ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Stopp! Sanktionen, Berichtspflichten, CO 2 -Nachweise – immer mehr rechtliche Beschränkungen und bürokratische Vorgaben machen Unternehmen im Auslandsgeschäft zu schaffen.
Was ändert sich alles 2025? Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt.
sen soll es einen QR-Code geben, der vom Zoll elektronisch abgelesen wird – ganz ohne Papier. In einer Pilotpha- se testen mittlerweile vier deutsche IHKs (München und Oberbayern, Südlicher Oberrhein, Berlin und Hamburg) die digitale Carnet-Abferti- gung und arbeiten in Projektgruppen gemeinsam mit „ihrem Zoll“ und aus- gewählten Carnet-Inhabern. Ziel ist es, dass sich sukzessive weitere Zoll- stellen und somit auch weitere IHKs an dem Pilotprojekt beteiligen. Zentrale Zollabwicklung startet Am 1. Juli 2024 startete die erste Umsetzungsphase des neuen Systems der zentralisierten Einfuhrzollabferti- gung. Mit dem „Centralised Clearance for Import“ (CCI) können Wirt- schaftsbeteiligte mit AEO C- und
IHK digitalisiert weiter Das Angebot der digitalen IHK-Leis- tungen für auslandsaktive Unter- nehmen wird Anfang 2025 erweitert. Im Bereich des Ursprungszeugnisses wird das volldigitale Ursprungszeug- nis eingeführt. Über die IHK-Web- anwendung „Elektronisches Ur- sprungszeugnis eUZweb“ wird den Unternehmen nach Bewilligung der IHK das Ursprungszeugnis dann als PDF zur Verfügung gestellt. Damit entfällt für die antragstellenden Unternehmen der Papierausdruck des Ursprungszeugnisses im Unter- nehmen. Auch das volldigitale Carnet soll kommen. Künftig soll es beispielswei- se nicht mehr nötig sein, das Carnet zur Vorlage beim Zollamt in Papier- form bei der IHK abzuholen. Stattdes-
Von Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar
Der aktuelle Druck in den globalen Lieferketten und die geopolitischen Herausforderungen verlangen von verantwortlichen Zollfachkräften hohe Flexibilität und tiefgreifende Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Die aktuellen Russland- und Belarus-Sanktionen sowie die Maßnahmen zur Vermei- dung von Umgehungsgeschäften, Neuerungen bei Lieferantenerklärun- gen sowie die zahlreichen Gesetzge- bungen zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette (CBAM, entwaldungsfreie Lieferketten und andere) sind nur einige Schlagworte, die aktuell die Exporteure und Importeure beschäfti- gen. Aber immerhin: Erleichterungen gibt es bei der Zollabwicklung oder beim Handel mit Neuseeland.
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IHK Global Business 12/2024
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