EUROPA
LIECHTENSTEIN Neues MwSt-Portal
TÜRKEI Mindestlohn erhöht
In Liechtenstein können Mehrwertsteuergeschäfte seit 1. Januar 2025 nur noch über das neue eMWST-Portal abgewickelt werden. Zu diesen Geschäften zählen: An- und Abmeldung, Abrechnungen, Antragswesen, Kontoinformationen und Kommunikation. Um das neue Portal nutzen zu kön- nen, muss die elektronische Identi- fikationsnummer eID.li beantragt werden beziehungsweise vorliegen. In Papierform im Umlauf befindli- che Mehrwertsteuerabrechnungen und -anträge werden nicht mehr an- genommen. GTAI/IHK
Das türkische Ministerium für Arbeit und Soziales hat den gesetzlichen monatlichen Mindest- lohn zum Jahreswechsel um 30 Prozent angehoben. Der neue Mindestlohn beträgt 22.104 Türkische Lira (etwa 603 Euro), während er zuvor bei 17.002 Lira (465 Euro) lag. Dies Erhöhung betrifft etwa ein Drittel der Erwerbstätigen im Land direkt. Die Lohnerhöhung bringt für viele türkische Arbeitnehmer spürbare Ent- lastung, doch die Inflation bleibt mit immer noch 47 Prozent eine zentrale Herausforderung. Diese relativiert die positiven Effekte der Lohnerhöhung und belastet weiterhin Unternehmen und Verbraucher. Konkret wirkt sich die Mindestlohn- erhöhung in zweierlei Hinsicht auf den türkischen Markt aus. Zum einen kann die höhere Kaufkraft in der Bevölke- rung kurzfristig die Nachfrage, insbe- sondere in Konsumgütermärkten, stär- ken und somit den Absatz erhöhen. Auch der Dienstleistungssektor kann kurzfristig von der Lohnerhöhung pro- fitieren. Zum anderen könnten höhere Löhne die Produktionskosten ver-
teuern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Exportgeschäft negativ beeinflussen. Die Türkei bleibt als fünfgrößter Ab- satzmarkt außerhalb der EU einer der wichtigsten Handelspartner Deutsch- lands. Doch wie sich diese Entwick- lungen langfristig auf Investitionen und Handelsbeziehungen auswirken, bleibt abzuwarten. IHK Der höhere Mindestlohn dürfte die Konsumnachfrage ankurbeln. Im Bild: Eine Einkaufsstraße im Tahtakale-Viertel in der Istanbuler Altstadt.
Zugang zum eMWST-Portal: mwstportal.li
Beantragung einer eID.li: llv.li/de/eid.li-ihre-identitaet-im- digitalen-leben Information der Landesverwaltung Lichtensteins: llv.li/de/news/portalpflicht-bei- der-mehrwertsteuer-ab-januar- 2025-emwst
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