EUROPA
EU / SCHWEIZ Einigung auf neue Abkommen
ist allerdings, dass die An- meldefrist von acht auf vier Arbeitstage reduziert wurde und nur noch für Risikobran- chen Anwendung finden soll. Welche Branchen darunter fallen wurde noch nicht defi- niert. Weitere Erleichterungen für Unternehmen, die Mitarbei- ter für kurze Einsätze in die Schweiz entsenden, gibt es bei der Kautionspflicht. Diese soll zukünftig nur noch dann fällig werden, wenn das Unterneh- men wiederholt Mitarbeiter in die Schweiz entsendet. Bei der Spesenregelung wird die Schweiz in der nationalen Umsetzung den im Rahmen der EU-Entsenderichtline zur Verfügung stehenden Spiel- raum maximal nutzen. Wie geht es weiter? Der Abschluss der Ver- handlungen soll im Frühjahr/ Sommer 2025 durch die Paraphierung der endgülti- gen Abkommenstexte durch die beiden Chefunterhändler erfolgen. Parallel dazu werden die innerpolitischen Prozesse in der Schweiz eingeleitet. Voraussichtlich Anfang 2026 wird der Entwurf dem Schwei- zer Parlament unterbreitet. Aufgrund der Schweizer Parla- mentswahlen im Herbst 2027 ist mit einer finalen Volksab- stimmung nicht vor 2028 zu rechnen. Während der Übergangspha- se ist eine Zusammenarbeit im Betrieb der Stromnetze und der bestehenden Binnen- markabkommen wie zum Bei- spiel den Konformitätsbewer- tungen im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung geplant. AHK/IHK
Freude über die Einigung: Die Präsidentin der EU- Kommission Ursula von der Leyen (links) und die Schweizer Bundes- präsidentin Viola Amherd (rechts) beglückwünschen sich zum erfolg- reichen Abschluss der Verhandlungen in Bern.
Am 20. Dezember 2024 haben die
heit, Strom und Gesundheit abgeschlossen. Anders als in dem 2021 gescheiterten Rahmenabkommen sind die institutionellen Elemente wie dynamische Rechtsübernah- me, einheitliche Auslegung sowie Überwachung und Streitbeilegung in den jeweili- gen Einzelabkommen geregelt. Was sind die wichtigsten Ergebnisse? Neu wurde ein rechtsver- bindlicher Rahmen für den Schweizer Beitrag am Binnen- markt definiert. Für die erste Phase zwischen 2030 und 2036 sollen dies jährlich 350 Millionen Franken sein. Sobald das Abkommen in Kraft tritt, muss die Schweiz rück- wirkend Zahlungen in Höhe von 130 Millionen Franke jähr- lich leisten. Der Lohnschutz folgt grund- sätzlich dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das bisherige Duale Kontrollsystem (Pa- ritätische Kommission und Kantone) bleibt beibehalten. Wichtig für Entsendebetreibe
Schweiz und die EU den materiellen Abschluss der Verhandlungen über ein breit angelegtes Paket an neuen Abkommen erklärt. Damit sollen die engen wirtschaftli- chen Verflechtungen auf ein rechtssicheres Fundament gestellt werden. Mehr als die Hälfte des Schweizer Außenhandels findet mit der EU statt. Dabei gehen 50 Prozente der Schwei- zer Exporte in die EU und 70 Prozent der Einfuhren kom- men aus der EU. Umgekehrt ist die Schweiz der viertwichtigste Handelspartner für die EU. Für Baden-Württemberg ist die Schweiz sogar der zweitwich- tigste Handelspartner, sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren. Beide sind in den ersten drei Quartalen 2024 um 9 Prozent gestiegen. Die Verhandlungsergeb- nisse beinhalten zum einen die Stabilisierung der bereits bestehenden bilateralen Ver- träge. Darüber hinaus wurden weitere Abkommen in den Bereichen Lebensmittelsicher-
15,5 MILLIARDEN EURO betrug der Waren- wert, den baden- württembergische Unternehmen in den ersten drei Quartalen 2024 in die Schweiz expor- tierten. QUELLE: STATISTISCHES LANDESAMT BADEN- WÜRTTEMBERG
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IHK Global Business 02/2025
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