ZOLL- UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Die Unternehmen werden verpflich- tet, genaue geografische Koordinaten der Grundstücke zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse produziert wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Eine vereinfachte Sorgfaltspflicht gilt für relevante Roh- stoffe und Erzeugnisse aus Ländern, die von der EU-Kommission als Länder mit geringem Risiko eingestuft wurden. Die Sorgfaltspflichtenerklärung muss vor einem Import beim Zoll ein- gereicht werden. Sie ist Voraussetzung für Einfuhren („Überlassung zum zoll- rechtlich freien Verkehr“) und Ausfuh- ren sowie für den Handel innerhalb des Unionsmarktes. Im Rahmen der Umsetzung richtet die EU-Kommissi- on dazu ein Register für die Erfassung ein. Dort werden auch die Sorgfaltser- klärungen abgegeben und man erhält die erforderlichen Referenznummern, die für die Einfuhr und Ausfuhr der Waren notwendig sind.
VERANSTALTUNG
Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2024/2025
Im Januar 2024 und Februar 2025 kön- nen Sie sich gleich an mehreren Termi- nen über alle relevanten Änderungen informieren. Wir bieten die Veranstal- tungen als Webinar sowie in Mannheim und Mosbach als Präsenz-Seminar an. In Mannheim können Sie persönlich vor Ort oder online teilnehmen.
PRÄSENZ-VERANSTALTUNG MOSBACH Donnerstag, 16. Januar 2025, 13:30 bis 17:00 Uhr
TEILNAHMEENTGELT: 160 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 225 Euro pro Person für Nichtmitglieder
TERMINE WEBINARE: jeweils von 09:00 bis 12:30 Uhr Freitag, 3. Januar 2025 Freitag, 10. Januar 2025 Freitag, 17. Januar 2025 Freitag, 24. Januar 2025 Freitag, 31. Januar 2025 Freitag, 7. Februar 2025 Freitag, 14. Februar 2025 HYBRID-VERANSTALTUNG MANNHEIM Mittwoch, 8. Januar 2025, 09:00 bis 12:30 Uhr
PROGRAMM UND ANMELDUNG: ihk.de/rhein-neckar/export-seminare
IHR ANSPRECHPARTNER: Oliver Falk 0621 1709-223 oliver.falk@rhein-neckar.ihk24.de
IHK-Experte Oliver Falk berät Unternehmen zu Fragen rund um den Warenexport und das Außenwirtschaftsrecht.
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Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJ).
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