ZOLL & AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
IHK Global Business Impressum Herausgeber Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar Geschäftsbereich International L 1, 2, 68161 Mannheim www.ihk.de/rhein-neckar Redaktion Georg Müller (verantw.) Tel. 0621 1709-228 global-business@rhein-neckar.ihk24.de Erscheinungsweise monatlich (11 Ausgaben im Jahr) Redaktionsschluss jeweils am 20. des Vormonats Gesamtherstellung, Verlag, Druck, Anzeigenservice Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH Ooser Bahnhofstr. 16 76532 Baden-Baden Tel. 07221 211917 medienmarketing@pruefer.com www.pruefer.com Verlags-/Anzeigenleitung Andrea Albecker Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46 vom Januar 2024 Satz, Layout .punto design Werbeagentur Bernhard Kück 69469 Weinheim www.puntodesign.de IHK Global Business wird unter ande- rem in Zusammenarbeit mit Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarke- ting mbH erstellt. Die Informationen werden von uns mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Dieser Informationsdienst ist für Unter- nehmen des IHK-Bezirks kostenfrei. Datenschutzrechtliche Informationen www.ihk.de/rhein-neckar/datenschutz Mitgliederservice Bei nicht gewünschter Zeitschriften- belieferung, Mehrfachzustellungen oder Adressänderungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: global-business@rhein-neckar.ihk24.de
HYBRID-VERANSTALTUNG
20. MÄRZ 2025 Warenursprung und Präferenzen
Wer Präferenzen im Drittland in Anspruch nehmen kann, hat Kostenvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern. Wichtig ist daher zu wissen, wann und bei welchen Lieferun- gen ins Drittland mein Produkt zollbe- günstigt ist. Nicht nur die vollständige Beantragung notwendiger Dokumente, wie etwa eine EUR.1, bereitet im Präfe- renzrecht dagegen immer wieder Schwie- rigkeiten. Auch die Ursprungsprüfung, wann mein Produkt präferenzberechtigt ist, welche Nachweise und Dokumenta- tion erforderlich sind, ist schwierig. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstal- tung liegt auf der formalen Prüfung, dem korrekten Nachweis der Präferenzbe- rechtigung und der internen erforder- lichen Dokumentation. Lernziel: Sie erlernen den Umgang mit forma- len Nachweisen, als auch mit Verein- fachungen, die ohne oder auch nur mit vorheriger zollamtlicher Bewilligung genutzt werden können. Umfangreiche praktische Übungen helfen dabei das Tagesgeschäft erfolgreich zu bewältigen. Sinnvolle Hinweise auf Datenbanken der Zollverwaltung und der EU runden das Seminar ab. Im Einzelnen werden behandelt: • Der Ursprungsbegriff im internationalen Handel Nichtpräferenzieller Ursprung/ Präferenzieller Ursprung Herkunftsbezeichnung „Made in…“
Unterscheidung Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen • Räumlicher Anwendungsbereich und materieller Rechtsrahmen der Präfe- renzregelungen der EU (Ursprungs- regeln) • Prüfung und Nachweis der Präferenz- regelung Bilaterale und diagonale Kumulierung Kumulierung im Freihandelsraum Pan-Euro-Med und SAP-Zone Formale Nachweise EUR.1, EUR-Med Vereinfachte Ursprungsnachweise (Ursprungserklärung) Besonderheiten im Rahmen der Zollunion mit der Türkei A.TR • Lieferantenerklärungen Form und Inhalt Die zollamtliche Bestätigung der Lieferantenerklärung mit Auskunfts- blatt INF.4 Praktische Übungen
TERMIN UND UHRZEIT: Donnerstag, 20. März 2025, 09:00 bis 17:00 Uhr TEILNAHMEENTGELT: 290 Euro für IHK-Mitglieder 435 Euro für Nichtmitglieder
PROGRAMM UND ANMELDUNG ihk.de/rhein-neckar/seminar-wup IHRE ANSPRECHPARTNERIN: Andrea Förster 0621 1709-164 andrea.foerster@rhein-neckar.ihk24.de
Indien und den Vereinigte Arabische Emiraten, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen, ins Visier. Zudem wurde die Finanzsanktionsliste um 54 Personen und 30 Organisationen/ Einrichtungen erweitert. DIHK/IHK Auf unserer Internetseite haben wir ein Prüfschema hinterlegt, welches den Umgang mit den Sanktionen erleichtert. Dieses und alle Informa- tionen zu den Sanktionen finden Sie unter
RUSSLAND 15. Sanktionspaket der EU in Kraft
Am 17. Dezember 2024 ist das 15. Sanktionspaket der EU gegen Russland in Kraft getreten. Das neue Sanktionspaket zielt in erster Linie darauf ab, Umgehungen der Russland- Sanktionen zu verhindern, und nimmt dabei neben weiteren Schiffen der sogenannten „russischen Schattenflot- te“ auch 32 Akteure in Russland, Hongkong, China, Serbien, Iran,
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IHK Global Business 02/2025
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