TIPPS
STROMSPEICHER Die sieben wichtigsten Regeln Beim Einsatz von Stromspeichern ist eine sorgfältige Vorbereitung Pflicht. Was Unternehmen beachten müssen, damit sie von den Behörden eine Zulassung erhalten.
UMWELT & ENERGIE
Die Aufstellung von Batteriespeichern ist in
aufweisen. Bei der üblichen Dimensionierung von Gewer- bespeichern ist die Bedeutung des Lärmschutzes deshalb grundsätzlich geringer einzustufen als bei anderen Anlagen. Nicht vergessen: Relevante Vorgaben leiten sich aus dem Bebauungsplan und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) ab. 5. Batteriespeicher enthalten oft Stoffe, die als wassergefährdend einge- stuft sind. Es gibt eine Bagatellgrenze von 200 Kilo- gramm wassergefährdender Stoffe, bis zu der keine besonderen Maßnahmen nötig sind. Aufgrund der modularen und segmentierten Bauweise von Speichern ist zu prüfen, ab wann die Grenze überschritten wird. Oberhalb der Grenze gelten Anforderun-
gen an den Aufstellort bezüglich Leckage. 6. Auch eine mögliche Lösch- wasserrückhaltung muss beachtet werden für den Fall, dass eine Löschung, Kühlung oder Berieselung des Speichers im Brandfall vorgesehen ist. Eine enge Kooperation mit der Genehmigungsbehörde und der örtlichen Feuerwehr ist zu empfehlen.
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der Regel baugenehmigungs- pflichtig. Relevante Regeln für die Aufstellung finden sich insbesondere in den Bauord- nungen der Länder und im Bebauungsplan. In Gewerbe- und Industriegebieten sind Batteriespeicher in der Regel bauplanungsrechtlich zuläs- sig. Eine enge und gut vorbereitete Kommunikation mit der Genehmigungsbehör- de ist daher sehr empfehlens- wert.
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Die Bauordnungen der Länder enthalten all-
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gemein gehaltene Vorschriften, nach denen Brandschutzmaß- nahmen eingehalten werden müssen. Dies gilt für alle Anlagen- typen und auch für Speicher. Mehr Tipps gibt es im DIHK-Leit- faden „Stromspeicher in Industrie und Gewerbe“: www.dihk.de, Stichwort „Stromspeicher“
Batteriespeicher, die innerhalb von Gebäuden
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errichtet werden, müssen in einem eigens dafür vorgesehe- nen Betriebsraum unterge- bracht werden. Abhängig vom Bundesland sind Speicher mit einer Kapazität größer 20 Kilo- wattstunden davon betroffen.
Aufladen des Firmenwagens an der E-Lade-Station. Auch dafür können
betriebseigene Stromspeicher sinnvoll sein.
Maßgeblich sind jedoch die Anforderungen der
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einzelnen Bundesländer, die sich unterscheiden. Nicht alle Bundesländer fordern einen solchen gesonderten Betriebs- raum. Und: Speicher in Containern auf dem Betriebs- gelände sind davon nicht betroffen, sofern der Container ausschließlich für den Spei- cher vorgesehen ist. Gewerbespeicher verursachen durch ihre Lüfter und Wechselrichter 4. Lärm. Sie werden jedoch in der Regel im Zusammenhang mit anderen betrieblichen Aktivi- täten errichtet, die ohnehin einen höheren Lärmpegel
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2025
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