ASIEN-PAZIFIK
INDONESIEN Sonderwirtschaftszonen als Hoffnungsträger
Regierung verstärkt auf das Konzept der „Special Econo- mic Zones“ (SEZ). Diese Sonderwirtschaftszonen bieten attraktive Anreize für ausländische Investoren und sollen die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der neuen Regie- rung unterstützen. Die SEZs heben sich durch umfangrei- che Vorteile von herkömmlichen Gewerbeparks ab. Zu den wichtigsten Anreizen gehören: • Zoll- und Steuererleichterungen bei der Einfuhr von Kapitalgütern • Landnutzungsrechte für bis zu 80 Jahre • Befreiung von der Körperschaftssteuer für bis zu 20 Jahre • reduzierte Grundsteuer • One-Stop-Services durch die SEZ-Verwaltung Bis 2023 gingen 20 SEZ an den Start, 2024 kamen vier weitere hinzu. Zehn SEZ sind dem verarbeitenden Gewerbe gewidmet. Die neue Regierung stellt die SEZ nun auf den Prüfstand. Funktionierende SEZ will sie effizienter machen und damit Indonesiens Standortvorteile in Wirtschafts- wachstum ummünzen. Nicht funktionale SEZ könnten geschlossen oder an neue Betreiber vergeben werden. Die Regierung hofft, durch diese Strategie in den nächs- ten zehn Jahren über 50 Milliarden US-Dollar an ausländi- schen Investitionen anzuziehen, insbesondere im Bereich der SEZ-orientierten Fertigung. Dieser Ansatz soll nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben, sondern auch die regionale Disparität verringern und Indonesiens Position als attraktives Investitionsziel stärken. GTAI/IHK
Die größte Sonderwirtschaftszone – die Java Integrated Industrial and Ports Estate (JIIPE) – entsteht derzeit in Gresik außerhalb von Jakarta. Bis 2023 wurden hier Investitionen von 4,2 Milliarden Euro realisiert.
Indonesiens ehrgeiziges Ziel, das Wirtschaftswachs- tum bis 2029 auf 8 Prozent pro Jahr zu erhöhen, erfordert eine deutliche Steigerung der Investitionen. Trotz schrittweiser Verbesserung der Rahmenbedingungen für ausländische Unternehmen bleibt der Standort aufgrund mangelnder Rechtssicherheit, bürokratischer Hürden und hoher Importkosten herausfordernd. Um diese Herausforderungen zu überwinden und die Industrialisierung außerhalb des überlasteten Großraums Jakarta voranzutreiben, setzt die neue indonesische
Mehr Informationen finden Sie auf der Website INDONESIA SEZ: kek.go.id
CHINA Neues Gesetz zur Umsatzsteuer verabschiedet
China hat am 25. Dezember 2024 ein neues Umsatz- steuergesetz („Value-Added Tax Law“) verabschiedet, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Dieses Gesetz ersetzt die bisherigen Übergangsregelungen und besteht aus 38 Artikeln in sechs Kapiteln. Die grundlegende Struktur der Umsatzsteuersätze bleibt erhalten, mit einem Höchstsatz von 13 Prozent. Die Steuersätze variieren je nach Art der Ware oder Dienst- leistung: • 13 Prozent für Warenverkauf, Vermietung beweglichen Eigentums sowie Verarbeitungs- und Reparaturdienst- leistungen • 9 Prozent für Post- und Basis-Telekommunikations- dienstleistungen, Vermietung von Immobilien, Übertra-
gung von Landnutzungsrechten, Verkauf von unbewegli- chem Vermögen und bestimmter Waren wie Bücher oder landwirtschaftliche Erzeugnisse • 6 Prozent auf Dienstleistungen und den Verkauf immate- rieller Vermögenswerte Das Gesetz definiert auch „kleine Steuerzahler“ als Unternehmen mit einem jährlichen umsatzsteuerpflichti- gen Absatzvolumen von weniger als 5 Millionen Renminbi Yuan (rund 656.000 Euro). GTAI/IHK Das neue Mehrwertsteuergesetz der Volksrepublik China vom 25. Dezember 2024 (nur auf Chinesisch): shanghai.chinatax.gov.cn/zcfw/zcfgk/zzs/202412/t474694. html
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IHK Global Business 02/2025
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