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Musikseminare/Fachschaftstreffen MINT: 70,– EUR für Stipendiaten/150,– EUR für Ehemalige
Initiativseminare, die von Stipendiatinnen und Stipendiaten im Inland organi- siert werden: keine Teilnahmebeiträge.
Initiativseminare im Ausland: individueller Teilnahmebeitrag.
Bei allen Seminaren sind die Fahrtkosten selbst zu tragen. Sollten Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, sprechen Sie bitte spätestens 2 Wochen vor Seminar beginn mit Ihrer Referentin bzw. Ihrem Referenten; in diesem Fall bemühen wir uns um eine individuelle Lösung.
Für digitale Seminare wird kein Teilnahmebeitrag erhoben.
Stornierungsbedingungen Die erteilten Seminarzusagen sind für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten ver bindlich. Sollten Sie aus wirklich wichtigem Grund an einem Seminar nicht teilneh men können oder Terminüberschneidungen bei der Seminarplatzvergabe feststel len, bitten wir um frühzeitige Abmeldung von der Veranstaltung im Portal „campus.kas.de“ unter „Mein Campus >> Meine Veranstaltungen“. Diese Regelung gilt auch für erteilte Seminarzusagen an Stipendiatinnen und Stipendiaten, die vor Seminarbeginn aus der Förderung ausscheiden. Bis 6 Wochen vor Beginn eines Seminars („Stornofrist“) können Sie von Ihrer Teilnahme bzw. von der Warteliste ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Bei einer Absage eines zugesagten Platzes ab 6 Wochen vor dem Beginn eines Seminars verlangen wir einen Nachweis, warum Sie verhindert sind. • Sofern Sie außerhalb der Stornofrist vom zugesagten Seminarplatz zurücktreten, müssen Sie unmittelbar nach der Stornierung im Portal eine Mail an campus.vam@kas.de und an Ihre betreuende Referentin oder Ihren betreuen den Referenten senden, den Grund nennen und ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung der Hochschule über eine kurzfristig angesetzte, nicht verschiebbare Pflichtprüfung beifügen. • Gehen von Ihrer Seite keine Information über die Gründe für die Absage und eine entsprechende Bescheinigung ein, erhalten Sie von uns eine schriftliche An kündigung, dass außerhalb der Frist abgesagt wurde und wir einen schriftlichen Nachweis (von der Hochschule oder dem Arzt/der Ärztin) erwarten.
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