TIPPS
EU-DATENGESETZ Wer jetzt handeln muss Der EU Data Act regelt den Umgang mit Industriedaten und stärkt die Rechte von Nutzern vernetzter Geräte. Das Wichtigste im Überblick
RECHT & STEUERN
Ein Beispiel im B2B-Bereich sind Maschinenda- ten. Daten von Maschinen und Sensoren werden in der Industrie in großen Mengen generiert. Unterschiedliche Beteiligte haben ein Interesse an der Nutzung dieser Daten. Der Hersteller einer Automationskomponente möchte zum Beispiel Zugang zu Betriebsdaten seines Pro- duktes erhalten, das in einer von einem Dritten betriebenen Maschine verbaut ist. Bislang kön- nen die Akteure dies vertraglich weitgehend frei regeln. Problematisch kann dabei die ungleiche Marktmacht der Vertragsparteien sein, die sich in einseitigen Vertragsbedingungen ausdrückt – etwa im Ausschluss von Nutzungsrechten. Um dem entgegenzuwirken, soll der EU Data Act es den Nutzern ermöglichen, über ihre Daten und deren Nutzung zu verfügen und unter bestimm- ten Bedingungen an Dritte weiterzugeben. Wer ist betroffen? Der EU Data Act gilt für europäische Unter- nehmen, und auch für alle nicht-europäischen Unternehmen, die in der EU tätig sind. Betroffen sind insbesondere Hersteller und Anbieter (die Dateninhaber) und Nutzer von vernetzen Inter- net of Things (IoT)-Produkten, zum Beispiel smarten Haushaltsgeräten (wie Kühlschrank, Heizung, Saugroboter), Maschinen oder Autos. Die damit verbundenen digitalen Dienste, ohne die ein Gerät seine Funktionen nicht ausführen könnte, wie zum Beispiel die Software einer Fitnessuhr oder die zu IoT-Produkten dazugehö- rigen Bedienungs-Apps, fallen auch darunter. Gilt die Regelung nur für große Unternehmen? Die meisten Pflichten des EU Data Act gelten grundsätzlich nicht für Klein- und Kleinstunter- nehmen, also Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter zehn Millionen Euro. Es sei denn, sie sind Partnerunternehmen oder verbunden mit Unternehmen, die nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen gelten. Bereits mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro bzw. eine Jahres-
Maschinen wie etwa Sensoren enthalten Informa- tionen, die unter den EU Data Act fallen. Wichtig: Geschäftsgeheim- nisse müssen trotz Datenweitergabe gewahrt bleiben.
Was ist das Ziel? Vernetzte Daten sind die Basis für digitale Transformation und neue Produkte, Services und Geschäftsmodelle. Dabei bleiben laut Schätzung rund 80 Prozent aller Industriedaten ungenutzt. Der EU Data Act verfolgt das Ziel, dass mehr nicht-personenbezogene Daten vielen Akteuren für eine innovative Nutzung zur Ver- fügung stehen sollen und nicht einzelne, große Unternehmen die alleinige Kontrolle über diese Daten ausüben. Das Potenzial bislang weitge- hend ungenutzter industrieller Daten soll besser ausgeschöpft werden, damit auch kleinere Unternehmen und Start-ups ihre Geschäfts- modelle verbessern oder neue Geschäftsmodelle entwickeln können.
20 MILLIONEN EURO Bußgeld-Höchst- grenze für einen Verstoß gegen den EU Data Act
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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2025
ihk.de/rhein-neckar
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