IHK-Global Business Ausgabe 12/2024

EUROPA

SPANIEN Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen

Ab Januar 2025 müssen Haushaltsverpackungen, die in Spanien in Verkehr gebracht werden, gekenn- zeichnet werden. Bei Verpackungen aus verschiedenen Materialien, die sich leicht trennen lassen, muss jeder Bestandteil einzeln mit den entsprechenden Piktogrammen, die den Ent- sorgungsbehälter angeben, versehen werden. Das Ent- sorgungssystem ECOEMBES stellt seinen Mitgliedsunter- nehmen das Symbol „RECICLA“ kostenlos zur Verfügung. Dieses ist nicht verpflichtend, jedoch am weitesten verbreitet und daher für den Verbraucher am besten er- kennbar. Bei Mehrwegverpackungen muss der Mehrwegstatus und das Symbol des Pfand- und Rücknahmesystems auf der Verpackung klar und für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Verpackungen, die bei der häuslichen oder industriellen Kompostierung verwertet werden können, müssen mit dem Hinweis „no abandonar en el entorno“ oder „do not litter” gekennzeichnet sein. Zudem muss die Kennzeich- nung darüber informieren, dass die Verpackung nach der europäischen Norm DIN EN 13432:2001 als „Verpackung“ zertifiziert ist. Einwegkunststoffverpackungen unterliegen der Kenn- zeichnungspflicht gemäß der Richtlinie 2020/2151. Die Verwendung des Grünen Punktes ist freiwillig. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder ähnliche sind verboten. Für Gewerbe- und Industrieverpackungen besteht keine Kennzeichnungspflicht. AHK/IHK

Weitere Informationen und Unterstützung bietet Ihnen die AHK Spanien:

 ahk.es/dienstleistungen/marktberatung/verpackungen- in-spanien

Trennen leicht gemacht: Die neue Kennzeichnungspflicht soll den Verbrauchern helfen, die Verpackungsabfälle korrekt zu entsorgen und dadurch die Recyclingquote zu erhöhen.

EU Digitales Meldeportal für Mitarbeiterentsendungen kommt

Die EU-Kommission hat am 13. November 2024 einen Vorschlag über ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen vorgelegt, die grenzüber- schreitend Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden. Das einheitliche Anmeldeportal soll nach Schätzung der EU-Kommission den bürokratischen Aufwand bei der Erfüllung der Meldepflichten für Dienstleister um 73 Pro- zent reduzieren: Anstelle von 27 verschiedenen nationalen Formularen soll es zukünftig nur noch ein einheitliches Formular geben, das in allen EU-Amtssprachen zur Verfü- gung gestellt werden soll. Zudem sollen die angeforderten Informationen vereinheitlicht und auf rund 30 Daten- punkte gestrafft werden.

Das neue Portal wird Teil des Binnenmarkt-Informations- systems (IMI) sein. Die neue öffentliche Schnittstelle wird auch auf technischen Lösungen basieren, die bereits für die elektronische Meldung im grenzüberschreitenden Transportgewerbe eingeführt wurden. Die Nutzung der öffentlichen Schnittstelle ist für die Mitgliedsstaaten freiwillig, wobei alle aufgefordert sind, das Portal zu nutzen. Neun Länder, darunter Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik, und Ungarn, haben bereits bei der Ausgestaltung der Anforderungen an die elektronische Meldung mitgewirkt. Das Meldeportal soll nach aktuellem Plan der EU-Kom- mission Ende 2025 an den Start gehen. EU-Kommission/IHK

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