EU / MERCOSUR
Wie geht es weiter? Ob das Mercosur-Abkommen auch zur Anwen- dung kommen wird, hängt davon ab, ob es im Europäischen Rat und im Europäischen Parla- ment entsprechende Mehrheiten geben wird. Einige Mitgliedstaaten – insbesondere Frank- reich, Österreich und Polen – stehen dem Ab- kommen ablehnend gegenüber und versuchen eine Sperrminorität im Rat zu organisieren. Im Falle, dass eine solche Sperrminorität zu Stande käme, wäre das Abkommen endgültig geschei- tert. Die Entscheidung hierüber dürfte im Jahr 2025 stattfinden. Deutschland und Brasilien, die jeweils größten Volkswirtschaften in der EU und im Mercosur, unterstützen offiziell die zügige Umsetzung des Abkommens. Die nächsten Schritte: 1. Die EU und die Mercosur-Länder werden die vereinbarten Vertragstexte einer juristi- schen Überprüfung unterziehen. 2. Anschließend wird das Abkommen dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt; erst wenn diese beiden Institu- tionen zugestimmt haben, kann der Ratifizierungsprozess starten. 3. Für die endgültige Umsetzung des Abkom-
Das Mercosur-Abkommen sieht auch Zollerleichte- rungen für EU-Landwirtschaftserzeugnisse, beispiels- weise Käse, vor. Derzeit liegt der Zollsatz für Milch- produkte noch bei 28 Prozent.
357 EUROPÄISCHE PRODUKTE werden künftig im Mercosur-Raum mittels geographi- scher Herkunfts- angaben geschützt sein. QUELLE: EU-KOMMISSION
IHRE ANSPRECHPARTNERIN ZUM LATEINAMERIKA-GESCHÄFT :
mens müssen alle nationalen Parlamente zustimmen – es sei denn, der Handelsteil wird separat behandelt. In diesem Fall brauchen nur die EU-Institutionen zustim- men, nicht die nationalen Parlamente. Im Idealfall wird das Abkommen dann 2026/2027 in Kraft treten.
Kathrin Fausel
4.
0621 1709-226 kathrin.fausel@rhein-neckar.ihk24.de
IHK/GTAI/DIHK/BMWK/EU-Kommission
INFO
nation schedule for Mercosur“ und die Änderungen dazu unter „Annex: Changes to tariff elimination schedule for Mercosur“ veröffentlicht. Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einen der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Die Ursprungsregeln sind jenen der zuletzt von der EU ab- geschlossenen Handelsabkommen ähnlich. Als Ursprungs- nachweis wird die Erklärung zum Ursprung auf Handelsdo- kumenten dienen. Für Sendungen mit einem Wert über 6.000 Euro an präferenzberechtigten Waren ist eine Registrierung als Registrierter Ausführer (REX) vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass bestehende Registrierungen verwendet werden können.
Von welchen Zollvorteilen könnten Sie profitieren?
Der englische Wortlaut des Handelsabkommens ein- schließlich aller Anhänge wurde von der EU-General- direktion Handel veröffentlicht: policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships- country-and-region/countries-and-regions/mercosur/ eu-mercosur-agreement/text-agreement_en Da Teile des Abkommens bereits 2019 ausverhandelt waren, mussten einzelne Anhänge bereits überarbeitet werden. Dies erkennt man am Hinweis „revised”. Die vorgesehenen Abbaustufen der Mercosur-Zölle auf EU-Ursprungswaren sind unter „Appendix on tariff elimi-
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IHK Global Business 02/2025
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