TIPPS
SCHLICHTUNGSVERFAHREN Gemeinsam zu guten Lösungen kommen Konflikte kommen in den besten Ausbildungsverhältnissen vor. Doch manchmal eskalieren sie. In solchen Fällen hilft die IHK.
AUS- BILDUNG
ein Umfeld, in dem sich Aus- zubildende und Ausbilder auf Augenhöhe begegnen können. Das Gremium wird nur auf Antrag einer der Parteien tätig. Liegt dieser Antrag vor, lädt die IHK als Geschäftsstelle des Ausschusses die Beteiligten zu einer nicht-öffentlichen Sitzung, in der dieser die Unter- lagen prüft, die Streitparteien hört und Kompromisse aus- lotet. Auch der Geschäftsführer aus dem oben genannten Bei- spiel wählte dieses Verfahren: „Die Schlichtung der IHK bot uns eine Möglichkeit, die Ereig- nisse nochmals Revue passie- ren zu lassen und eine einver- nehmliche Lösung zu suchen“, erinnert sich der IT-Fachmann. Und zu finden: Das Protokoll hielt die durchzuführenden Schritte fest: Der Ausschuss unterbreitete den Vorschlag, das Ausbildungsverhältnis zunächst in einer verkürzten Form weiterzuführen. Der Auszubildende verpflichte- te sich im Gegenzug, aktiv einen anderen Ausbildungs- betrieb zu suchen. Sobald er diesen findet, würde ihm der IT-Dienstleister einen Aufhe- bungsvertrag mit sofortigem Kündigungsrecht anbieten. Von der IHK Rhein-Neckar fühlt sich der Geschäftsführer gut unterstützt. „Ich würde dem Schlichtungsverfahren immer den Vorzug gegen- über einem Prozess vor dem Arbeitsgericht geben“, lautet das Fazit des Unternehmers.
Geschäftsführer berichtet, dass sein Betrieb gerne und mit gu- ten Ergebnissen ausbildet. Nur bei einem Auszubildenden sei- en häufige Unpünktlichkeit und Respektlosigkeiten gegenüber den Ausbildern zusammen- gekommen. Auf Verwarnungen und Abmahnungen folgte schließlich die Kündigung. „Das war für mich persön- lich eine schwierige Situation. Ich denke, dass man einem Auszubildenen eigentlich nicht kündigen sollte“, erinnert sich der Geschäftsführer. Die IHK Rhein-Neckar kann in solchen Situationen helfen. So stehen zunächst die IHK-Aus- bildungsberater mit Rat und Tat bereit, um die Wogen zu glät- ten. Hilft dies nicht, greift das IHK-Schlichtungsverfahren. Ziel des Verfahrens ist es, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln und so den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen. Arbeitsgerichtliche Prozesse können Ausbildungen nämlich auf Monate unterbrechen und nach einem Gerichtsverfahren herrscht zwischen Ausbilder und Auszubildendem häufig Eiszeit. Die Leitung des Schlichtungs- verfahrens obliegt einem Ausschuss, der paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitneh- mervertretern beschickt wird. Für die Kompromissfindung ist das von Vorteil: Als neutrale Instanz bietet der Ausschuss
In jeder Ausbildung gibt es Redebedarf: Ausbilder und Auszubildende sollten immer ein offenes Ohr füreinander haben.
E ine Ausbildung ist für Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Der Wechsel von der Schule in den Betrieb ist gravierend. Das läuft nicht immer spannungs- frei ab, auch im Verhältnis von Auszubildenden und Aus- bildern. Manchmal können Vorstellungen über Rechte und Pflichten weit auseinanderlie- gen, etwa hinsichtlich Verhal- ten, Leistungen und Fehlzei- ten. Mitunter verhärten sich die Konflikte und es folgen Abmahnungen, Kündigungen und schließlich sogar arbeits- rechtliche Auseinandersetzun- gen um die Gültigkeit dieser Maßnahmen. Das war auch bei einem mittel- ständischen IT-Dienstleister aus der Region der Fall. Der
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IHK Magazin Rhein-Neckar 02 | 2026
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