IHK-Magazin Ausgabe 5/2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten für den

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Dezember 2025 gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses vom 8. März 2007 (geändert am 7. Oktober 2025) erlässt die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 Satz 1 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117, 129), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 259) geändert worden ist, die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen: Inhaltsverzeichnis Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen § 1 Errichtung § 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen § 2a Prüferdelegationen § 3 Ausschluss von der Mitwirkung § 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung § 5 Geschäftsführung § 6 Verschwiegenheit Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung § 7 Prüfungstermine § 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen § 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge § 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen § 12 Zulassung zur Prüfung § 13 Entscheidung über die Zulassung Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung § 14 Prüfungsgegenstand § 15 Gliederung der Prüfung § 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen § 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung § 18 Prüfungsaufgaben § 18a Durchführung schriftlicher Prüfungsleistungen § 19 Nichtöffentlichkeit § 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift § 21 Ausweispflicht und Belehrung § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße § 23 Rücktritt, Nichtteilnahme Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses § 24 Bewertungsschlüssel

Zuständigkeitsbereich der Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Auf Grundlage des § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Landesregierung Baden-Württemberg durch die Verordnung über die Errichtung von Einigungsstellen bei Industrie- und Handelskammern vom Februar 1987, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse und zur Änderung weiterer Vorschriften (Gesetzesblatt für Baden- Württemberg, Jahrgang 2026, Nr. 20 vom 27.02.2026, Seite 57) bei der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft errichtet. Sie ist zuständig für die Bezirke der IHK Rhein- Neckar, der IHK Karlsruhe und der IHK Nordschwarzwald. Die Einigungsstelle für alle Bezirke führt seit dem 28. Februar 2026 die IHK Karlsruhe, Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe, Tel.: 0721 174-0. Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch aufgrund des UWG bzw. des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird, einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Vorteil ist, dass die Parteien nicht mit den erheblichen Kosten belastet werden, die eine gerichtliche Auseinandersetzung in der Regel mit sich bringt. Gleichzeitig hemmt die Anrufung der Einigungsstelle die Verjährung. Die Einigungsstelle wird nur auf Antrag tätig. Sie kann sowohl von Mitbewerbern als auch von den in § 8b UWG genannten qualifizierten Wirtschaftsverbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen sowie den IHKs und HWKs angerufen werden. Die Verhandlung ist nicht öffentlich und die Parteien müssen sich nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Verhandlungen sind mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Als Beisitzende für Gewerbetreibende haben sich folgende Unternehmerinnen und Unternehmer und Vertreterinnen der Verbraucher zur Verfügung gestellt: 1. Thorsten Leicht, Leicht Fenster und Türen GmbH, Karlsdorf- Neuthard 2. Gabriele Calmbach-Hatz, Fritz Fischer GmbH & Co. KG, Karlsruhe 3. Dirk Kuhlmann, Pletzsch Deiter Juweliere GmbH, Karlsruhe 4. Frank Steinbrecher, Music-City Toni Steinbrecher GmbH & Co. KG, Pforzheim 5. Maximilian Wilkendorf, Friedrich Wilkendorf’s Importhaus, Karlsruhe 6. Stefanie Unser, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. 7. Astrid Bröker, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Für weitere Informationen zur zuständigen Einigungsstelle bei der IHK Karlsruhe kontaktieren Sie: Kyu Won Kang, 0721 174-325, kyu-won.kang@karlsruhe.ihk.de

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IHK Magazin Rhein-Neckar 05 | 2026

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