IHK-Magazin Ausgabe 6/2025

WEITERBILDUNG Diese sechs Fördermöglichkeiten gibt es Bildungsurlaub Ermöglicht es Arbeitnehmern, sich bis zu fünf Tage pro Jahr für beruf- liche Weiterbildung freistellen zu lassen, ohne dass dabei der Anspruch auf Arbeitsentgelt verloren geht. Diese Bildungsfreistellung kann für berufliche Weiterbildungen, politische Bildung oder die Qualifizierung für ehrenamt- liche Tätigkeiten genutzt werden. Auch in anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, die eine Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen ermöglichen. Die genauen Bedingungen und Antragsverfahren variieren jedoch je nach Bundesland. 1. 2. Kompass Richtet sich speziell an Solo-Selbstständige, die sich in ihrer beruf- lichen Tätigkeit weiterbilden möchten. Das Programm bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die zur beruflichen Entwick- lung und Sicherung der Selbstständigkeit beitragen. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten. Die Weiterbildungen müssen von anerkannten Bildungsträgern durchgeführt werden und können fachliche sowie unternehmerische Inhalte umfassen. Digitalisierungsprämie Plus Damit können Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfort- schritt des Unternehmens führt. 4. QualiScheck RLP 3. Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, das Arbeitnehmern sowie Selbstständigen finanzielle Unterstützung für berufliche Weiterbildungsmaß- nahmen bietet. Mit dem QualiScheck werden bis zu 60 Prozent der Weiter- bildungskosten übernommen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Weiterbildung von einem anerkannten Bildungsträger durchgeführt wird. 5. Aufstiegs-BAföG Unterstützt Fachkräfte, die eine höhere berufliche Qualifikation an- streben, wie etwa einen Meister, Techniker, Fachwirt oder Betriebswirt. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Zusätzlich wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt. Das Auf- stiegs-BAföG ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen und bietet eine gute finanzielle Grundlage, um sich beruflich weiterzubilden und aufzusteigen. 6. Weiterbildungsstipendium Richtet sich an besonders begabte junge Fachkräfte unter 25 Jahren, die eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben und sich nun wei- terqualifizieren möchten. Das Stipendium fördert anspruchsvolle Weiterbil- dungen, wie beispielsweise Fachkurse oder ein berufsbegleitendes Studium. Die Unterstützung kann für Lehrgangs- und Prüfungskosten, Fahrtkosten sowie Arbeitsmittel verwendet werden. Suchen Sie jetzt Ihre persönliche Weiterbildung aus:

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IHK Magazin Rhein-Neckar 06 | 2025

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