IHK-Global Business Ausgabe 2/2025

ASIEN-PAZIFIK

AUSTRALIEN Neue Arbeitsvisumskategorie eingeführt

Die australische Regierung hat am 7. Dezember 2024 mit der Einführung der Migration Amend- ment Regulations 2024 den australischen Migrations- rahmen umgestaltet. Eine der grundlegenden Änderun- gen ist die Einführung des „Skills in Demand-Visa (Subclass 482)“ welches das bisherige „Temporary Skills Deficiency-Visa (Subclass 482)“ ersetzt. Das neue Visum soll Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine größere Flexibilität bieten, qualifizierte Arbeitskräfte anziehen und zur Stärkung der globalen Wettbewerbs- fähigkeit Australiens beitragen. Mit diesem Visum ist ein Aufenthalt bis zu 4 Jahre möglich. Für eine erfolgreiche Beantragung des neuen Visums ist unter anderem erforderlich, dass der Antragsteller einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, die auf der Core Skills Occupation List (CSOL) aufgeführt ist und über mindestens 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung in dem von ihm ausgeübten Beruf oder einem verwandten Bereich verfügt. Weiterhin kann zum Beispiel auch er- forderlich sein, dass der Antragsteller einen Nachweis über die Beherrschung der englischen Sprache (English proficiency) einreicht oder eine Kompetenzbewertung (Skills assessment) durchführt. Informationen zur Be- arbeitungszeit hält die australische Regierung online bereit. GTAI/IHK

Detaillierte Infos zum Skills in Demand Visa (subclass 482) bietet die Website des australischen Department of Home Affairs: immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/ skills-in-demand-visa-subclass-482/core-skills-stream

Mitarbeiterentsendung wird einfacher: Das neue Arbeitsvisum erleichtert die Beschäftigung von qualifizierten Arbeitnehmer in Australien.

ANZEIGE

Ein Angebot der

Für Selbstständige aller Branchen: Datenschutz leicht gemacht

DAUERHAFT KOSTENFREI

Schützen Sie die Daten Ihrer Kunden, Mitarbeitenden und Dienstleister! DATENSCHUTZ FÜR KLEINUNTERNEHMEN ist ein kostenfreies Internet-Angebot der Stiftung Datenschutz für alle, die mit möglichst wenig Aufwand die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen wollen. Das Angebot vermittelt das notwendige Grundwissen und zeigt, wie kleine Unternehmen in zwölf Schritten fit für den Datenschutz werden. Zusätzlich stehen Arbeitshilfen, Muster, Checklisten und Praxisbeispiele zur Verfügung.

Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJ).

ds-kleinunternehmen.de

Made with FlippingBook Learn more on our blog