IHK-Global Business Ausgabe 2/2025

MENA/AFRIKA

KATAR Einführung einer Mehrwertsteuer geplant Katar plant, im Jahr 2025 eine Mehrwertsteuer (Value Added Tax, VAT) von 5 Prozent einzuführen, um die Vereinbarungen des Golfkooperationsrats (GCC) umzusetzen. Die Einführung der Mehrwertsteuer wird voraussichtlich zu einem moderaten Anstieg des Preisniveaus führen, was kurzfristig das Konsumwachstum leicht dämpfen könnte. Dennoch wird für 2025 ein Wachstum des Privatver- brauchs von etwa 3 Prozent erwartet. Für Unternehmen, insbesondere kleinere Betriebe, be- deutet die Einführung der Mehrwertsteuer eine notwen- dige Anpassung ihrer Buchhaltungssysteme, was zusätz- lichen Aufwand und Kosten mit sich bringt. Mittel- bis langfristig soll die Mehrwertsteuer jedoch Transparenz und Effizienz fördern, indem Unternehmen ihre Ge- schäftstätigkeiten präziser dokumentieren müssen. Zudem stellt die Mehrwertsteuer einen wichtigen Schritt zur Diversifizierung der Staatseinnahmen dar, welche bisher hauptsächlich auf dem Export fossiler Energie- träger basierte.

Bei Einheimischen und Touristen beliebt: Der berühmte Souq Waqif Marktplatz in der Altstadt Dohas. Auch hier dürften die Preise durch die neue Mehrwertsteuer steigen.

Die geplante Einführung der Mehrwertsteuer in Katar folgt dem Beispiel anderer Mitgliedsstaaten des Golfko- operationsrats, wie zum Beispiel Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate, welche bereits 2018 eine Mehrwertsteuer eingeführt haben. IHK

KENIA Steuerliche Änderungen für digitale Dienstleistungen

Kenia abgewickelt wurden. Ausgenom- men von der Steuer sind Unterneh- men, die in Kenia eine Betriebsstätte unterhalten, Einkünfte, die einer Quel- lensteuer unterliegen oder Unterneh- men mit einem Jahresumsatz von we- niger als 5 Millionen Kenia-Schilling (rund 37.360 Euro). Die Steuer ersetzt die „Steuer auf digitale Dienstleistun- gen“ („digital services tax“). Zudem wurde der Kreis der be- troffenen Leistungen erweitert. In die Definition eines digitalen Markt- platzes gehören nun auch Anbieter von Fahrdienstleistungen, Essenslie- feranten und freiberuflich erbrachte Dienstleistungen. Darüber hinaus wurden Quellen- steuern auf Zahlungen für Warenlie-

Mit dem „Tax Laws (Amend- ment) Act, 2024“ und dem „Tax Procedures (Amendment) Act, 2024“ traten am 27. Dezember 2024 in Kenia neue steuerliche Regelungen in Kraft. Diese betreffen insbesondere digitalen Dienstleistungen. Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Einführung einer „Steuer auf die erhebliche wirtschaftliche Prä- senz“ („significant economic presence tax“). Der effektive Steuersatz beträgt 3 Prozent. Dieser berechnet sich aus 30 Prozent des mutmaßlichen steuer- pflichtigen Gewinns von steuerlich nicht Ansässigen. Grundlage dafür sind 10 Prozent des Bruttoumsatzes aus der Dienstleistungserbringung, die über einen digitalen Marktplatz in

ferungen an öffentliche Einrichtun- gen in Kenia und auf Zahlungen über einen digitalen Marktplatz eingeführt. Erstere fällt in Höhe von 5 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 0,5 Prozent für steuerlich Ansässige an. Zweitere wird hingegen in Höhe von 20 Prozent für steuerlich nicht Ansässige und 5 Prozent für steuer- lich Ansässige erhoben. GTAI/IHK Der „Tax Laws (Amendment) Act, 2024“ und der „Tax Procedures (Amendment) Act, 2024“ stehen auf der staatlichen Website „Kenya Law“ zum Download zur Verfügung:

 kenyalaw.org/kl Laws of Kenya Resent Legislation

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IHK Global Business 02/2025

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