IHK-Global Business Ausgabe 06/2023

ASIEN-PAZIFIK

Einkaufen nach Halal-Maßstab: In Malaysia gehören rund 60 Prozent der Bevölkerung dem muslimi- schen Glauben an. Für sie ist Halal ein wichtiges All - tagsthema.

Die weltweite Nachfrage nach Halal- Produkten nimmt zu. Mit „Halal“ (deutsch: rein) werden Produkte und Handlungen bezeichnet, die nach islami- schem Verständnis religionskonform sind. Marktforscher prognostizieren in den nächsten Jahren ein starkes Wachstum der Sparte. Malaysia, bereits gut aufgestellt in Sachen Halal, möchte den Sektor ausbauen, um gegenüber der globalen Konkurrenz noch wettbewerbsfähiger zu sein. Bereits 2020 hatte die Halal-Wirtschaft einen Anteil von 7,5 Prozent am malaysischen Bruttoinlandsprodukt. Zudem belegt Malay- MALAYSIA Vorreiterrolle bei Halal-Produkten

sia den ersten Platz im sogenannten „Global Islamic Economic Indicator“. Der Anzeiger gibt Aufschluss darüber, wie stark der Halal-Sektor innerhalb einer Volkswirtschaft entwickelt ist. Besonders relevant ist Halal in der Lebens- mittelbranche, aber auch im Finanzsektor, beim Tourismus, bei Bekleidung, Kosmetika und Arzneimitteln nimmt es einen hohen Stellenwert ein. Inzwischen haben immer mehr Lebensmittelriesen das große Potenzial des Halal-Marktes erkannt. Neben der brasi- lianischen BRF weiten unter anderem Nestle, Carrefour, Walmart und Whole Foods ihre Halal-Angebote aus. GTAI/IHK

47,6 MILLIARDEN US-DOLLAR soll 2025 der Umsatz von Halal-Lebensmitteln in Malaysia betragen. QUELLE: GTAI

CHINA Neue Regelungen zur Datenübermittlung ins Ausland

bereitstellen und hierfür einen „Stan- dardvertrag zum Export personenbe- zogener Daten“ mit einem ausländi- schen Empfänger abschließen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Datenexport auf diese Weise vornehmen zu können, wird in Artikel 4 der Maßnahmen auf- geführt: Unter anderem muss man ein Betreiber unkritischer Informations- infrastruktur sein. Zudem ist eine Folgenabschätzung vor der Daten- übertragung durchzuführen (Art. 5). Innerhalb von zehn Werktagen ab dem Datum des Inkrafttretens des

Standardvertrags haben Verarbeiter personenbezogener Daten dies bei der lokalen Netzwerkinformations- behörde zu melden und gleichzeitig einen Standardvertrag und Folgen- abschätzungsbericht einzureichen (Art. 7). GTAI/IHK Die neuen Regelungen inklusive der Vorlage eines Standardvertrages sind auf der Website der Cyberspace Admi- nistration of China veröffentlicht (auf Chinesisch): cac.gov.cn/2023- 02/24/c_1678884830036813.htm

Um die Vorgaben des „Personal Information Protection Law“ (PIPL) zur Übermittlung persönlicher Daten ins Ausland in Art. 38 Abs. 1 Ziff. 3 PIPL zu konkretisieren, hat die Cyberspace Administration of China die neuen Implementierungsbestim- mungen „Maßnahmen hinsichtlich des Standardvertrages für den grenzüberschreitenden Transfer von persönlichen Daten“ erlassen. Diese gelten ab 1. Juni 2023. Nach Art. 2 finden die Regelungen Anwendung auf Datenverarbeiter, die persönliche Daten außerhalb Chinas

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