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Welche Drohnen darf ich mit welchen Nachweisen verwenden? Grundsätzlich müssen alle Drohnenpiloten (die nicht nur eine als Spielzeug klassifizierte Drohne führen) mindestens 16 Jahre sein. Außerdem müssen sich Betreiber von Drohnen beim Luftfahrtbundesamt regist- rieren und die erhaltene Registrierungsnummer (e-ID) an der Drohne anbringen. Für alle Drohnen ist eine Drohnen- haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Ab einem Gewicht von 250 Gramm ist für das Steuern einer Drohne ein Führerschein notwendig. Die recht komplexen Regelungen richten sich nach Gewicht und Einsatzzweck der Drohne. Bei Drohnen der gängigen „offenen“ Kategorie, die weniger als 25 Kilo- gramm wiegen, innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen, gilt als erste Orientierung: 1. für Drohnen von 250 Gramm bis maximal 25 Kilogramm Startgewicht, die keine Menschenansammlungen über- fliegen und ausreichenden Sicherheitsabstand bebautem Gebiet halten: EU-Kompetenznachweis A1-A3 („Kleiner Drohnenführerschein“) 2. für Drohnen von 500 Gramm bis maximal 4 Kilogramm Startgewicht, die in bebauten Gebieten betrieben wer- den sollen: EU-Kompetenznachweis A1-A3 und EU-Fern- pilotenzeugnis A2 („Großer EU-Drohnenführerschein“)
Welche weiteren rechtlichen Besonderheiten gilt es zu beachten?
Der Einsatz in Flugverbotszonen oder über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Ret- tungskräften, Hauptverkehrswegen sowie An- und Abflugbereichen von Flugplätzen ist verboten. Luftbilder und Videos von bestimmten Gebäuden können das Urheberrecht eines Architekten berühren. Grundsätzlich dürfen Aufnahmen, auf denen Personen zu identifizieren sind, nur mit deren Zustimmung veröffentlicht und weitergegeben werden. Der Einsatz von Drohnen mit Video- oder Fotomöglichkeit über privatem Gelände benötigt die Erlaubnis des Eigen- tümers bzw. des Nutzers. In den vergangenen Monaten häuften sich Sichtungen von Drohnen über Unternehmen. Nicht immer muss hier böse Absicht bestehen. Im Fall der Fälle bleibt oft nur der Gang zur Polizei. Das aus dem militärischen Bereich bekannte „Jammen“ und „GPS-Spoofing“ – also die Störung von Signalen – ist ebenso wie das „Hacken“ oder der „Abschuss“ einer Drohne in Deutschland bis- lang nicht ohne weiteres erlaubt. Entsprechende Systeme sollten vor der Anschaffung intensiv juristisch geprüft werden. Gibt es für Unternehmen Möglichkeiten der Drohnenabwehr?
KREATIVBRANCHE „Das Publikum hat sich an Drohnen-Aufnahmen sattgesehen“
konkrete Anlässe, wenn ein Logis- tikunternehmen zum Beispiel eine Photovoltaik-Anlage zeigen will, die es gerade auf einer seiner Hallen installiert hat. Mit kleineren Droh- nen kann man hingegen durch die Innenräume fliegen und dynamische Aufnahmen erstellen. Insgesamt setzen wir Drohnen aber nicht mehr so häufig wie früher ein. Weshalb? Skribiak: Noch vor zehn Jahren waren Drohnenaufnahme ein Aushängeschild, die Technologie war neu. Mittlerweile sind bezahl- bare Drohnen mit hervorragender Bildqualität in der breiten Masse angekommen. Das Publikum hat sich an solchen Aufnahmen satt- gesehen. Sie bieten per se keinen Mehrwert. Unsere Kunden fragen
solche Aufnahmen deshalb nur noch für konkrete Zwecke nach. Was wird die Zukunft bringen? Skribiak: Einen Trend sehen wir in der Kombination der Drohnen- aufnahmen mit visuellen Effekten. So lassen sich zum Beispiel die Produkte eines Unternehmens in den Luftbildern eines Betriebs visualisieren. Ein großer Bereich, in dem wir in den nächsten Jahren viel Dynamik erwarten können, ist das autonome Fliegen. Hier werden Drohnen in verschiedenen Branchen – von der Verkehrsüber- wachung bis zum Transport – eine große Rolle spielen. Marc Skribiak ist Mitgeschäfts- führer der Skribiak und Memeyagi Medien GbR in Heidelberg.
Welcher Drohnen-Einsatz ist Ihnen besonders in Erinnerung geblieben? Marc Skribiak: Als William und Kate 2017 Heidelberg besucht haben, hatten wir das exklusive Recht für Drohnenaufnahmen. Wir haben das heutige britische Thronfolger-Ehe- paar in der Luft begleitet, als sie in einem Ruderbootrennen gegeneinan- der antraten. Dank zweier Wechsel- akkus konnten wir alle 20 Minuten unsere Drohne landen, die Akkus schnell tauschen und gleich wieder starten. Es hat alles sehr gut funktio- niert. Wie setzen Sie Drohnen sonst ein? Skribiak: Wir verwenden sie in Imagefilmen, um einen Überblick zu schaffen und Größe zu vermitteln, etwa indem wir das Betriebsgelände von oben zeigen. Es gibt aber auch
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2025
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