AUS DEN UNTERNEHMEN
man voll auf junge Leute. „Fast jeder dritte Mitarbeiter war 2022 ein Auszubildender“ erinnert sich Kai Schifferdecker. „Der Altersschnitt im Unternehmen liegt heute bei Ende 20.“ Nachwuchs zu finden war kein Problem: „Als junges Unternehmen mit flachen Hierarchien kommen wir bei Berufsstartern gut an“, ist Wiese überzeugt. Seit 2021 ist Absina offizieller Partner der DHBW Mosbach und bildet im neuen Studiengang „Data Science und künstliche Intelligenz“ aus. Absina-Produkte werden über den eigenen Online-Shop, über Otto, Kaufland oder eBay verkauft, vor allem aber über Amazon. Klar sind die Spielregeln des amerikanischen Marktriesen hart, so Wiese. Doch wer online gefunden werden will, müsse dort vertreten sein. Der Großteil der über 650.000 jährlich in ganz Europa versandten Aufträge werde über Amazon abgewickelt. Doch auch direkt aus dem Odenwald reisen rund 100.000 Pakete jährlich zu den Käufern – Tendenz steigend. 750.000 Kunden in 27 Ländern wollen bedient werden. 6000 Bestellungen und Rechnungen sind jeden Tag zu bearbeiten; natürlich digital. SB
CORONA-SOFORTHILFE
Neuigkeiten zur Rückzahlung
Das Tauziehen um die Corona-Soforthilfe in Baden-Württemberg ist endlich beendet. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die Berufungen der L-Bank zurückgewiesen. Auf Initiative von Grünen und CDU wurde im baden württembergischen Landtag ein Corona Soforthilfe-Ausgleichsgesetz eingebracht. Ziel ist es, noch vor den Landtagswahlen am 8. März und der anschließen - den Regierungsbildung den Ausgleichsanspruch für Betroffene eindeutig zu regeln und rechtlich abzusichern. Wann die Rückzah - lungen erfolgen, war bei Redaktionsschluss (Mitte Februar) noch nicht bekannt. Empfänger von Corona-Soforthilfe auf Basis der ersten Richtlinie (22. März bis 7. April 2020) sollen diese nach den Planungen des Landes nicht zurückzahlen müssen. Betriebe, die auf dieser Rechtsgrundlage gewährte Zuschüsse bereits zurück - gezahlt haben, sollen ihr Geld wiederbekommen. Achtung: Dies betrifft nicht alle Corona-Hilfen, sondern nur die Corona-Sofort - hilfen, die vor dem Stichtag 8. April 2020 beantragt wurden. Später gestellte Anträge fallen nicht unter diese Regelung. Auch andere Programme wie Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe- Programme sind nicht betroffen. Was bedeutet die VGH-Entscheidung für Sie? ihk.de/rhein-neckar/corona-soforthilfe
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