub und guter Hitzetoleranz. • Geeignet für Packs und kleine Töpfe.

3

1

2

9 cm 15–20 cm

Aton Spry

STANDORT Sonne

WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264, Xtray ® 480, Saatgut

Aton Yellow

Aton Gold Imp.

Aton Bolero

Aton Orange Flame

Aton Deep Orange

Aton Bee

Aton Flamed

Aton Spry

Aton Fireball

Aton Color Mix

Aton Formula Mix

30

Verbena hybrida Lanai ®

Hohe Mehltautoleranz über das komplette Farbspektrum hinweg. • Die hohe Mehltautoleranz von Lanai ® sorgt für ausgezeichnete Durchblüheigenschaften bis weit in die zweite Jahrehälfte hinein. • Die hängende Wuchsform ist ideal für Blumenampeln und gemischte Bepflanzungen. • Eine riesige Auswahl an leuchtenden, kräftigen Farben für ein umfassendes Angebot.

STANDORT Sonne

BLÜTEZEIT April-Oktober

WUCHSFORM Nachlaufend

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

3 10.5-13 cm 25–30 cm

3

3

Lanai ® Blue Imp.

Lanai ® Blue Imp.

Lanai ® Neon Rose

Lanai ® Early Deep Red

Lanai ® Strawberry Dark Eye

Lanai ® Scarlet

Lanai ® Blue Eyes

Lanai ® Lilac

Lanai ® Cyclops Purple

Lanai ® Purple

Lanai ® Raspberry

Lanai ® Apple Green

Lanai ® Candy Cane

Lanai ® Deep Pink

Lanai ® White

Lanai ® Peach

EINJÄHRIGE

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Zydeco Cherry Double

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Zinnia marylandica Zydeco

Lass die guten Zeiten blühen! • Gefüllte, um 25 % größere Blüten, die lange durchblühen. • Die Kombination aus ausgezeichneter Krankheitsresistenz und Hitze- bzw. Trockenheitstoleranz gewährleistet einen leistungsstarken Auftritt. • Wüchsige, sich verzweigende Pflanze für die Kultur in Töpfen, Packs und Blumenampeln.

4 9-11 cm 35–50 cm

3

3

Zydeco Mix

STANDORT Sonne

WUCHSFORM Buschig, Aufrecht

BLÜTEZEIT Mai-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

Zydeco Mix

Zydeco White

Zydeco Yellow Deep Double

Zydeco Cherry Double

Let the good times bloom.

EINJÄHRIGE

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Stauden

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Gaillardia aristata Barbican

• Serie des Multiflora-Typs, uniform in Bezug auf Frühzeitigkeit und Wuchsform. • Mit ihrer neu gezüchteten doppelten Flower Power mit Fokus auf einem unbegrenzten Wuchshabitus betritt Barbican nun Neuland. • Die Gartenleistung äußert sich in einem dichteren, runderen Look mit reichhaltigem Blütenbesatz.

12-15 cm 25–30 cm

Barbican Red Yellow Tip

STANDORT Sonne/Schatten

WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT Mai-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

Barbican Red Yellow Tip

Barbican Yellow Red Ring

Barbican Red Imp.

Barbican Golden Yellow.

Barbican Yellow Red Ring

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Grasses - Medium Grasses - Medium

• Unsere Auswahl mittelhoher Gräser ist ideal für die Kombination mit anderen Arten in größeren Pflanzcontainern und als Einzelpflanze für mittelgroße Töpfe.

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 264

11-15 cm 30–35 cm

Carex comans Frosted Curls

Carex comans Frosted Curls

Carex comans Bronze Curls

Juncus effusus Spirali

Panicum virgatum Goldfountain

Stipa arundinacea Sirocco

Lagurus ovatus Bunny Tails

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Christmas Carol Early

Helleborus niger Christmas Carol

• Mit 90 % blühenden Pflanzen vor Weihnachten ist Christmas Carol einer der am frühsten blühenden Helleborus. • Hat sich zu einer etablierten Marke entwickelt. • Erfreuen Sie sich an diesen pflegeleichten Pflanzen im Winter im Haus und pflanzen Sie sie im Frühjahr an einen halbschattigen Ort im Garten. • Christmas Carol Early und Christmas Carol Compact sind beide limitiert erhältlich.

WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT Oktober-Januar

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, Xtray ® 264

Christmas Carol Early

10-13 cm 20–30 cm 4

S TAUDEN

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Snow Cone

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Iberis sempervirens Snow Cone

• Mit Snow Cone Mid Late ist das Angebot in der Snow Cone-Serie komplett. • Dabei handelt es sich um eine Kollektion von Iberis-Sorten, die nach Blütengröße, Wüchsigkeit der Pflanzen und Frühzeitigkeit ausgewählt wurden. • Mid Late ist die neueste Ergänzung unserer Iberis-Züchtung und erweitert die Serie mit einer mittel- bis spätblühenden Sorte mit mittlerer Wuchskraft. • Wunderschön präsentierte, große, reinweiße Blüten bilden eine beeindruckende, dichte Kuppel über der Pflanze.

WUCHSFORM Bodendecker

BLÜTEZEIT Februar-April

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, Xtray ® 264, URC

Snow Cone Mid Late

15-20 cm 15–20 cm 5

Snow Cone Mid

Snow Cone Mid Late

Snow Cone Early

ALTER NAME

NEUER NAME

Snow Cone Forte

Snow Cone Early Snow Cone Mid

Snowsurfer Compact

Snow Dome

Snow Cone Mid Late

Snowdrift

Snow Cone Late

Snow Cone Late

Snow Cone

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Iberis x hybrida Arielle

• Arielle - die Schwester der beliebten Mermaid Lavender! Verfügt über eine gute Winterhärte und lässt sich gut mit anderen Frühjahrstauden kultivieren. • Da sie nach dem Überwintern spät blüht, füllt sie die Lücke am Ende der Frühlingssaison. • Stutzen oder Einsatz von Wachstumsregulatoren nicht erforderlich.

STANDORT Sonne/Schatten WUCHSFORM Bodendecker

BLÜTEZEIT April-September

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

9-12 cm 20–30 cm

Arielle Pink

Iberis x hybrida Blushing Bride

• ‘Blushing Bride blüht bis zu 2 Wochen später als der Mermaid Lavender!Die Farbe spielt zunächst mit einem Weiß und errötet dann in einem sehr hellen Lila/Rosa. • Ist kräftiger als Meerjungfrauen-Lavendel, sodass ein Kneifen oder eine Wachstumsregulierung möglicherweise erforderlich ist. • Benötigt keine Vernalisation, blüht im ersten Jahr für den Verkauf im späten Frühling und Frühsommer.

13-15 cm 25–35 cm

Blushing Bride White

WUCHSFORM Aufrecht

STANDORT Sonne/Schatten

BLÜTEZEIT Juli-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

40

Blushing Bride

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Lavandula angustifolia Scent

• Blüte im 1. Jahr – die nächste Duftlavendel-Generation mit einheitlicherer und früherer Blüte. • Einfache Kultursteuerung, keine Vernalisation erforderlich. • Auch als Duo in einer Jungpflanze in Früh und Compact erhältlich. • Blue Scent Mini. Besonders kompakte Züchtung für Packs und kleine Töpfe, aber auch für größere Töpfe ohne Einsatz von Hemmstoffen.

BLÜTEZEIT Juni-September

WUCHSFORM Aufrecht

PRODUKTFORMEN Xtray ® 72, Xtray ® 264, Saatgut

9-12 cm 20–35 cm 6

Scent Blue Mini

Scent White compact

Scent White Early

Scent Blue Imp.

Scent Blue Mini

Scent Explosion Early

Scent Explosion compact

Scent Blue Early

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Lithodora diffusa Tidepool

• Lithodora mit schönem flachkugeligem Wuchs, die früher blüht als traditionelle Sorten. • Tidepool besitzt ein einzigartiges echtes Blau und einen kompakten Pflanzenwuchs, der eine hervorragende Produktionssicherheit garantiert. • Der Pflanzenaufbau ist voller und feingliedrig, und die Blüten bedecken die gesamte Pflanze. • Die neue Tidepool Blue hat einen noch kompakteren Wuchs bei früher Blüte.

WUCHSFORM Bodendecker

BLÜTEZEIT März-Mai

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

11-13 cm 15–25 cm 7

Tidepool Blue

Tidepool Blue

Tidepool Sky Blue

Tidepool Blue

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Alpino Red Imp.

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Saxifraga x arendsii Alpino

• Gezüchtet für den Verkauf im März nach der Verkaufssaison von Alpino Early. • Alpino ist zunehmend die beste Wahl für den Großteil der Frühjahrssaison-Verkäufe, da die Produktion perfekt auf die frühe Frühjahrssaison abgestimmt ist. • Alpino Red imp. mit deutlich verbessertem Wuchs und die erste Lime in der Alpino Serie.

WUCHSFORM Bodendecker

BLÜTEZEIT Februar-April

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

10-15 cm 15 cm 6

Alpino Red Imp.

Alpino Red Imp.

Alpino Lime

Alpino White

Alpino Pink

Alpino Deep Rose

S TAUDEN

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Sedum hybridum Sedum Hybridum

• Eine Sedum-Auswahl mit aufrecht wachsenden Blütenständen, perfekt für den Verkauf im Spätsommer.

WUCHSFORM Aufrecht

BLÜTEZEIT August-Oktober

PRODUKTFORMEN Xtray ® 128, URC

Dark Leaf Red

Matrona

Dark Leaf Red

Herbstfreude

Dark Leaf Red

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON SYNGENTA SEEDS B.V.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich und Vertragsschluss 1. Die Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch soweit sie die Lieferung von Gemüsesaatgut nach dem Saatgutver- kehrsgesetz betreffen. 2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten grundsätzlich sowohl gegenüber Landwirten, Kaufl bzw. Unternehmern i. S. v. § 14 BGB als auch im nicht-kaufmännischen Verkehr. Sofern eine Klausel nur für den kaufmännischen oder nur für den nicht-kaufmännischen Verkehr gilt, ist diese Geltungsbestimmung ausdrücklich in der Klausel enthalten. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 4. Alle Angebote und Preislisten sind in Euro und für die Schweiz in Schweizer Franken ausgestellt und umfassen den reinen Warenwert ohne Mehrwertsteuer. Alle Angebote, insbesondere die der Preislisten und Kataloge, sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf bereits abgeschlossene Geschäfte. Frühere Preise verlieren mit Erscheinen dieser Bedingungen ihre Gültigkeit. 5. Wenn mündliche oder fernmündliche Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungs- schreibens maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf diese Folge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen. § 2 Lieferung 1. Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit (z. B. bei ausstehender endgültiger Anerkennung durch die zuständigen Anerkennungsbe- hörden) aus eigener Vermehrung oder bestimmter Herkunft brauchen wir nicht zu liefern, soweit wir, ohne dieses vertreten zu müssen, keine Ware haben. 2. Der Kunde ist verpfl Teillieferungen abzunehmen, soweit die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn zumutbar ist, es sei denn, der Verkäufer hat die nur teilweise Lieferungsfähigkeit zu vertreten. Dann kann der Kunde im kaufmännischen Verkehr bei grobem Verschulden unserer gesetzlichen Ver- treter oder leitenden Angestellten - im nichtkaufmännischen Verkehr, wenn der Verkäufer die schuldhafte Pfl zu vertreten hat - Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wobei bei Rechts- geschäften unter Kaufl Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns ausgeschlossen ist, oder vom ganzen Vertrag zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung kein Interesse hat. 3. Ist eine Circa-Lieferung vereinbart, so darf bis zu 10 v.H. der vereinbarten Menge mehr oder weniger geliefert werden, wobei der zu zahlende Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung berechnet wird. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer weniger als 10 vom Hundert der vereinbarten Menge nicht geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pfl des Verkäufers unerheblich. § 3 Preisberechnung Die Preise gelten netto für Lieferung ab Lager. Mit dem Liefervertrag vereinbarte Preise können später vom Verkäufer nach den von ihm gesetzten Preis- listen erhöht werden, wenn ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist oder die Auslieferung vertragsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll. Die Erhöhung fi statt, wenn die bei den Preisvereinbarungen zu Grunde gelegten Bemessungsverhältnisse sich verändert haben, insbesondere wenn uns inzwischen höhere Kosten an Vorfracht oder staat- lichen Abgaben zur Beschaffung anfallen. Bei Änderung der Bemessungsverhältnisse sind Preiserhöhungen bei Lieferungen an Unternehmer i.S. des § 14 BGB immer - auch ohne die oben gezeichneten Einschränkungen - innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. § 4 Lieferfristen 1. Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn etwas anderes wurde schriftlich vereinbart. Bindende Lieferzeitbestimmungen müssen ausdrücklich schriftlich als solche gekenn- zeichnet sein. Nach Zeiträumen bemessene Lieferfristen beginnen 2 Tage nach Absendung der Lieferzusage oder der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpfl setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfl des Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist. 3. Ist ein Liefertermin vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert spätestens fünf Werktage vor dem Termin mitzuteilen, an welchen Ort die Lieferung zu erfolgen hat (Ver- sandverfügung).Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein und hat der Käufer auf eine angemessene Nachfristsetzung nicht reagiert, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfristsetzung verlängert; bei Teillieferungsver- fügungen gilt Entsprechendes für den nicht verfügten Teil. 4. Bei Vereinbarung eines bestimmten Liefertermins oder einer Lieferwoche ist der Liefertermin eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 5 Werktagen nach dem Termin erfolgt, vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Versandverfügung rechtzeitig erhalten. Bei verspäteter Versendung der Versandverfügung gilt der Liefertermin als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb von 10 Werktagen erfolgt, nachdem der Verkäufer die Versandverfügung erhalten hat. Solange der Verkäufer keine Versandverfügung erhalten hat, ist die Lieferpfl ausgesetzt. 5. Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. 6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspfl so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließ- lich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 6 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 8. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, Maschinenschaden, Rohstoffmangel oder sonstige Betriebs- und Transportstörungen, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hin- dernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder die Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden durch uns baldmöglichst mitgeteilt. 9. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspfl beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 10. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrläs- sigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Ver- tragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. § 5 Beizung Wird Saatgut entgegen der Üblichkeit ungebeizt oder unbehandelt bestellt, geht das daraus entstehende Risiko aus einer nachträglichen Behandlung auf den Kunden über. Will der Kunde sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Beiz- oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an ungebeizt oder unbehandelt gelieferter Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, dass der Mangel bereits vor der Beiz- oder sonstigen Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß § 10 in Betracht. § 6 Versand und Verpackung 1. Versand und Verpackung erfolgen nach unserem besten Ermessen, es sei denn der Kunde gibt eine ausdrückliche Weisung. Die Verpackungskosten sind nicht im Preis inbegriffen. 2. Gegen Transportschäden, auch Frostschäden und Beförderungsverzögerungen, werden die Lieferungen nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten versichert. Zusatzkosten für Eilversand gehen zu Lasten des Kunden. 3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. § 7 Zahlung 1. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz unserer Firma. Dies gilt auch für den Fall, dass UN- Kaufrecht für den internationalen Warenkauf Anwendung fi (Be- stimmung des Erfüllungsortes im Sinne d. Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO). 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsda- tum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Unternehmer i.S. d. § 14 BGB hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszins zu verzinsen. 3. Grundsätzlich werden keine Wechsel angenommenen. Scheckzahlungen werden grundsätzlich erst ab einem Betrag von 10.000,-- € entgegen- genommen. Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit der Gutschrift auf dem vorgegebenen Konto und nur in Höhe des im Scheck angegebenen Betrages erlischt 4. Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Schecks, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 5. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. 6. Zahlungen können nur an solche Personen wirksam geleistet werden, die kraft Gesetzes oder ausdrücklicher Vollmacht zum Inkasso berechtigt sind. Auch mehrfache, stillschweigende Duldung begründet keine Inkassovollmacht. Etwaige zusätzliche Kosten, die durch eine andere Art der Zahlung als durch Überweisung auf das genannte Konto oder in bar in Inlandswährung entstanden sind, trägt in jedem Fall der Kunde. § 8 Beschaffenheitsvereinbarung; Gentechnische Einträge für Saatgut 1. Die Beschaffenheit des Saatgutes ist art- und sortengerecht. 2. Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit anderes nicht ausdrücklich vereinbart – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden. 3. Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, welche die Vermeidung des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenfl Es ist des- halb nicht möglich, das zufällige Vorhanden- sein von GVO’s völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgut frei von jeglichen GVO-Spuren ist. § 9 Mängelrüge 1. Ist der Kunde Kaufmann bzw. Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, hat er das Saat- oder Pfl unverzüglich, wenn er Verbraucher ist, hat er das Saat- oder Pfl spätestens rechtzeitig vor der Verwendung zu überprüfen und hierbei offensichtliche Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. 2. Wird das Saatgut in verschiedenen Verpackungen zum Zweck des Weiterverkaufs erworben, besteht die Untersuchungs- und Rügepfl nur, wenn die Verpackung geöffnet wird oder wenn Anzeichen, z. B. an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen offensichtlichen Mangel hindeuten. 3. Alle nicht offensichtlichen Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich nach Erkennbarkeit uns gegenüber zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Ver- käufer. Der Kunde hat die Identität des gerügten Saat-/Pfl mit der von uns gelieferten Ware durch geeignete Beweismittel darzulegen. Als Beweismittel können z.B. die vom Kunden aufbewahrte Kennzeichnung, Verpackung und Saatgutmengen in Betracht kommen. 4. Ist der Kunde Verbraucher des Saat- und Pfl und rügt er das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und erkennen wir den Mangel nicht unverzüglich an, so ist umgehend eine Besichtigung durch einen geeigneten Sachverständigen unter Anwesenheit beider Parteien durchzuführen. Der Sach- verständige soll von der nach Länder- recht zuständigen Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist das Festlegen der Tatsachen und die Ursachenermittlung. 5. Reklamationen, die offen zutage liegende Mängel, wie Größe, Sortierung oder gelieferte Stückzahlen der Jungpfl betreffen, werden nur berücksich- tigt, wenn die Reklamation bei Stecklingen innerhalb von 24 Stunden, bei Jungpfl innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder telefonisch eingeht. Telefo- nische Reklamationen müssen vom Kunden innerhalb von 3 Tagen schriftlich nachgereicht werden. Reklamationen, die Mängel betreffen, die bei der Lieferung nicht sichtbar sind – wie Sortenver- mischungen – müssen, sofort bei Auftreten schriftlich reklamiert werden. Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf vom Verwender nicht vorhersehbare oder vom Vertragspartner beherrschbare Schäden bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für alle zeitig und korrekt reklamierten Mängel dieses Paragraphen begrenzt. § 10 Musterziehung bei Mängelrüge, Einholung eines Sachverständigengutachtens 1. Erkennen wir eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist ein Muster zu ziehen, und zwar bei einem offensichtlichen Mangel in jedem Fall und bei einem nicht offensicht- lichen Mangel, sofern noch Saat-/Pfl vorhanden ist. 2. Es ist ein Durchschnittsmuster zu ziehen, und daraus sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine Untersuchungsan- stalt zwecks Unter- suchung einzusenden, ein anderes an die Vertragspartei. Ist der Kunde Kaufmann, so hat er bei Mitteilung der Nichtanerkennung des Mangels durch uns, uns abschließend zu unterrichten, ob er ein Durchschnittsmuster selbst ziehen lässt. Er hat uns in jedem Fall die Muster- ziehung zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde die Musterziehung, bzw. wenn er kein Kaufmann ist die Mitteilung an uns, oder ermöglicht er uns die Musterziehung nicht, so geht dies zu Lasten des Kunden. 3. Die Muster müssen gemäß den Probenahmevorschriften des Verbandes deutscher landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten (ISTA-Regeln) von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder von einer zuständigen Behörde bestell- ten oder verpfl Person gezogen und gebildet werden. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der ersten Probe an, so ist die bei ihr ver- bliebene letzte Teilprobe unverzüglich an eine andere (also bisher noch in keiner Weise mit einer Untersuchung befasste), von uns und dem Kunden gemeinschaftlich festgelegte oder bei Nichteinigung an eine andere von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgutanerkennungsstel- le bestimmte Samenprüfstelle oder bei Pfl durch uns bestimmte Prüfstelle zur Untersuchung zu übersenden. Die tatsächlichen Feststellungen dieser zweiten Analyse sind für beide Seiten verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der vorherigen Prüfstellen übereinstimmt. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als endgültig. 4. Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, wobei Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgutanerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung stattfi soll. Ziel der Besichtigung ist die Feststellung der Tatsachen und Ermittlung möglicher Ursachen des behaupteten Sachmangels. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben wurde. § 11 Gewährleistung 1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. 2. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegen- heit einzuräumen. Anderenfalls sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. In diesen Fällen ist der Kunde jedoch verpfl uns unverzüglich zu verständigen. Die

gleichen Rechte stehen dem Kunden zu, wenn wir uns mit der Beseitigung des Mangels in Verzug befi 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 4. Der Kunde ist verpfl die Ware unverzüglich gemäß § 9 zu untersuchen und anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs- anspruchs aus- geschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchs- voraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. 5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadens- ersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. 6. Als Beschaffenheit der Ware gilt – neben § 8, soweit anwendbar – grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 7. Syngenta Seeds GmbH hat diese Informationen mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zusammengestellt.Alle Daten zu den Sortenbeschreibungen sind nur für den generellen Gebrauch bestimmt und können je nach Klima, Anbauort, Anbaujahr und Sorte variieren. Muster und Katalogbeschreibun- gen stellen nur auf die Durchschnittsbeschaf- fenheit ab; der Benutzer sollte sie unter Berücksichtigung eigener Kenntnisse und Erfahrungen mit den lokalen Gegebenheiten nutzen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, durch einen kleinen Versuchsanbau den Einfl der örtlichen Gegebenheiten auf die Kultur zu prüfen. Eine Gewähr für angegebene Kulturdaten wird nicht übernommen. 8. Bei evtl. abgedruckten Pfl (inkl. Hemmstoffhinweisen etc.) ist unbedingt die jeweils aktuelle Zulassungssituation genau zu beachten. Weitere An- gaben zu diesem Thema erhalten Sie ausschließlich von ihrem zuständigen Pfl tungsdienst. § 12 Haftungsbeschränkungen 1. Unsere Haftung bestimmt sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspfl im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspfl ist jedoch auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden (z.B. Schäden an ursprünglich nicht mangelhaften Pfl oder anderen Sachen) sind jedoch ganz ausgeschlossen. Wir haften gegenüber Unternehmern bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspfl nicht. 2. Die Haftungsbeschränkungen des Satzes 3 und 4 der vorangegangenen Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens des Kunden. 3. Die Regelungen der Ziffer 1 und 2 dieser Bestimmung erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Pfl aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung hinsichtlich von uns oder von Dritten ge- lieferter Ware. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. § 13 Verjährung 1. Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, gegenüber Verbrauchern zwei Jahre. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. 2. Die Verjährungsfristen der Ziffer 1 dieser Bestimmung gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Kunden auf die § 12 Ziffer 2 Anwendung fi sowie nach dem Produkthaftungsge- setz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetz- lichen Verjährungsfristen. § 14 Schadensminderungspfl Der Kunde muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Schaden zu mindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen. § 15 Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und vollständigen Erledigung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden resultierenden Forderungen ausdrücklich vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt mit Kontokorrentvorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurück- zunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. 2. Der Kunde ist verpfl die Kaufsache pfl zu behandeln; insbesondere ist er verpfl diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschä- den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im Voraus an uns abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. 3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen oder zur Aussaat zu verwenden. Er tritt uns jedoch be- reits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Die Abtretung bezieht sich auf den vollen Verwertungserlös aus dem Verkauf des Vorbehaltsgutes bis zur Tilgung unserer Lieferantenansprüche aus der gesamten Geschäftsbeziehung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpfl uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver- pfl aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Ist die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an uns ab. Diese Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht ge- hörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. 7. Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Käufer unentgeltlich verwahrt. 8. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch Über- sicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpfl § 16 Verwendung des Saatgutes (Pfl 1. Der Kunde verpfl sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Der Kunde darf insbesondere ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Sortenschutzinhabers die natürliche Beschaffenheit des Saatgutes zwecks gewerbemäßigen Saatgutvertriebs nicht verändern, z.B. aus Reinsaatgut Pillensaatgut herstellen. 2. Saatgut und Pfl von geschützten Sorten, sowie von Sorten, deren Bezeichnungen als Warenzeichen eingetragen sind, darf der Käufer nur unter den geschützten Bezeichnungen anbieten und weiterveräußern. Auf die Bestimmungen des Saatgutverkehrsgesetzes und des Sortenschutzgesetzes weisen wir unsere Kunden ausdrück- lich hin. 3. Verletzt der Kunde eine Verpfl nach Ziffer 1, hat er auf Verlangen unsererseits oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber, an die von uns, bzw. dem Sortenschutzinhaber bestimmten Stellen, eine Vertragsstrafe in Höhe des sechsfachen Kaufpreises des Saatguts zu entrichten, den er für die veränderte oder verbrauchte Ware gezahlt oder zu zahlen hat. Hiervon unberührt bleibt die Verpfl des Kunden zum weitergehenden Schadensersatz und die Möglichkeit des Kunden, einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen. § 17 Besondere Lieferbedingungen für Pfl aller Art Lieferpfl Durch höhere Gewalt z. B. Frost-, Sturm-, Unfall- und Überschwemmungsschäden oder andere ungewöhnliche Witterungsverhältnisse wird der Verkäufer von der Lieferpfl entbunden. Dies erstreckt sich auf besondere Misserfolge oder Ausfälle bei der Anzucht der Stecklinge bzw. Jungpfl die eine Lieferung unmöglich machen, so dass in diesen Fällen keinerlei Ersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung an den Verkäufer ge- stellt werden können. Steckzwiebeln und Pflwerden nach eingewogenem Gewicht verkauft und berechnet. Ein Gewichtsschwund während des Transportes bis zu drei Prozent geht zu Lasten des Käufers. § 18 Besondere Lieferbedingungen für landwirtschaftliche Saaten und Grassamen: Es gelten die allgemeinen Bedingungen, sofern nicht zu besonderen Bedingungen, wie z.B. VDF, Hamburger Usancen oder anderer, verkauft wird. § 19 Besondere Lieferbedingungen für pilliertes Saatgut: Für die Herstellung der Topfpillen verwenden wir nur die besten, hochkeimfähigsten Sämereien. Da der Erfolg bei der Kultur mit Samenpillen von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist, können wir keine Garantie für einen Kulturerfolg übernehmen. Ohne unsere ausdrückliche Genehmigung darf Saatgut unserer geschützten Sorten, Spezialzuchten, nicht zu Pillensaatgut verarbeitet werden. § 20 Besondere Lieferbedingungen für Gemüsejungpfl Für Gemüsejungpfl sind wir nur der Vermittler der Aufträge, die aus dem Jungpfl geliefert und auch von dort berechnet werden. Es gelten die Bedingungen der Lieferanten. Wir können keinerlei Gewähr übernehmen, da wir auf den Auftragsablauf keinen Einfl haben. § 21 Besondere Lieferbedingungen für vegetative, geschützte und patentierte Pfl Die gelieferten Stecklinge und Pfl insbesondere von geschützten und patentierten Sorten, dürfen nur für die Blütenzucht bzw. für die Produktion von Fertigware verwendet werden. Die Vermarktung der geschützten Sorten soll ausschließlich mit dem von Syngenta Seeds GmbH mitgelieferten Lizenzetikett erfolgen. Jede Weitervermehrung und jeder Nachbau für die Pfl und Züchtung, auch für den Eigenbedarf, ist illegal. Für den Fall, dass bei der Kultur von vegetativen, geschützten oder patentierten Sorten Mutationen (Sports) entdeckt werden, ist der Anbauer dazu verpfl den Sortenschutz- oder Patentinhaber oder den Lizenznehmer davon unmittelbar zu unterrichten. Dieser kann selbst oder durch bevollmächtigte Dritte im Betrieb des Anbauers die Mutation in Augenschein nehmen und prüfen, sowie auf Wunsch Stecklinge und anderes Pfl - material dieser Mutation (Sports) anfordern. Der Kunde kennt diese Be- dingungen ohne Einschränkungen voll an und gestattet einer vom Originalzüchter oder Lizenzinhaber oder Lizenznehmer beauftragten Person jederzeit die Kontrolle der Einhaltung dieser Bedingungen in seinen gesamten Produktionsräumen.Verletzung des Sortenschutzes führt automatisch zu einer sofortigen Strafe von Euro 0,60 pro illegal abgenommenem und bewurzeltem Steckling. Unbenommen davon behält der Verkäufer sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche beim Verletzer des Sortenschutzes geltend zu machen. § 22 Besondere Lieferbedingungen für Jungpfl Jungpfl von Zierpfl werden in Mehrweg-Xtray ® -Systemkisten ausgeliefert. Kisten und Transportpaletten bleiben Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpfl die Xtray ® s pfl zu behandeln und nach Benachrichtigung zur Abholung zur Verfügung zu halten. Bei Beschädigung oder Verlust ist der Verkäufer berechtigt, pro Xtray ® einen Betrag von EUR 10,00 und pro Transportpalette einen Betrag von EUR 25,00 in Rechnung zu stellen. § 23 Besondere Lieferbedingungen für Gaultherien Bei Gaultherien (Gaultheria procumbens) ist ein latenter Befall durch Colletotrichum-Stängelfäule weit verbreitet. Symptome eines Befalls sind bei typischen Anbau- und Witterungs- bedingungen typischerweise binnen wenigerWochen sichtbar. Im Falle einer Lieferung von Gaultherien (Gaultheria procumbens) fi daher § 9 Ziffer 3 Satz 1 mit der MaßgabeAn- wendung, dass die dort genannte Rüge innerhalb von 3 Tagen nach Erkennen von Colletotrichum-Stän- gelfäule, spätestens aber 6 Wochen nach Ablieferung der Ware erfolgen muss. § 24 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im internationalen Warenverkehr gelten die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes. 2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es bleibt uns aber unbenommen, den Kunden auch an seinem (Wohn-)Sitz zu verklagen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 4. Dies gilt für alle Verpfl (auch für sogen. Sekundärpfl wie Nachbesserung/-lieferung, Schadenersatz u. Rückabwicklung etc.). Für den internationalen Waren- kauf entspricht diese Vereinbarung den üblichen Gepfl zwischen den Vertragsparteien und dem Handelsbrauch im internationalen Geschäfts- verkehr (Art. 5, Nr. 1 lt. b, 23 EuGVVO). 5. Abweichend von den Bestimmungen der Ziffern 1. bis 3. und der Regelung in § 7 Ziffer 1 wird für österreichische Kunden als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichts- stand Eferding vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Sind einzelne der vorgenannten Vertrags- bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertrags bestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Falle richtet sich die unwirksame bzw. zu ersetzende Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften 6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten im Rahmen des § 28 BDSG zur zweckentsprechenden Abwicklung des Vertragsverhältnisses ge- speichert und – soweit der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat – innerhalb des Firmenverbundes zu Informations- zwecken verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen und einer etwaigen Weitergabe im Rahmen des Konzernverbundes beim Datenschutzbeauftragten der Syngenta Seeds GmbH widersprechen. Über die von Syngenta erfolgte Datenverarbeitung und zum Schutz der Daten etc. veranlassten Maßnahmen kann der Kunde sich jederzeit, auch über Internet unter www.Syngenta. de/Datenschutz, informieren. Syngenta Seeds GmbH, Zum Knipkenbach 20, 32107 Bad Salzufl Die Preisliste verliert bei Neuerscheinen derselben ihre Gültigkeit. Alle Preise dieser Liste sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

S TAUDEN

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