IHK-Magazin Ausgabe 5/2026

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Sechster Abschnitt:

Die vorstehende Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ veröffentlicht.

Schlussbestimmungen

§ 27 Rechtsbehelfsbelehrung

Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der IHK Rhein-Neckar sind bei ihrer schriftlichen

Mannheim, 28. Mai 2026

Bekanntgabe an die zu prüfende Person mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen.

Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar

Manfred Schnabel

Dr. Axel Nitschke

Präsident

Hauptgeschäftsführer

§ 28 Prüfungsunterlagen

(1) Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in ihre Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 23 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist

Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1

Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse*) ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt:

beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheids nach § 24 Absatz 1 beziehungsweise § 25 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur Archivierung bleiben unberührt.

Anlage zu § 2 Absatz 1 Satz 1

Für die hier aufgelisteten Prüfungsausschüsse*) ist eine höhere Anzahl als drei ordentliche Mitglieder festgelegt:

(2)

Prüfungsausschuss für den Abschluss ….

Gegebenenfalls regionale Zuständigkeit

Anzahl der Mitglieder (ohne Stellvertreterinnen oder Stellvertreter)

§ 29 Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt „IHK-Magazin Rhein-Neckar“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Fortbildungsprüfungsordnung vom 21. März 2023 außer Kraft. Die Prüfungsordnung wurde am 4. Mai 2026 gemäß § 47 Absatz 1 BBiG vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unter dem Aktenzeichen WM42-42-700/4 genehmigt.

Küchenmeister

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*) Die hier festgelegte Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gilt auch für Prüferdelegationen, welchen nach §§ 42 Absatz 2 Satz 1 BBiG die Abnahme und abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen für die aufgelisteten Prüfungsausschüsse übertragen wird.

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Anzeigenleitung Andrea Albecker

ISSN 1868-7008 Erscheinungsdatum: 23. Juli 2026

Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 48 vom Januar 2026

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