IHK-Global Business Ausgabe 12/2024

AMERIKAS

USA Corporate Transparency Act: Meldefristen beachten!

Im Jahr 2021 hat der US-Kon- gress den Corporate Transparen- cy Act (CTA) verabschiedet, der unter anderem Unternehmen dazu verpflich- tet, Berichte über die wirtschaftlichen Eigentümer (Beneficial Ownership Information Reports, BOIR) beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzmi- nisteriums einzureichen. Grundsätz- lich unterliegt ein Unternehmen den Meldepflichten des CTA, wenn es sich dabei um eine Corporation oder Limited Liability Company handelt oder um eine ähnliche Rechtsform, die nach dem Recht eines US-Bundesstaa- tes gegründet worden ist. Zu beachten ist allerdings, dass einige Geschäfts- typen existieren, die von der Melde- pflicht ausgenommen sind. Sofern ein Unternehmen den Melde- pflichten des CTA unterliegt, ist es verpflichtet dem FinCEN den voll- ständigen Namen jedes wirtschaft- lichen Eigentürmers, das Geburts- datum und die aktuelle Wohn- oder Geschäftsadresse sowie eine ein- deutige Identifikationsnummer aus einem Dokument mit Lichtbild (zum Beispiel aus einem Reisepass) zur Verfügung zu stellen. Auch spätere Änderungen bezüglich der wirtschaft- lichen Eigentürmer sind dem FinCEN zu melden. Im Rahmen des CTA gilt eine na- türliche Person als wirtschaftlicher Eigentümer (beneficial owner), wenn sie direkt oder indirekt durch einen Vertrag (contract), eine Vereinbarung (arrangement), eine Übereinkunft (understanding), eine Beziehung (relationship) oder auf andere Weise (otherwise) wesentliche Kontrolle (substantial control) über einen Rechtsträger ausübt, oder jedoch mindestens 25 Prozent der Eigen- tumsanteile am Unternehmen besitzt oder kontrolliert. Unter Personen mit wesentlicher Kontrolle sind beispiels-

Vor neue Herausforderungen gestellt: Das Unternehmenstransparenzgesetz bringt für viele deutsche Firmen mit US-Geschäft Offenlegungspflichten mit sich.

weise auch leitende Angestellte zu verstehen sowie Personen, welche eine Befugnis haben, leitende An- gestellte oder die Geschäftsleitung zu ernennen oder abzuberufen, wich- tige Entscheidungen innerhalb des Unternehmens lenken, bestimmen oder wesentlich beeinflussen können und jede andere Art von wesentlicher Kontrolle über das Unternehmen aus- üben. Gegebenenfalls müssen auch die Angaben der Personen, welche die Gründungs- oder Registrierungs- unterlagen in den USA eingereicht haben, genannt werden. Die Fristen für die Einreichung des ersten Beneficial Ownership Informa- tion-Berichts variieren und sind davon abhängig, wann das meldepflichtige Unternehmen gegründet worden ist. Unternehmen, die vor dem 1. Jan- uar 2024 gegründet worden sind, haben noch bis zum 1. Januar 2025 Zeit, um ihren Meldepflichten nach-

zukommen. Betroffene Firmen, die im Verlauf des Jahres 2024 gegründet wurden, müssen ihre Meldepflichten innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der tatsächlichen Mitteilung über die wirksame Gründung oder der öffent- lichen Bekanntgabe der Gründung durch den Secretary of State erfül- len. Unternehmen, welche am oder nach dem 1. Januar 2025 gegründet werden, haben 30 Tage Zeit, um ihren Meldepflichten nachzukommen. Meldepflichtige Firmen können die entsprechenden Informationen direkt über die FinCEN-Webseite einreichen. Das System bestätigt die Eingabe der entsprechenden Infor- mationen durch eine Empfangsbe- stätigung. GTAI/IHK

Die Dateneingabe erfolgt über die Online-Plattform der FinCEN:

fincen.gov/boi

11

IHK Global Business 12/2024

ihk.de/rhein-neckar

Made with FlippingBook Learn more on our blog