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FREIHANDELSABKOMMEN EU-INDIEN Die nächsten Schritte zu mehr Handel Die EU und Indien haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Es schafft einen Markt mit knapp zwei Milliarden Menschen.
INTER NATIONAL
des Abkommens. Die wichtigsten Etappen im Überblick: Veröffentlichung und Prüfung: Die Entwurfstexte werden zeitnah veröffentlicht, rechtlich geprüft und in alle EU- Amtssprachen übersetzt. Vorbereitung der Unterzeichnung: Die EU- Kommission legt dem Rat den Vorschlag zur Unterzeichnung vor. Erst nach dessen Zustimmung können die EU und Indien das Abkommen offiziell unterzeichnen. Ratifizierung: Nach der Unterzeichnung muss das Europäische Parlament seine Zustimmung geben. Parallel dazu erfolgt der Ratifizierungsprozess auf indischer Seite. Inkrafttreten: Sobald der Rat den Abschluss des Abkommens formal beschlossen und Indien die Ratifizierung abgeschlossen hat, tritt das Handelsabkommen in Kraft. Der ganze Prozess könnte bis zu einem Jahr dauern. Wie sagt die IHK-Organisation? „Für die deutsche Wirtschaft ist ein EU- Indien-Handelsabkommen ein echter Game- Changer. Das Abkommen kann die zum Teil beachtlichen Zollsätze und Handelshürden, die beim Eintritt zum indischen Markt für unsere Unternehmen zu beachten sind, helfen abzubauen. Hierfür sollten sich Bundesregierung und EU-Kommission nachdrücklich einsetzen. Insbesondere wären signifikante Zollsenkungen für Industrieprodukte für Unternehmen aus dem Automobil- und Maschinenbau sowie dem Chemiesektor eine derzeit absolut wünschenswerte Konjunkturhilfe“, so DIHK- Außenwirtschaftschef Volker Treier. Was fordert die IHK-Organisation? DIHK-Experte Volker Treier weiter: „Wichtig ist, dass der Marktzugang nicht durch die Hintertür mit überbürokratischen Ursprungsregeln konterkariert wird.
Blick in die Produktion eines indischen Unter - nehmens
Was bedeutet die neue Vereinbarung konkret? Laut EU-Kommission sieht das Abkommen vor, die Zölle für 96,6 Prozent der EU- Warenexporte zu reduzieren oder ganz abzuschaffen. Die Kommission rechnet aufgrund des neuen Abkommens bis zum Jahr 2032 mit einer Verdopplung des europäischen Exportvolumens nach Indien. Das Abkommen gewährt EU-Unternehmen zudem privilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt, einschließlich wichtiger Sektoren wie Finanzdienstleistungen und Seeverkehr. Das Abkommen sieht außerdem ein hohes Maß an Schutz und Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vor, darunter Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster, Geschäftsgeheimnisse und Sortenschutzrechte. Was tritt das Abkommen in Kraft? Nach der politischen Einigung am 27. Januar folgt der formale Prozess bis zum Inkrafttreten
Tipps fürs In- diengeschäft und Kontaktdaten IHK-Experten:
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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2026
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