IHK-Global Business Ausgabe 12/2024

MENA/AFRIKA

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE Markt für alkoholische Getränke boomt

Der Umsatz alkoholischer Getränke in den Vereinigten

Arabischen Emiraten (VAE) wird von 12,9 Milliarden US-Dollar (US$) im Jahr 2023 auf 15,1 Milliarden US$ im Jahr 2027 wachsen. Diese Prognose der Datenbank Euromonitor ent- spricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von etwa 3,8 Prozent. Mit einer Bevölkerung von etwa 9,5 Millionen, davon rund 90 Prozent Ausländer, bieten die VAE einen viel- fältigen Kundenkreis für alkoholische Getränke. So stieg die Nachfrage nach preiswerteren alkoholischen Geträn- ken im Jahr 2023 um 12 Prozent. Marktbeobachter sehen aber auch bei Premiumprodukten erhebliches Wachstumspotenzial. Derzeit ist die Nachfrage nach Premium-Tequila, Wodka, Rum und Roséwein besonders hoch. Vor allem hat der Tourismus einen großen Einfluss auf den Markt. Allein das Emirat Dubai zog im Jahr 2023

Happy Hour in Dubai: Touristen und Ex- patriates kurbeln die Nachfrage nach alko- holischen Getränken in den Emiraten an. Die strengen Auflagen wurden gelockert.

mehr als 17 Millionen Touristen an. Die Metropole plant, die Anzahl der Touristen bis 2031 mehr als zu verdoppeln – auf jährlich rund 40 Millionen Besucher. Anfang 2023 wurden in Dubai die Bestimmungen für Alkohollizen- zen gelockert. Lizenzen sind seither kostenlos und einfacher zu erlangen, sowohl für Einwohner als auch für Touristen. Zudem wurde die Umsatz- steuer für Alkoholhändler abge- schafft. Darüber hinaus setzte Dubai die 30-prozentige Gemeindesteuer auf Alkoholverkäufe aus. Damit sollen

die Alkoholpreise im Einzelhandel an jene in den nördlichen Emiraten an- geglichen werden. Wer alkoholische Getränke in die VAE liefern will, muss Kontakt zu lokalen lizenzierten Distributoren aufnehmen und ihre Zustimmung für den Import einholen. Diese überneh- men in der Regel die gesamte Logistik für die Einfuhr. GTAI/IHK

SÜDAFRIKA Erleichterungen bei elektronischen Dienstleistungen

Die südafrikanische Regierung hat jüngst Änderungen zum Umsatzsteuergesetz (Value-Added Tax Act, 1991) vorgeschlagen, wonach sich ausländische Erbringer von elektronischen Dienstleistungen künftig nicht mehr registrieren müssen, sofern sie ihre Dienstleistun- gen ausschließlich an steuerlich registrierte südafrikanische Unter- nehmen erbringen. Der genaue Wortlaut der vorgeschlagenen Ausnahmen von der Registrierungs- pflicht lautet: „… services supplied

from a place in an export country by a person that is not a resident of the Republic where such services are supplied solely to vendors registered in the Republic in terms of section 23 of the [VAT] Act.” Die Befreiung soll allerdings nur gelten, wenn alle Dienstleistungen ein B2B-Geschäft sind. Sobald einzel- ne Dienstleistungen an Verbraucher erbracht werden, müsste sich das aus- ländische Unternehmen weiterhin re- gistrieren und alle erbrachten Dienst- leistungen in Südafrika versteuern.

Nach derzeitigem Stand sollen die neuen Regelungen ab 1. April 2025 gelten. Bisher sind ausländische Unter- nehmen, die in Südafrika eine Dienstleistung über das Internet („by means of the internet“) oder über elektronische Kommunikations- mittel erbringen, zur umsatzsteuer- lichen Registrierung verpflichtet, wenn der Umsatz der Dienstleistun- gen 1 Million Rand (rund 52.300 Euro) innerhalb von zwölf Monaten überschreitet. GTAI/IHK

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