IHK-Global Business Ausgabe 2/2025

02 | 2025 IHK Global Business

EU / MERCOSUR Freihandelsabkommen: Schub für die Exportwirtschaft? SEITE 4

GROSSBRITANNIEN Transformation der Energiewirtschaft SEITE 9

USA Neue Absatzfelder für Photonik SEITE 11

EDITORIAL

Liebe Leserinnen und Leser, die Welt ist zunehmend von geopolitischen Spannungen und Unsicherheiten geprägt. So steht das transatlantische Verhältnis vor einer Neuausrichtung: Donald Trump ist ins Weiße Haus zurückgekehrt. Viele Unternehmen blicken besorgt auf die Pläne des 47. US-Prä- sidenten. Während ich diese Zeilen schreibe, kündigt er gerade Einfuhrzölle für Waren aus Kanada und Mexiko in Höhe von 25 Prozent an. In gewohnter Manier bleibt er dabei betont unkonkret. Ob und wie er seine Ankündigun- gen in die Tat umsetzen wird, bleibt abzu- warten. Klar ist jedoch, dass sich neue Zölle und Handelsbarrieren negativ auf die global vernetzte Wirtschaft auswirken werden. Doch es gibt auch gute Nachrichten – bei- spielsweise aus Südamerika. Über zwei Jahr- zehnte liefen die Gespräche, schon mehrfach wurde ein Scheitern prophezeit, doch nun ist der Knoten geplatzt: Die Verhandlungen über ein EU-Mercosur-Abkommen sind erfolg- reich zum Abschluss gekommen. In unserer Titelstory haben wir das Abkommen für Sie unter die Lupe genommen und skizzieren die weiteren Verfahrensschritte. Damit nicht genug: Auch mit der Schweiz hat sich die EU nach langen Verhandlungen auf ein breit angelegtes Paket an neuen Abkom- men geeinigt. Rückenwind gibt es zudem für den klimafreundlichen Umbau der Energie- wirtschaft in Großbritannien. Und auch in Indonesien, wo neue Sonderwirtschaftszonen Investitionen anziehen sollen, herrscht Auf- bruchstimmung. Mehr dazu im aktuellen Heft. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre! Herzlichst Ihre

8 EU /Schweiz:

Einigung auf neue Abkommen

13 Indien:

Berufsausbildung ist gering entwickelt

Kathrin Fausel Marktexpertin Amerikas

16 Katar:

Einführung einer Mehrwertsteuer geplant

2

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

INHALT

IHK Global Business 02 | 2025

 FOLGEN SIE UNS AUF LINKEDIN!

International

Bleiben Sie mit uns zu außenwirt- schaftlichen Themen up-to-date und tauschen Sie sich mit uns aus – schnell, aktuell und persönlich.

linkedin.com/showcase/ihk- rhein-neckar-international

TITELTHEMA

MENA/AFRIKA

#GemeinsamWeltweit #ihkrheinneckar

4 EU / Mercosur Fr eihandelsabkommen: Schub für die Exportwirtschaft?

16 Katar Ei nführung einer Mehrwertsteuer geplant 16 Kenia Steuerliche Änderungen für digitale Dienstleistungen

EUROPA

DIE ZAHL

8 EU / Schweiz Ei nigung auf neue Abkommen 9 Großbritannien Tr ansformation der Energiewirtschaft 10 Liechtenstein Ne ues MwSt-Portal 10 Niederlande Se minar: Steuern in den Niederlanden 10 Türkei Mi ndestlohn erhöht

ZOLL & RECHT

18 Zoll Me rkblatt Zollanmeldungen 18 EU PEM-Update 18 Chile RE X ersetzt Ermächtigter Ausführer 18 GCC-Region 12 -stellige Warentarifnummer 18 Großbritannien Su mmarische Eingangsanmeldungen 19 Russland 15 . Sanktionspaket der EU in Kraft 19 Hybrid-Veranstaltung Wa renursprung und Präferenzen

3,3% WACHSTUM

des Welthandels im Jahr 2024 auf den neuen Rekordwert von 33 Billionen US-Dollar. Wachstumstreiber waren vor allem grenzüberschreitende Dienstleis- tungen (+6,8 Prozent). Der grenzüber- schreitende Warenverkehr wuchs um 2,1 Prozent. QUELLE: UNCTAD

AMERIKAS

11 USA Ne ue Absatzfelder für Photonik 11 Chile Stabiler Markt für Medizintechnik

O-TON DES MONATS

ASIEN-PAZIFIK

„Aus meiner Sicht sind offene Märkte und klare Spielregeln die Basis für unseren wirtschaftlichen Erfolg. Dieses Prinzip sollte unser Handeln leiten.“ Dr. Helena Melnikov, DIHK-Haupt- geschäftsführerin, anlässlich der Amtseinführung von Donald Trump als US-Präsident am 20. Januar 2025.

13 Indien Be rufsausbildung ist gering entwickelt We binar: Indien – BIS-Zertifizierung 14 Indonesien Sonderwirtschaftszonen als Hoffnungsträger 14 China Ne ues Gesetz zur Umsatzsteuer

RUBRIKEN

17 Veranstaltungen 19 Impressum

verabschiedet 15 Australien Ne ue Arbeitsvisumskategorie eingeführt

ihk.de/rhein-neckar/international

3

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EU / MERCOSUR

Reges Treiben auf der Paulista Avenue in Sao Paulo. Brasilien ist mit über 216 Millionen Einwohnern die größte Volkswirtschaft und wichtigster Handels- partner der EU unter den Mercosur-Staaten.

Freihandelsabkommen: Schub für die Exportwirtschaft? Fast ein Vierteljahrhundert wurde verhandelt. Nun ist endlich der Durchbruch gelungen: Im Dezember hat sich die EU mit den vier südamerikanischen Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay auf ein Handelsabkommen geeinigt. Doch was bedeutet der Verhandlungsabschluss konkret für deutsche Unternehmen?

Der Mercosur (Mercado Común del Sur) ist der wichtigste Wirtschaftsraum in Latein- amerika. Eines seiner Hauptmerkmale ist

staat Ausnahmen definieren. So schützen die Mercosur- Länder ihre heimische Wirtschaft mit teils prohibitiv hohen Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen gegen Importe aus Drittstaaten. Auch Unternehmen aus der EU, die Produkte in den Mercosur liefern, sind bislang noch mit hohen Einfuhr- zöllen konfrontiert. Rund 85 Prozent der EU-Ausfuhren in den Mercosur sind mit Zöllen belastet. Das soll sich mit

der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Arbeits- kräften. Gegründet wurde er durch den Vertrag von Asunción am 26. März 1991. Der Vorsitz im Rat für den Gemeinsamen Markt, dem höchsten Gremium des Mercosur, wird von den Mitgliedsländern abwechselnd für einen Zeitraum von sechs Monaten geführt. Der Mercosur hat seinen Sitz in Montevideo und setzt sich aus den vier Gründungsmitgliedern Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay zusammen. Bolivien wurde erst im Juli 2024 Vollmitglied, weshalb das Abkom- men mit der EU nicht für das Land gilt. Der Mercosur ist als Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzolltarif konzipiert. Allerdings kann jeder Mitglied-

dem neuen Handelsabkommen ändern. Meilenstein für die Handelsbeziehungen

Tritt das Abkommen in Kraft, könnte sich der Anteil der EU am Außenhandel des Mercosur erheblich verbessern. Die USA und China hatten ihre Handelsbeziehungen

4

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EU / MERCOSUR

mit den Mercosur-Staaten in den letzten Jahren ausgebaut, wohingegen der Handel mit der EU nicht zulegen konnte. Doch nun ist die EU sogar der erste große Handelspartner, mit dem der Mercosur-Ver- bund ein solches Handels- abkommen beschließt. Der Abschluss der Verhandlungen ist somit der erste wichtige Schritt hin zu einem noch engeren wirtschaftlichen Aus- tausch, zur Beseitigung von Handelshemmnissen, zu mehr Planungssicherheit für Unter- nehmen und zu einem er- leichterten Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungs- verkehr. Für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks bietet das Abkommen daher große Chancen. Stärkung der Position im globalen Wettbewerb Auch geopolitisch wäre das Abkommen ein enormer Gewinn für die EU und ihre Unternehmen. Aus Mercosur- Sicht rangiert die EU aktuell nach China und vor den USA auf dem zweiten Platz der wichtigsten Handelspartner. 2022 belief sich das Gesamt- handelsvolumen der EU mit den vier Mercosur-Staaten auf rund 120 Milliarden Euro. An- gesichts zunehmender geopoli- tischer Spannungen und wach- sender protektionistischer Maßnahmen verfolgt die EU mit dem Abkommen das Ziel, die Wirtschaftsbeziehungen zu Lateinamerika zu intensivieren und die Abhängigkeit Europas von großen Handelspartnern wie China oder den USA zu verringern. Allerdings steht die EU im Mercosur-Raum im Wettbe- werb mit diesen und anderen großen Volkswirtschaften. So baut China seine strategischen Beziehungen zu den Ländern Mittel- und Südamerikas kon- tinuierlich aus und verstärkt seine Präsenz in der Region

ZAHLEN UND FAKTEN ZUM MERCOSUR

Argentinien verfügt über die drittgrößten Lithiumvorkommen weltweit und spielt eine zentrale Rolle bei der Rohstoffsicherung. Ein Ziel des Mercosur-Abkommens ist es, Unternehmen den Zu- gang zu kritischen Rohstoffen zu erleichtern.

273 Millionen Einwohner (2024) 2,2 Billionen Euro Bruttoinlandsprodukt (2023) 53,7 Milliarden Euro Exporte von Waren in die EU (2023) 12,3 Milliarden Euro Export von Dienst- leitungen in die EU (2022) 55,7 Milliarden Euro Import von Waren aus der EU (2023) 28,2 Milliarden Euro Import von Dienst- leistungen aus der EU (2022) 384,7 Milliarden Euro Investitionsbestand aus der EU (2022)

räume zu liberalisieren, unter anderem durch den Abbau von Zöllen für Exporte und Importe sowie einen verbesserten Zu- gang zu den attraktiven Dienst- leistungsmärkten auf beiden Seiten. Zudem soll der Zugang zu kritischen Rohstoffen wie Lithium und Kupfer erleichtert werden, die für die Transforma- tion der Wirtschaft dringend benötigt werden. Außerdem sind künftige Änderungen in verschiedenen Rechtsbereichen vorgesehen, wie zum Bei- spiel beim Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Harmonisierung von Umwelt- und Gesundheitsstandards und neue Normen für das öffentli- che Beschaffungswesen. Diese Vereinbarungen zur Handelsliberalisierung sind Teil des Assoziierungsabkom- mens zwischen der EU und dem Mercosur, das darüber hi- naus auch Prozesse im Bereich des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit umfasst. Dazu zählen unter anderem die Verbesserung der Kooperation zu den Themen Einwanderung, Digitalisierung, Bildung und Forschung, Menschenrechte, Umweltschutz und Bekämp- fung von Terrorismus, Geldwä- sche und Cyberkriminalität.

mit Nachdruck. Auch die USA und weitere Industrienationen lassen ihrem wachsenden Interesse an Lateinamerika als Rohstofflieferant und Ab- satzmarkt zunehmend Taten folgen. Wenn das Handelsabkommen nun über die Ziellinie gebracht wird, kann sich die EU gegenüber den Mercosur- Staaten als verlässlicher, alternativer Handelspartner unter anderem zu China positionieren. Denn auch die Mercosur-Staaten könnten ihre Wirtschaftsbeziehungen durch die Kooperation mit der EU diversifizieren und somit ihrerseits Abhängigkeiten von anderen Handelsmächten vermeiden. Was beinhaltet das Abkommen? Mit dem EU-Mercosur-Ab- kommen soll eine der größten Freihandelszonen der Welt geschaffen werden, die einen Markt mit 718 Millionen Ver- brauchern und fast 25 Prozent des weltweiten Bruttoinlands- produkts (BIP) umfassen wür- de. Das Abkommen sieht vor, den Handel beider Wirtschafts-

QUELLE: EU-KOMMISSION

5

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EU / MERCOSUR

Weitere Vorteile: Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse

Neben dem Abbau von Zöllen bietet das EU-Mercosur- Abkommen noch zahlreich weitere Vorteile. Dem Ab- kommen kommt etwa eine große rechtliche Relevanz für Unternehmen zu. Denn es schafft einen neuen Rechtsrah- men, der die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Wirtschaftsblöcken umgestaltet. Unter anderem sieht das Abkommen einen Abbau von Bürokratie und Kosten vor und vereinfacht die Verfahren für die Vermarktung von Waren und Produkten zwischen den beiden Regionen. Unternehmen aus dem Mercosur und der EU dürften außerdem eine größere Wettbewerbs- fähigkeit und einen besseren Zugang zum öffentlichen Be- schaffungsmarkt in den Teilnehmerländern erhalten, was für Sektoren wie Infrastruktur, Technologie und Dienst- leistungen besonders zentral ist. Vorgesehen ist zudem eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse wie zum Beispiel doppelter Zertifizierungen. Das Abkommen enthält außerdem Klauseln, die den Patent- und Marken- schutz stärken. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schaffung zusätzlicher Mechanismen zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwi- schen den Akteuren der beiden Blöcke, sowohl für Unter- nehmen als auch Regierungen. Dies erhöht die Rechtssi- cherheit für Betriebe, die im transatlantischen Handel tätig sind, da es die Vorhersehbarkeit verbessert und das Risiko von Rechtsstreitigkeiten insgesamt verringert.

Lichtblick für Unternehmen in schwierigen Zeiten: Die brasiliani- sche Industrie erhofft sich durch das Mercosur-Abkommen Wachs - tumsimpulse und Fortschritte beim Bürokratieabbau.

Bedeutung für Unternehmen: Abbau von Zöllen Rund 12.500 deutsche Unternehmen exportieren in den die Länder des Mercosur, 72 Prozent davon sind kleine und mittlere Betriebe. Die deutschen Ausfuhren in südame- rikanischen Wirtschaftsraum sichern nach Angaben der EU rund 244.000 Jobs in Deutschland, EU-weit sind es sogar 855.000. Allein der Wegfall von Zöllen zwischen den beiden Wirtschaftsräumen würde deutsche Unternehmen jährlich um Kosten in Milliardenhöhe entlasten. Mit Blick auf den Zollabbau ist es das größte Freihandelsabkommen der EU: Der Mercosur verpflichtet sich, die Zollsätze auf rund 90 Prozent der Importe von Industrieprodukten aus der EU senken. Im Gegenzug können rund 80 Prozent der Exporte von Industrieprodukten des Mercosur in die EU bereits mit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei einge- führt werden. Der Zollabbau für Lieferungen aus der EU erfolgt je nach Produktgruppe teilweise in mehreren Stufen über längere Zeiträume. Konkret davon profitieren werden insbeson- dere Sektoren, die im Mercosur-Raum bisher sehr hohen Zöllen unterliegen (siehe Grafik). IHK-TIPP: Über die Datenbank Access2Markets können Sie prüfen, wie hoch die Zölle für Ihre Waren bei der Einfuhr in die einzelnen Mercosur-Staaten aktuell sind: trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home

Hohe Hürden für europäische Hersteller Aktuelle Zollsätze der Mercosur-Länder auf EU-Produkte, bis zu …

Automobile

35%

Kleidung und Schuhe

35%

Spirituosen

35%

Milcherzeugnisse

28%

Wein

27%

Maschinen

20%

Schokolade, Süßwaren

20%

Chemikalien

18%

Pharmazeutika

14%

QUELLE: EU-KOMMISSION

6

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EU / MERCOSUR

Wie geht es weiter? Ob das Mercosur-Abkommen auch zur Anwen- dung kommen wird, hängt davon ab, ob es im Europäischen Rat und im Europäischen Parla- ment entsprechende Mehrheiten geben wird. Einige Mitgliedstaaten – insbesondere Frank- reich, Österreich und Polen – stehen dem Ab- kommen ablehnend gegenüber und versuchen eine Sperrminorität im Rat zu organisieren. Im Falle, dass eine solche Sperrminorität zu Stande käme, wäre das Abkommen endgültig geschei- tert. Die Entscheidung hierüber dürfte im Jahr 2025 stattfinden. Deutschland und Brasilien, die jeweils größten Volkswirtschaften in der EU und im Mercosur, unterstützen offiziell die zügige Umsetzung des Abkommens. Die nächsten Schritte: 1. Die EU und die Mercosur-Länder werden die vereinbarten Vertragstexte einer juristi- schen Überprüfung unterziehen. 2. Anschließend wird das Abkommen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt; erst wenn diese beiden Institu- tionen zugestimmt haben, kann der Ratifizierungsprozess starten. 3. Für die endgültige Umsetzung des Abkom-

Das Mercosur-Abkommen sieht auch Zollerleichte- rungen für EU-Landwirtschaftserzeugnisse, beispiels- weise Käse, vor. Derzeit liegt der Zollsatz für Milch- produkte noch bei 28 Prozent.

357 EUROPÄISCHE PRODUKTE werden künftig im Mercosur-Raum mittels geographi- scher Herkunfts- angaben geschützt sein. QUELLE: EU-KOMMISSION

IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZUM LATEINAMERIKA-GESCHÄFT :

mens müssen alle nationalen Parlamente zustimmen – es sei denn, der Handelsteil wird separat behandelt. In diesem Fall brauchen nur die EU-Institutionen zustim- men, nicht die nationalen Parlamente. Im Idealfall wird das Abkommen dann 2026/2027 in Kraft treten.

Kathrin Fausel

4.

0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de

IHK/GTAI/DIHK/BMWK/EU-Kommission

INFO

nation schedule for Mercosur“ und die Änderungen dazu unter „Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur“ veröffentlicht. Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einen der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln sind jenen der zuletzt von der EU ab- geschlossenen Handelsabkommen ähnlich. Als Ursprungs- nachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdo- kumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.

Von welchen Zollvorteilen könnten Sie profitieren?

Der englische Wortlaut des Handelsabkommens ein- schließlich aller Anhänge wurde von der EU-General- direktion Handel veröffentlicht: policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships- country-and-region/countries-and-regions/mercosur/ eu-mercosur-agreement/text-agreement_en Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis „revised”. Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter „Appendix on tariff elimi-

7

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA

EU / SCHWEIZ Einigung auf neue Abkommen

ist allerdings, dass die An- meldefrist von acht auf vier Arbeitstage reduziert wurde und nur noch für Risikobran- chen Anwendung finden soll. Welche Branchen darunter fallen wurde noch nicht defi- niert. Weitere Erleichterungen für Unternehmen, die Mitarbei- ter für kurze Einsätze in die Schweiz entsenden, gibt es bei der Kautionspflicht. Diese soll zukünftig nur noch dann fällig werden, wenn das Unterneh- men wiederholt Mitarbeiter in die Schweiz entsendet. Bei der Spesenregelung wird die Schweiz in der nationalen Umsetzung den im Rahmen der EU-Entsenderichtline zur Verfügung stehenden Spiel- raum maximal nutzen. Wie geht es weiter? Der Abschluss der Ver- handlungen soll im Frühjahr/ Sommer 2025 durch die Paraphierung der endgülti- gen Abkommenstexte durch die beiden Chefunterhändler erfolgen. Parallel dazu werden die innerpolitischen Prozesse in der Schweiz eingeleitet. Voraussichtlich Anfang 2026 wird der Entwurf dem Schwei- zer Parlament unterbreitet. Aufgrund der Schweizer Parla- mentswahlen im Herbst 2027 ist mit einer finalen Volksab- stimmung nicht vor 2028 zu rechnen. Während der Übergangspha- se ist eine Zusammenarbeit im Betrieb der Stromnetze und der bestehenden Binnen- markabkommen wie zum Bei- spiel den Konformitätsbewer- tungen im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geplant. AHK/IHK

Freude über die Einigung: Die Präsidentin der EU- Kommission Ursula von der Leyen (links) und die Schweizer Bundes- präsidentin Viola Amherd (rechts) beglückwünschen sich zum erfolg- reichen Abschluss der Verhandlungen in Bern.

Am 20. Dezember 2024 haben die

heit, Strom und Gesundheit abgeschlossen. Anders als in dem 2021 gescheiterten Rahmenabkommen sind die institutionellen Elemente wie dynamische Rechtsübernah- me, einheitliche Auslegung sowie Überwachung und Streitbeilegung in den jeweili- gen Einzelabkommen geregelt. Was sind die wichtigsten Ergebnisse? Neu wurde ein rechtsver- bindlicher Rahmen für den Schweizer Beitrag am Binnen- markt definiert. Für die erste Phase zwischen 2030 und 2036 sollen dies jährlich 350 Millionen Franken sein. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, muss die Schweiz rück- wirkend Zahlungen in Höhe von 130 Millionen Franke jähr- lich leisten. Der Lohnschutz folgt grund- sätzlich dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das bisherige Duale Kontrollsystem (Pa- ritätische Kommission und Kantone) bleibt beibehalten. Wichtig für Entsendebetreibe

Schweiz und die EU den materiellen Abschluss der Verhandlungen über ein breit angelegtes Paket an neuen Abkommen erklärt. Damit sollen die engen wirtschaftli- chen Verflechtungen auf ein rechtssicheres Fundament gestellt werden. Mehr als die Hälfte des Schweizer Außenhandels findet mit der EU statt. Dabei gehen 50 Prozente der Schwei- zer Exporte in die EU und 70 Prozent der Einfuhren kom- men aus der EU. Umgekehrt ist die Schweiz der viertwichtigste Handelspartner für die EU. Für Baden-Württemberg ist die Schweiz sogar der zweitwich- tigste Handelspartner, sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren. Beide sind in den ersten drei Quartalen 2024 um 9 Prozent gestiegen. Die Verhandlungsergeb- nisse beinhalten zum einen die Stabilisierung der bereits bestehenden bilateralen Ver- träge. Darüber hinaus wurden weitere Abkommen in den Bereichen Lebensmittelsicher-

15,5 MILLIARDEN EURO betrug der Waren- wert, den baden- württembergische Unternehmen in den ersten drei Quartalen 2024 in die Schweiz expor- tierten. QUELLE: STATISTISCHES LANDESAMT BADEN- WÜRTTEMBERG

8

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA

GROSSBRITANNIEN Transformation der Energiewirtschaft

auf 60 Gigawatt bis 2050 ausgebaut werden, davon 5 Gigawatt für schwim- mende Windkraftanlagen. In der letzten Förderrunde haben Projekte im Umfang von rund 4 Gigawatt neue Zuschläge er- halten. Die Projektpipeline umfasst eine Gesamtkapazität von 100 Gigawatt. Die britischen Offshore-Windparks gehören zu den größten der Welt, allen voran das Dogger Bank Projekt mit 3,6 Gigawatt Erzeugungskapazi- tät. Trotz Bestrebungen zur Nationa- lisierung der Wertschöpfungskette bleibt das Land importabhängig, wovon deutsche Zulieferer profitieren. Wasserstoff: Britische Insel wird zum Großproduzenten Im Wasserstoffsektor plant die briti- sche Regierung bis 2030 emissionsarme Produktionskapazitäten von 10 Giga- watt aufzubauen. Mit den Hydrogen Allocation Rounds sollen bis 2025 Projekte mit einer Erzeugungsleistung von 1 Gigawatt für grünen Wasserstoff entstehen. Das Projektverzeichnis des Branchenverbands Hydrogen UK listet 167 geplante Wasserstoffprojekte mit einer potenziellen Gesamtproduktion

Die Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer hat im Rahmen der Klimakonferenz COP29 in Aserbaidschan die briti- schen Emissionsziele verschärft. Das Vereinigte Königreich soll seine CO2-Emissionen bis 2035 um 81 Pro- zent senken. Im Fokus steht dabei nicht nur die Dekarbonisierung der Industrie, sondern auch der Umbau der Energiewirtschaft. Aus den damit verbundenen Milliar- deninvestitionen ergeben sich für deut- sche Unternehmen vor allem in drei Bereichen vielversprechende Absatz- chancen: in der Offshore-Windindust- rie, im wachsenden Wasserstoffsektor und bei der Installation von Lösungen zu CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung (CCS). Offshore-Wind: Zweitgrößter Markt der Welt In der Offshore-Windindustrie ist das Vereinigte Königreich weltweit der zweitgrößte Standort nach China mit einem Anteil von 20 Prozent an der global installierten Kapazität. Die Kapa- zität soll von aktuell rund 15 Gigawatt

Die britische Energiewende bietet deut- schen Unternehmen umfangreiche Markt- chancen. Der Fokus liegt auf Offshore- Wind, Wasserstoff und CCS.

von bis zu 22 Gigawatt bis 2050. Die Projekte reichen von der Verwendung in Bussen und Whiskey-Destillerien bis zu Großprojekten in Raffinerien und Gaskraftwerken. CCS: Milliardenförderung für große Infrastrukturprojekte Im Bereich CCS plant die Labour- Regierung in den kommenden 25 Jahren Investitionen von rund 26 Milliarden Euro. Der Fokus liegt auf vier strategischen Industrieclus- tern mit besonders hohen CO2-Emis- sionen. Ab 2030 sollen dort in zwei Phasen jährlich 20 bis 30 Megaton- nen CO2 abgeschieden, transportiert und dauerhaft gespeichert werden. Von der bereits im Herbst 2024 an- gekündigten staatlichen Förderung profitieren zunächst das „East Coast Cluster“ und das „HyNet North West“- Cluster. Allein im East Coast Cluster sollen bis 2035 jährlich rund 23 Ton- nen CO2 abgeschieden werden. Der langfristige Ansatz der Regierung dürf- te große Investitionen in den Clustern auslösen. Damit gehört das Vereinigte Königreich neben Norwegen und den Niederlanden zu den CCS-Leitmärkten in Europa. Für deutsche Unternehmen eröffnen sich vielfältige Chancen beim Verkauf von Produkten entlang der CCS-Wertschöpfungskette sowie durch technologische Kooperationen. GTAI/IHK

Das Vereinigte Königreich ist der zweitgrößte Offshore-Wind-Standort der Welt Länderanteil an der weltweit installierten Kapazität (in Prozent, 2023)

China

37,8

Vereinigtes Königreich

14,7

Deutschland

8,3

Niederlande

4,7

Sonstige

9,7

0

10

20

30

40

50

QUELLE: GLOBAL WIND ENERGY COUNCIL (GWEC) 2024

9

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

EUROPA

LIECHTENSTEIN Neues MwSt-Portal

TÜRKEI Mindestlohn erhöht

In Liechtenstein können Mehrwertsteuergeschäfte seit 1. Januar 2025 nur noch über das neue eMWST-Portal abgewickelt werden. Zu diesen Geschäften zählen: An- und Abmeldung, Abrechnungen, Antragswesen, Kontoinformationen und Kommunikation. Um das neue Portal nutzen zu kön- nen, muss die elektronische Identi- fikationsnummer eID.li beantragt werden beziehungsweise vorliegen. In Papierform im Umlauf befindli- che Mehrwertsteuerabrechnungen und -anträge werden nicht mehr an- genommen. GTAI/IHK

Das türkische Ministerium für Arbeit und Soziales hat den gesetzlichen monatlichen Mindest- lohn zum Jahreswechsel um 30 Prozent angehoben. Der neue Mindestlohn beträgt 22.104 Türkische Lira (etwa 603 Euro), während er zuvor bei 17.002 Lira (465 Euro) lag. Dies Erhöhung betrifft etwa ein Drittel der Erwerbstätigen im Land direkt. Die Lohnerhöhung bringt für viele türkische Arbeitnehmer spürbare Ent- lastung, doch die Inflation bleibt mit immer noch 47 Prozent eine zentrale Herausforderung. Diese relativiert die positiven Effekte der Lohnerhöhung und belastet weiterhin Unternehmen und Verbraucher. Konkret wirkt sich die Mindestlohn- erhöhung in zweierlei Hinsicht auf den türkischen Markt aus. Zum einen kann die höhere Kaufkraft in der Bevölke- rung kurzfristig die Nachfrage, insbe- sondere in Konsumgütermärkten, stär- ken und somit den Absatz erhöhen. Auch der Dienstleistungssektor kann kurzfristig von der Lohnerhöhung pro- fitieren. Zum anderen könnten höhere Löhne die Produktionskosten ver-

teuern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Exportgeschäft negativ beeinflussen. Die Türkei bleibt als fünfgrößter Ab- satzmarkt außerhalb der EU einer der wichtigsten Handelspartner Deutsch- lands. Doch wie sich diese Entwick- lungen langfristig auf Investitionen und Handelsbeziehungen auswirken, bleibt abzuwarten. IHK Der höhere Mindestlohn dürfte die Konsumnachfrage ankurbeln. Im Bild: Eine Einkaufsstraße im Tahtakale-Viertel in der Istanbuler Altstadt.

Zugang zum eMWST-Portal:  mwstportal.li

Beantragung einer eID.li:  llv.li/de/eid.li-ihre-identitaet-im- digitalen-leben Information der Landesverwaltung Lichtensteins:  llv.li/de/news/portalpflicht-bei- der-mehrwertsteuer-ab-januar- 2025-emwst

SEMINAR

25. FEBRUAR 2025 Steuern in den Niederlanden Für Geschäftsführer, CFOs, Heads of Tax und Tax Manager deutscher Muttergesellschaften mit niederländischen Tochterunternehmen ist ein tiefes Verständnis der steuerlichen Unterschiede und Compliance-Anforderungen entscheidend. Die Niederlande, Deutschlands bedeutendster Handels- partner in der EU, bieten vielfältige Chancen – stellen aber auch spezifische Anforderungen im Mutter- Tochter-Verhältnis. Unser Seminar vermittelt praxisnahe Einblicke in die wichtigsten steuerlichen Unterschiede zwischen Deutschland und den Niederlanden und unterstützt Sie dabei, Ihre Marktpräsenz erfolgreich zu entwi- ckeln.

TERMIN, UHRZEIT UND ORT: Dienstag, 25. Februar 2025, 10:00 bis 15:30 Uhr IHK Rhein-Neckar, Haus der Wirtschaft, L 1, 2, 68161 Mannheim TEILNAHMEENTGELT:

220 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 330 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG:  ihk.de/rhein-neckar/steuern-niederlande IHR ANSPRECHPARTNER:  Mirza Karahodža 0621 1709-142

mirza.karahodza@rhein-neckar.ihk24.de

10

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

AMERIKAS

USA Neue Absatzfelder für Photonik

Die Photonik erlebt in den USA das Beste aus zwei Welten: Etablierte Absatzmärkte wachsen deutlich, während sich gleichzeitig vielversprechende neue Geschäfts- bereiche eröffnen. Die Marktforscher von Mordor Intelligence schätzen, dass das Marktvolumen von 2024 bis 2029 von 152,5 Milliarden auf 192 Milliarden US-Dollar (US$) steigt. Medizinsektor treibt die Nachfrage Zu den wichtigsten Abnehmerbran- chen gehört die Medizintechnik. Der Behandlungsbedarf steigt in den USA aufgrund einer alternden Bevölkerung und der zunehmenden Verbreitung von chronischen Krankheiten. Ins- besondere im ambulanten Bereich werden die Kapazitäten ausgebaut. Ambulante Eingriffe erfordern häufig minimalinvasive Techniken, bei denen photonische Verfahren wie Laserchi- rurgie oder Endoskopie zum Einsatz kommen. Auch die diagnostische Bildgebung wie optische Kohärenz- tomografie (OCT) oder Laser-Scan- ning-Mikroskopie sind für schnelle und präzise Diagnosen im ambulanten Bereich wichtig. Ursprünglich für die Augenheilkunde entwickelt, findet OCT verstärkt auch in anderen Fachge- bieten Anwendung, beispielsweise in der Kardiologie und der Dermatologie. Inländische Fertigungskapazitäten sollen steigen Angetrieben durch Förderprogramme und den Trend zum Reshoring erleben die USA eine Phase der Reindustriali- sierung. Die drohenden handelspoliti- schen Konflikte während der zweiten Amtszeit von Donald Trump könnten diesen Prozess verstärken. Dies kommt insbesondere der Lasermaterialbe- arbeitung zugute. Techniken wie 3D- Druck ermöglichen es, Bauteile lokal zu fertigen und Lieferketten zu verkürzen. Der US-Markt für additive Fertigung wächst laut Precedence Research dynamisch: Ausgehend von einem

Optische und photonische Verfahren wie moderne Mikroskopie sind aus der Medizin nicht mehr wegzudenken.

Umsatz von 5,5 Milliarden US$ im Jahr 2023 erwarten die Marktforscher für 2024 und 2025 ein durchschnittliches Wachstum von 20,5 Prozent. In der Verteidigungsindustrie wollen die USA im Rahmen der Anfang 2024 verabschiedeten National Defense Industrial Strategy (NDIS) kritische Fer- tigungskapazitäten ins Land zurückho- len. Davon werden neben Lasern auch optische Sensorsysteme profitieren. Die Herstellung von Halbleitern in den USA wird sich nach Prognosen der Semicon- ductor Industry Association (SIA) bis 2032 mehr als verdreifachen und eine Kapazität von knapp 3,4 Millionen Wafer-Starts pro Monat erreichen. Neben der klassischen Fotolithografie basieren in der Halbleiterbranche auch Messverfahren sowie die Inspektion und Fehlererkennung auf Photonik. Revolution in der Datenübertragung Photonik gilt als Schlüsseltechno- logie, um Rechenzentren leistungs-

fähiger und effizienter zu machen. Die Datenübertragung über Licht bietet nicht nur deutlich höhere Bandbrei- ten und Geschwindigkeiten als elekt- rische Signale, sondern zeichnet sich auch durch einen erheblich geringe- ren Energieverbrauch aus. Bislang be- schränkt sich die Anwendung jedoch auf Fälle, in denen größere Entfer- nungen überbrückt werden müssen, wie etwa in Glasfaserkabeln zwischen Rechenzentren oder in optischen Ver- bindungen zwischen Server-Racks. Ein Grund liegt darin, dass photoni- sche Bauteile bislang noch nicht in gleichem Maß wie elektronische Teile miniaturisiert werden können. Dies ändert sich jedoch mit der Silizium- Photonik. Sie ermöglicht, dass optische Bauteile wie Laserdioden und Wellen- leiter in Mikrochips integriert werden. Dadurch entsteht in den USA ein ge- waltiger Wachstumsmarkt, der jährlich um etwa 25 Prozent zunehmen und bis 2030 ein Volumen von 3,4 Milliarden US$ erreichen soll. GTAI/IHK

11

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

AMERIKAS

CHILE Stabiler Markt für Medizintechnik

vor allem in der Analyse und Bildtechnologie, aktiv. Wett- bewerber sind vor allem GE HealthCare Technologies und Philips Healthcare im Be- reich Bildtechnik sowie Roche und Abbott im Analyseseg- ment. Zudem ist eine steigen- de Zahl chinesischer Anbieter zu verzeichnen. Etwa 90 Prozent der Medi- zintechnikprodukte werden über öffentliche oder private Ausschreibungen verkauft. Hinsichtlich der medizin- technischen Ausstattung ist – anders als bei Medikamenten – jede Gesundheitseinrichtung selbst für Beschaffungen zu- ständig. Die großen Privatkli- niken orientieren sich daran, ob die medizinischen Geräte in den USA von der Food and Drug Administration (FDA) oder in der EU zugelassen sind – oder etwa daran, was in der Mayo-Klinik oder bei John-Hopkins eingesetzt wird. In Chile selbst gilt die private Clínica Alemana als „Gold- standard“. Insgesamt ist die Struktur der Anbieter auf dem chilenischen Markt stark fragmentiert. Hauptgrund ist die fehlende Regulierung. Grundsätzlich kann in Chile jeder Medizinprodukte ver- kaufen. Es gibt kein Medizin- produktegesetz oder eine spezifische Regelung für deren Import und Vermarktung. Es gibt keine Garantien oder Mechanismen zur Kontrolle, ob die Ware für den Patienten oder die Patientin sicher ist. Von den zwei Millionen von der Weltgesundheitsorganisa- tion identifizierten Medizin- produkten unterliegen in Chile nur zehn staatlichen Regulie- rungen (zum Beispiel Hand- schuhe). GTAI/IHK

Der Behandlungs- standard in chi- lenischen Privat- kliniken ist hoch. Medizintechnik deutscher Anbieter ist gefragt und erfüllt die Qualitäts- ansprüche dieser Einrichtungen.

Die Ausgaben im chileni- schen Gesundheitssektor wachsen stetig. Insbesondere kleine spezialisierte Privatklini- ken sehen gute Wachstums- chancen, denn die chilenische Mittel- und Oberschicht legt Wert auf eine qualitativ hochwertige, individuelle Gesundheitsversorgung. Im Jahr 2022 gaben die Chilenen laut Weltbank durchschnittlich 1.380 US-Dollar für Gesund- heit aus. Das ist einer der höchsten Werte in der Region Lateinamerika und Karibik. Für Anbieter hochwertiger Medizintechnologie bleibt Chile daher ein attraktiver Wachstumsmarkt. Prognosen, etwa von Statista, rechnen mit einer Zunahme des Marktvolu- mens für Medizintechnik von 2024 bis 2029 um 5,5 Prozent jährlich. Das Importvolumen spiegelt praktisch die gesamte Markt-

größe wider, da Chile kaum eine eigene Medizintechnik- produktion hat. Einer Erhe- bung der UN Comtrade zufolge erwarb der Andenstaat im Jahr 2023 medizintechnisches Ge- rät im Wert von knapp 1 Mil- liarde US-Dollar im Ausland. Andere Marktstudien kommen auf noch höhere Ergebnisse. Statista beziffert beispielswei- se den Medizintechnikmarkt auf rund 2,7 Milliarden Euro. Speziell technisch anspruchs- volle, innovative Geräte werden vorwiegend aus den USA und Europa eingeführt. Deutsche Technik hat in Chile einen sehr guten Ruf. Deutsch- land liegt als Lieferant für Medizintechnik auf Rang 3 mit einem Anteil von 11 Prozent im Jahr 2023. Marktführer im chilenischen Markt ist Siemens Healthin- eers. Der deutsche Konzern ist in verschiedenen Segmenten,

1,8 MILLIARDEN US-DOLLAR setzte der chilenische Staat 2023 allein für den Erwerb von Medizintechnik und Pharmazeutika ein. QUELLE: GTAI

12

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

INDIEN Berufsausbildung ist gering entwickelt

Auch im bevölkerungs- reichsten Land der Erde mangelt es an Fachkräften. Grund dafür ist vor allem das unzureichend entwickelte Ausbildungswesen im nicht akademischen Bereich. Dadurch mangelt es an Arbeits- kräften mit dem nötigen Know-how für Tätigkeiten in modernen Produktionsstätten. Eine formale Berufsausbildung ist die Ausnahme. Die Regierung hat dies zwar erkannt und im aktuellen Staatshaushalt rund 17,5 Mil- liarden US-Dollar für das Thema Aus- und Weiterbil- dung budgetiert. Damit sollen unter anderem auch die für die Berufsausbildung wichtigen In- dustrial Training Institutes (ITI) modernisiert werden. Dennoch müssen Unternehmen meist die Ausbildung selbst in die Hand nehmen, um qualifizier- te Mitarbeiter zu bekommen. Größere Unternehmen verfü- gen über ganze eigenständige Ausbildungs zentren. Dazu zählt beispielsweise die Siemens

Aus- und Weiter- bildung wird wichtiger in Indien. Deutsche Unter- nehmen mit umfas- senden Lösungen haben einen Vorteil gegenüber lokalen Anbietern.

65,4 PROZENT der Beschäftigten in Indien verfügen weder über eine formelle noch eine informelle Berufsausbildung. QUELLE: ANNUAL REPORT PERIODIC LABOUR FORCE SURVEY 2023/2024

anderweitig wichtige Hardware bereit. Sie bringen auch umfas- sende pädagogische Konzepte zur Wissensvermittlung und den optimalen Einsatz der Lehrmaterialen mit. Das unter- scheidet sie von der Mehrheit der lokalen Unternehmen. Diese bieten oft nur einzelne Teilprodukte wie Lehrbücher oder Trainingsmaschinen an, ohne dem Lernenden die bestmögliche Verwendung zu vermitteln. GTAI/IHK

Technical Academy. Hier werden nach Unternehmensan- gaben Elektriker und Schlosser nach deutschem Vorbild ausge- bildet. In ganz Indien existieren ähnliche Einrichtungen und damit Bedarf an entsprechen- den Ausbildungsgeräten und Lehrmaterial. Deutsche Unternehmen haben dabei einen Vorteil: Sie stellen zumeist nicht nur Lehr- materialen und gegebenenfalls notwendige Maschinen oder

WEBINARE

20. FEBRUAR 2025 Indien: BIS-Zertifizierung

erforderlichen Werkszertifizierung Ihrer Produktionsstätte in Deutschland auf Sie zukommt. TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 20. Februar 2025,

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN:

Sie wollen nach Indien exportie- ren und fragen sich, ob Ihr Produkt eine BIS-Zertifizierung benötigt? Zahlreiche neue Produkte und Produktgruppen sind im letzten und auch in diesem Jahr hinzugekom- men. Diese Entwicklung scheint sich fortzusetzen. In unserem Webinar informieren wir Sie, welche Produkte von einer Zerti- fizierungspflicht betroffen sind und wie Sie selbst recherchieren können, ob Ihr Produkt darunterfällt. Zudem zeigen wir Ihnen, wie der Zertifizierungsprozess abläuft und was bei einer eventuell

 Gabriele Borchard 0621 1709-131

gabriele.borchard@ rhein-neckar.ihk24.de

10:00 bis 12:00 Uhr, online TEILNAHMEENTGELT:

120 Euro pro Person für IHK-Mitglieder 180 Euro pro Person für Nichtmitglieder PROGRAMM UND ANMELDUNG:   ihk.de/rhein-neckar/bis-zertifizierung

 Sabrina Weigold 0621 1709-130

sabrina.weigold@ rhein-neckar.ihk24.de

13

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

INDONESIEN Sonderwirtschaftszonen als Hoffnungsträger

Regierung verstärkt auf das Konzept der „Special Econo- mic Zones“ (SEZ). Diese Sonderwirtschaftszonen bieten attraktive Anreize für ausländische Investoren und sollen die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der neuen Regie- rung unterstützen. Die SEZs heben sich durch umfangrei- che Vorteile von herkömmlichen Gewerbeparks ab. Zu den wichtigsten Anreizen gehören: • Zoll- und Steuererleichterungen bei der Einfuhr von Kapitalgütern • Landnutzungsrechte für bis zu 80 Jahre • Befreiung von der Körperschaftssteuer für bis zu 20 Jahre • reduzierte Grundsteuer • One-Stop-Services durch die SEZ-Verwaltung Bis 2023 gingen 20 SEZ an den Start, 2024 kamen vier weitere hinzu. Zehn SEZ sind dem verarbeitenden Gewerbe gewidmet. Die neue Regierung stellt die SEZ nun auf den Prüfstand. Funktionierende SEZ will sie effizienter machen und damit Indonesiens Standortvorteile in Wirtschafts- wachstum ummünzen. Nicht funktionale SEZ könnten geschlossen oder an neue Betreiber vergeben werden. Die Regierung hofft, durch diese Strategie in den nächs- ten zehn Jahren über 50 Milliarden US-Dollar an ausländi- schen Investitionen anzuziehen, insbesondere im Bereich der SEZ-orientierten Fertigung. Dieser Ansatz soll nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben, sondern auch die regionale Disparität verringern und Indonesiens Position als attraktives Investitionsziel stärken. GTAI/IHK

Die größte Sonderwirtschaftszone – die Java Integrated Industrial and Ports Estate (JIIPE) – entsteht derzeit in Gresik außerhalb von Jakarta. Bis 2023 wurden hier Investitionen von 4,2 Milliarden Euro realisiert.

Indonesiens ehrgeiziges Ziel, das Wirtschaftswachs- tum bis 2029 auf 8 Prozent pro Jahr zu erhöhen, erfordert eine deutliche Steigerung der Investitionen. Trotz schrittweiser Verbesserung der Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen bleibt der Standort aufgrund mangelnder Rechtssicherheit, bürokratischer Hürden und hoher Importkosten herausfordernd. Um diese Herausforderungen zu überwinden und die Industrialisierung außerhalb des überlasteten Großraums Jakarta voranzutreiben, setzt die neue indonesische

Mehr Informationen finden Sie auf der Website INDONESIA SEZ: kek.go.id

CHINA Neues Gesetz zur Umsatzsteuer verabschiedet

China hat am 25. Dezember 2024 ein neues Umsatz- steuergesetz („Value-Added Tax Law“) verabschiedet, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz ersetzt die bisherigen Übergangsregelungen und besteht aus 38 Artikeln in sechs Kapiteln. Die grundlegende Struktur der Umsatzsteuersätze bleibt erhalten, mit einem Höchstsatz von 13 Prozent. Die Steuersätze variieren je nach Art der Ware oder Dienst- leistung: • 13 Prozent für Warenverkauf, Vermietung beweglichen Eigentums sowie Verarbeitungs- und Reparaturdienst- leistungen • 9 Prozent für Post- und Basis-Telekommunikations- dienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Übertra-

gung von Landnutzungsrechten, Verkauf von unbewegli- chem Vermögen und bestimmter Waren wie Bücher oder landwirtschaftliche Erzeugnisse • 6 Prozent auf Dienstleistungen und den Verkauf immate- rieller Vermögenswerte Das Gesetz definiert auch „kleine Steuerzahler“ als Unternehmen mit einem jährlichen umsatzsteuerpflichti- gen Absatzvolumen von weniger als 5 Millionen Renminbi Yuan (rund 656.000 Euro). GTAI/IHK Das neue Mehrwertsteuergesetz der Volksrepublik China vom 25. Dezember 2024 (nur auf Chinesisch): shanghai.chinatax.gov.cn/zcfw/zcfgk/zzs/202412/t474694. html

14

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

ASIEN-PAZIFIK

AUSTRALIEN Neue Arbeitsvisumskategorie eingeführt

Die australische Regierung hat am 7. Dezember 2024 mit der Einführung der Migration Amend- ment Regulations 2024 den australischen Migrations- rahmen umgestaltet. Eine der grundlegenden Änderun- gen ist die Einführung des „Skills in Demand-Visa (Subclass 482)“ welches das bisherige „Temporary Skills Deficiency-Visa (Subclass 482)“ ersetzt. Das neue Visum soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine größere Flexibilität bieten, qualifizierte Arbeitskräfte anziehen und zur Stärkung der globalen Wettbewerbs- fähigkeit Australiens beitragen. Mit diesem Visum ist ein Aufenthalt bis zu 4 Jahre möglich. Für eine erfolgreiche Beantragung des neuen Visums ist unter anderem erforderlich, dass der Antragsteller einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, die auf der Core Skills Occupation List (CSOL) aufgeführt ist und über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in dem von ihm ausgeübten Beruf oder einem verwandten Bereich verfügt. Weiterhin kann zum Beispiel auch er- forderlich sein, dass der Antragsteller einen Nachweis über die Beherrschung der englischen Sprache (English proficiency) einreicht oder eine Kompetenzbewertung (Skills assessment) durchführt. Informationen zur Be- arbeitungszeit hält die australische Regierung online bereit. GTAI/IHK

Detaillierte Infos zum Skills in Demand Visa (subclass 482) bietet die Website des australischen Department of Home Affairs: immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/ skills-in-demand-visa-subclass-482/core-skills-stream

Mitarbeiterentsendung wird einfacher: Das neue Arbeitsvisum erleichtert die Beschäftigung von qualifizierten Arbeitnehmer in Australien.

ANZEIGE

Ein Angebot der

Für Selbstständige aller Branchen: Datenschutz leicht gemacht

DAUERHAFT KOSTENFREI

Schützen Sie die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Dienstleister! DATENSCHUTZ FÜR KLEINUNTERNEHMEN ist ein kostenfreies Internet-Angebot der Stiftung Datenschutz für alle, die mit möglichst wenig Aufwand die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen wollen. Das Angebot vermittelt das notwendige Grundwissen und zeigt, wie kleine Unternehmen in zwölf Schritten fit für den Datenschutz werden. Zusätzlich stehen Arbeitshilfen, Muster, Checklisten und Praxisbeispiele zur Verfügung.

Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJ).

ds-kleinunternehmen.de

MENA/AFRIKA

KATAR Einführung einer Mehrwertsteuer geplant Katar plant, im Jahr 2025 eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) von 5 Prozent einzuführen, um die Vereinbarungen des Golfkooperationsrats (GCC) umzusetzen. Die Einführung der Mehrwertsteuer wird voraussichtlich zu einem moderaten Anstieg des Preisniveaus führen, was kurzfristig das Konsumwachstum leicht dämpfen könnte. Dennoch wird für 2025 ein Wachstum des Privatver- brauchs von etwa 3 Prozent erwartet. Für Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe, be- deutet die Einführung der Mehrwertsteuer eine notwen- dige Anpassung ihrer Buchhaltungssysteme, was zusätz- lichen Aufwand und Kosten mit sich bringt. Mittel- bis langfristig soll die Mehrwertsteuer jedoch Transparenz und Effizienz fördern, indem Unternehmen ihre Ge- schäftstätigkeiten präziser dokumentieren müssen. Zudem stellt die Mehrwertsteuer einen wichtigen Schritt zur Diversifizierung der Staatseinnahmen dar, welche bisher hauptsächlich auf dem Export fossiler Energie- träger basierte.

Bei Einheimischen und Touristen beliebt: Der berühmte Souq Waqif Marktplatz in der Altstadt Dohas. Auch hier dürften die Preise durch die neue Mehrwertsteuer steigen.

Die geplante Einführung der Mehrwertsteuer in Katar folgt dem Beispiel anderer Mitgliedsstaaten des Golfko- operationsrats, wie zum Beispiel Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, welche bereits 2018 eine Mehrwertsteuer eingeführt haben. IHK

KENIA Steuerliche Änderungen für digitale Dienstleistungen

Kenia abgewickelt wurden. Ausgenom- men von der Steuer sind Unterneh- men, die in Kenia eine Betriebsstätte unterhalten, Einkünfte, die einer Quel- lensteuer unterliegen oder Unterneh- men mit einem Jahresumsatz von we- niger als 5 Millionen Kenia-Schilling (rund 37.360 Euro). Die Steuer ersetzt die „Steuer auf digitale Dienstleistun- gen“ („digital services tax“). Zudem wurde der Kreis der be- troffenen Leistungen erweitert. In die Definition eines digitalen Markt- platzes gehören nun auch Anbieter von Fahrdienstleistungen, Essenslie- feranten und freiberuflich erbrachte Dienstleistungen. Darüber hinaus wurden Quellen- steuern auf Zahlungen für Warenlie-

Mit dem „Tax Laws (Amend- ment) Act, 2024“ und dem „Tax Procedures (Amendment) Act, 2024“ traten am 27. Dezember 2024 in Kenia neue steuerliche Regelungen in Kraft. Diese betreffen insbesondere digitalen Dienstleistungen. Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Einführung einer „Steuer auf die erhebliche wirtschaftliche Prä- senz“ („significant economic presence tax“). Der effektive Steuersatz beträgt 3 Prozent. Dieser berechnet sich aus 30 Prozent des mutmaßlichen steuer- pflichtigen Gewinns von steuerlich nicht Ansässigen. Grundlage dafür sind 10 Prozent des Bruttoumsatzes aus der Dienstleistungserbringung, die über einen digitalen Marktplatz in

ferungen an öffentliche Einrichtun- gen in Kenia und auf Zahlungen über einen digitalen Marktplatz eingeführt. Erstere fällt in Höhe von 5 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 0,5 Prozent für steuerlich Ansässige an. Zweitere wird hingegen in Höhe von 20 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 5 Prozent für steuer- lich Ansässige erhoben. GTAI/IHK Der „Tax Laws (Amendment) Act, 2024“ und der „Tax Procedures (Amendment) Act, 2024“ stehen auf der staatlichen Website „Kenya Law“ zum Download zur Verfügung:

 kenyalaw.org/kl Laws of Kenya Resent Legislation

16

IHK Global Business 02/2025

ihk.de/rhein-neckar

Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11 Page 12 Page 13 Page 14 Page 15 Page 16 Page 17 Page 18 Page 19 Page 20

Made with FlippingBook Learn more on our blog