IHK-Global Business Ausgabe 12/2024

ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT

IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke - ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de

LIEFERKETTENGESETZ Berichtspflicht verlängert bis Ende 2025 Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Frist für die Einreichung von Berichten, die gemäß des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengeset- zes (§ 10 Abs. 2 LkSG) erstellt werden müssen, ein weiteres Mal verlängert. Die Berichte müssen nun nicht mehr bis zum 31. Dezember 2024, sondern bis zum 31. Dezember 2025 vorliegen. Erst ab dem 1. Jan- uar 2026 wird das BAFA das Vorlie- gen der LkSG-Berichte von Unter- nehmen sowie deren Veröffentli- chung nachprüfen.

EU / CHINA Ausgleichszölle auf E-Autos aus China

Am 30. Oktober 2024 sind Zusatzzölle auf E-Autos aus

China endgültig in Kraft getreten. Damit möchte die EU europäische Unterneh- men schützen. Die Zusatzzölle gelten für fünf Jahre und sollen die von der EU festgestellten Wettbewerbsverzerrungen im Auto-Sektor ausgleichen. Sie liegen je nach Hersteller zwischen 7,8 Prozent (Tesla) und 35,3 Prozent (SAIC). Gleichzeitig verhandeln die EU und China weiter über eine Kompromisslö- sung. Diskutiert werden Mindestpreise, unter denen in China produzierte Fahrzeuge in Europa nicht verkauft werden dürften. DIHK/IHK

Mehr Infos zur LkSG-Berichtspflicht:

ihk.de/rhein-neckar/lksg-bericht

RUSSLAND No-Russia-Klausel in Zollanmeldung

LIBYEN ACI LIBYA-System verschoben

In der ATLAS-Info 0669/24 informiert der Zoll über neue

Codierungen im Zusammenhang mit der No-Russia-Klausel. Mit der Codierung Y227 wird bestätigt: „Die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland wurde gemäß Artikel 12g Abs. 1 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2024 vertraglich untersagt”. Zur Einhaltung der No-Belarus-Klausel wurde zudem die Codierung Y230 ein- geführt. Zoll/IHK

Zum 1. November 2024 sollte die Implementierung des „Advance Cargo Information (ACI LIBYA)-Sys- tems“ – einem Fracht-Voranmeldesys- tem (ähnlich wie in Ägypten) – begin- nen. Dieser Termin wurde aufgehoben und auf unbestimmte Zeit verschoben. Das ACI LIBYA-System soll sicher- stellen, dass alle Frachtinformationen vor dem Verlassen des Ursprungs- hafens (Port of Origin) und bei der Ankunft im Zielhafen in Libyen (Port of Destination) bereits an die Zoll- behörde übermittelt werden. Durch die Bereitstellung dieser Daten an die Zollbehörde und sonstige Regu- lierungsbehörden ermöglicht das ACI-System die Überprüfung der eingehenden Fracht und stellt eine Risikobewertungen vor der endgülti- gen Zustellung der Waren sicher. Von der libyschen Zollbehörde wurde bereits jetzt festgehalten, dass nach der verpflichtenden Einführung des Systems keine Waren mehr in den libyschen Staat verschifft werden dürfen, ohne vorab ein (ACI-)Doku- ment erhalten zu haben. DIHK/IHK

Die Codierungen sind im EZT-online hinterlegt.

auskunft.ezt-online.de/ezto

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