Dienstrecht

Dienstrechtliche Grundlagen

Mai 2025 Fachgruppe 0/4 - Personal

Mag. Martina Gruber | Dr. Claudia Reith

Was erwartet Sie heute? Inhalte und Ziele

Inhalte  Wer sind meine Ansprechpartner bei Dienstrechtsfragen? Wo finde ich relevante Infos? (Hilfe zur Selbsthilfe)  Die wichtigsten Rechte und Pflichten auf einen Blick, aufbauend auf Erstinfo Ziele  Ich kenne die wesentlichen Grundlagen/Erlässe und weiß wo ich sie finde  Die wichtigsten „Spielregeln“ sind mir bekannt, bei Fragen weiß ich wie ich zu meinen relevanten Infos komme

Rückblick Erstinformation

Was erwartet Sie heute?

Wer sind wir? Wo finde ich was? Was bedeutet „öffentlicher Dienst“?

Zum Einstieg

Kompakte Infos zu: •

Dienstzeit & Dienstort Exkurs: Telearbeit Exkurs: Dienstreise

• •

Kompakte Infos zu: •

Karrieremöglichkeiten

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Umgangston & Netiquette im Landesdienst

Gehalt & Benefits

Know-How

Kompakte Infos zu: • GSN • FKZ/Jobticket •

Wie umzugehen mit: • Urlaub • Krankenstand • Exkurs: Pflegefreistellung, Sonderurlaub

Beamtendeutsch

Benefits wie Geldaushilfe Freistellungsmöglichkeiten

Kompakte Infos zu: • Beziehung Mitarbeiter – Vorgesetzte • Weisung • Dienstweg/Meldepflichten

Referat 0/42: Wer sind wir? Ansprechpartner bei Dienstrechtsfragen

Leitung Fachgruppe 0/4 - Personal

Stabstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement

0/41 Personalstrategie, -entwicklung und Lehrlingswesen

0/45 HR-Systeme, Budget und Controlling

0/44 Personalabrechnung

0/43 Personalgewinnung

0/42 Allg. Personalwesen und Einzelpersonalangelegenheiten

Salzburger Verwaltungsakademie (SVAK)

Bei dienstrechtlichen Fragen:

 Werfen Sie einen Blick in die Erlass-Sammlung oder den Personal-Wegweiser

 Kontaktieren Sie Ihre/n Personalbetreuer/in

Was heißt „öffentlicher Dienst“?

3 Fragen zu Beginn:

• Wer ist unser Dienstgeber ? • Haben wir ein eigenes Dienstrecht ? Falls ja, wo ist es geregelt? • Warum brauchen wir ein eigenes Dienstrecht?

Stimmen Sie ab auf menti.com und benutzen Sie den Code 5768 5450

Dienstrecht - Wo finde ich was?

Gesetze / Verordnungen

RIS Informationsangebote (bka.gv.at)

Erlässe des Inneren Dienstes

Erlässe Innerer Dienst - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

Personalwegweiser

Personelles - Personelles - Confluence (salzburg.gv.at)

Wichtige Formulare

Personalangelegenheiten - Interne Dienste - Confluence (salzburg.gv.at)

Zum Einstieg

Kompakte Infos zu: •

Dienstzeit & Dienstort Exkurs: Telearbeit Exkurs: Dienstreise

• •

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Umgangston & Netiquette im Landesdienst

Gehalt & Benefits

Know-How

Beamtendeutsch

Dienstzeit Erlass 6.09

 Dienstzeit = Solldienstzeit lt. Dienstplan

+ sonstige Zeiten außerhalb Dienstplan (zB. MDL, Reisezeit Dienstreise)

 Wochendienstzeit = bei Vollzeit 40h (39,5h), bei Teilzeit individuell

 Gleitzeit im Landesdienst, das heißt

 Rahmenzeit - möglicher Beginn und Ende der Dienstzeit

Montag – Donnerstag 06.00 – 19.00 Uhr Freitag 06.00 – 15.00 Uhr

 Blockzeit – hier besteht jedenfalls Dienstleistungspflicht

Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Teilzeit (Blockzeit mind. ½ der Wochenstunden)

Dienstzeit Erlass 6.09

 Regeldienstzeit = Grundlage für die Bewertung von Abwesenheiten

Vollbeschäftigte: Teilbeschäftigte:

Montag – Donnerstag 9 h, Freitag 3,5 h richtet sich nach dem jeweiligen Dienstplan

Arztbesuche/Behördenwege?

Arztbesuche/Behördenwege/private Verpflichtungen sollten tunlichst außerhalb der (festen) Dienstzeit/Blockzeit erfolgen. Begründete Ausnahmen sind möglich.

Dienstzeitbuchung vergessen?

Sie haben vergessen, sich im DIS einzutragen? Wenden Sie sich an den Dienstzeitbeauftragten in Ihrer Dienststelle und veranlassen Sie zeitnah die Ergänzung.

Dienstzeit Erlass 6.09, Erlass 6.14

 Leistungen, die zeitlich über die festgelegte Dienstzeit hinausgehen  Dienstzeitguthaben Wochengrenze: 5 h / absolute Obergrenze: 30 h (max. zulässiger Rückstand: 10 h) Abbau durch Blockzeitausnahme (Freizeitausgleich 1:1)  angeordnete Mehrdienstleistungen Überstunde = bei Überschreitung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit Mehrstunde = von Teilbeschäftigten bis zur Erreichung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit

Überstundenzuschlag: 50% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag) Mehrstundenzuschlag: 25% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag)

Kreuzworträtsel Begriffe Dienstzeit

Exkurs: Telearbeit Erlass 6.16

 regelmäßige/anlassbezogene Telearbeit

Vereinbarung  Ausmaß: höchstens die Hälfte der Wochendienstzeit  befristet längstens für die Dauer von 2 Jahren

 Bestimmungen über Dienstzeit sind einzuhalten

Formular

Dienstreise Erlass 6.11

Dienstreisen  Reisen zu Orten außerhalb des Dienstortes, an denen dienstliche Aufgaben zu erfüllen sind („Dienstverrichtungsstellen“)  Wegstrecke > 2km

 Programm iReise ist für Antrag & Abrechnung zu verwenden  Abrechnung ist fristgebunden (bis Ende des Folgemonats) Eine Dienstreise kann nur dann angetreten werden, wenn die dafür notwendige Genehmigung bereits vorliegt. Stellen Sie Ihren Dienstreiseantrag daher rechtzeitig! ! !

Dienstreise: Was ist wann zu tun?

Ende des Folgemonats

Dienstreise beantragen iReise

Dienstreise (Belege sammeln)

Dienstreise abrechnen iReise

Dienstreise Erlass 6.11

 Reisegebühren = Ersatz des Mehraufwandes, der durch eine Dienstreise entsteht

 Kosten der Reisebewegung (Reisekostenvergütung)

Grundsätze: 1. Benützung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels 2. Verwendung amtseigener KFZs 3. Anreise mit eigenem KFZ nur wenn 1. und 2. nicht möglich (dienstliches Interesse!)

Kostenersatz nach Beleg oder Beförderungszuschuss (wenn kein Beleg vorhanden)

 Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Reisezulage)

Taggeld (gestaffelt je nach Ausbleibezeit) min. € 10,00 (ab 4. Stunde, + € 2,50 pro h) max. € 30,00 (für 24 h) (vermindert sich pro Mahlzeit um € 15,00)

Nächtigungsgebühr ohne Kostennachweis

€ 17,00 € 136,00

mit Kostennachweis bis max.

(Beleg!)

Dienstreise Erlass 6.11

 Zeiten der Reisebewegung sind Dienstzeit

 Keine Reisegebühren bei Dienstreisen im Wohnort

Gruppenübung Dienstreise

 Sie sind neu im Landesdienst und absolvieren ihre erste Dienstreise. Ihr Dienstort ist Salzburg.

 Variante 1: Sie reisen für eine 2-tägige Konferenz alleine nach Wien (Start Do 8:00 Uhr, Ende Fr 15:00 Uhr).  Variante 2: Sie und zwei Kollegen reisen für eine kurze Schulung nach Großgmain (FLM). (Start 09:00, Ende 12:30 Uhr) 1. Was ist wann zu tun? 2. Wie wähle ich die Anreise/Welche Grundsätze beachte ich hierbei? 3. Entstehen hier Reisegebühren? Was zählt zur Dienstzeit?

3 Gruppen – jede 1 Frage zur Ausarbeitung (nutzen Sie hierzu die Folien oder den Personal-Wegweiser)

Wer unter Ihnen schätzt einen höflichen und respektvollen Umgang unter KollegInnen?

Wer unter Ihnen findet: Ein Mitarbeiter ist Visitenkarte seines Unternehmens und sollte sich daher im Dienst angemessen verhalten. Sie als Privatperson wollen ein Einfamilienhaus bauen und sich beim Land Salzburg über die Wohnbauförderung informieren. Wer von Ihnen möchte gewissenhaft , sachlich und vor allem korrekt beraten werden?

Verhaltensregeln Umgangston & Netiquette im Landesdienst

Wie haben sich Mitarbeiter im Allgemeinen, im Team und ggü. Parteien zu verhalten? menti.com Code 5768 5450

Wie haben sich Mitarbeiter gegenüber Vorgesetzten zu verhalten?

siehe „Weisungen“

Wie haben sich Vorgesetzte gegenüber Mitarbeitern zu verhalten?

siehe sogleich

Verhaltensregeln Umgangston & Netiquette im Landesdienst

Viele Regeln, ein Ziel:

Aufgaben sollen unter Beachtung der Rechtsvorschriften, gewissenhaft & engagiert erfüllt werden

 Achten Sie auf Ihr Verhalten, damit das Vertrauen der Allgemeinheit in die Landesverwaltung erhalten bleibt

 Bürger sind zu unterstützen und zu informieren

 “ Was dem Einzelnen nicht möglich ist, das schaffen viele.”

Verhaltensregeln - Führungskräfte

„Anleitungspflicht“ Aufgaben sollen gesetzmäßig, zweckmäßig, wirtschaftlich erfüllt werden

 Abstellen von Fehlern und Missständen

Mitarbeiterentwicklung

 Regelmäßiges Führung von Mitarbeitergesprächen

Pflegen Sie eine offene Kommunikationskultur. „Störfaktoren“ sollen – wenn möglich – gleich bereinigt werden, warten Sie nicht bis zum nächsten SMG!

Zum Einstieg

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Gehalt & Benefits

Know-How

Wie umzugehen mit: • Urlaub • Krankenstand • Exkurs: Pflegefreistellung/Sonderurlaub

Beamtendeutsch

Urlaub Erlass 6.15

 Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr

 Urlaubsausmaß bei Vollbeschäftigung 200 bzw. 240 Stunden (ab 43. Geburtstag), bei Teilzeit aliquot  Verbrauch des Erholungsurlaubes  ist Vereinbarungssache!  Urlaub muss in myIPIS beantragt und genehmigt werden!

Planen Sie längere Urlaub im Voraus und sprechen sich mit Ihrer Vertretung ab!

Urlaub Häufig gestellte Fragen

Wann verfällt mein Urlaub?

Offener Urlaub kann 1 Kalenderjahr mitgenommen werden und muss bis spätestens Ende dieses Folgejahres verbraucht werden. (zB. Urlaub aus 2023 verfällt grundsätzlich Ende 2024) Ausnahmen erfordern besondere dienstliche/private Gründe. Planen und verbrauchen Sie Ihren Urlaub deshalb rechtzeitig!

Ich bin im Urlaub erkrankt, was nun?

Wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert, sie dies unverzüglich melden und rechtzeitig eine Arztbestätigung bringen, werden die betroffenen Urlaubstage rückwirkend in Krankenstand umgewandelt.

Krankenstand Exkurs: Pflegefreistellung

 Melden Sie Ihren Krankenstand unverzüglich Ihrem Vorgesetzten

 Eine Arztbestätigung ist vorzulegen,

 wenn der Krankenstand länger als 3 Tage dauert bzw.

 früher, wenn Ihr Dienstvorgesetzter dies verlangt

 Anspruch auf Bezugsfortzahlung hängt ab von der Dauer des Dienstverhältnisses zB. < 5 Jahre

Mein Kind ist krank. Was nun?

Ist ihr Kind erkrankt oder fällt die ständige Betreuungsperson aufgrund einer Erkrankung aus und müssen Sie daher Ihr Kind betreuen, so haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung im Ausmaß 1 Arbeitswoche. Für erkrankte Kinder bis zum 15. Geburtstag gebührt eine weitere Woche. Nähere Infos im Personal-Wegweiser

Übung

Das Dienstverhältnis von Birgit S. beginnt am 1.5.2024. Sie plant ihren Urlaub. a.) Ihr steht in diesem Jahr der volle Urlaubsanspruch (200h) zu, weil sie im Jahr 2024 länger als 6 Monate beschäftigt ist. b.) Grundsätzlich muss der im Jahr 2024 erworbene Urlaub spätestens im Jahr 2025 verbraucht werden. c.) Sobald ein Urlaubsansuchen über myIPIS beantragt ist, gilt der Urlaub als genehmigt. Birgit erkrankt an einem Mo und gibt ihrerer Chefin unverzüglich Bescheid. Muss sie eine Arztbestätigung bringen? a.) Ja, wenn der KS länger als 3 Tage dauert oder ihre Chefin dies verlangt.

Möglichkeiten beim Land Salzburg

uvm.

Zum Einstieg

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Gehalt & Benefits

Know-How

Beamten- deutsch

Kompakte Infos zu: • Beziehung Mitarbeiter – Vorgesetzte • Weisung • Dienstweg/Meldepflichten

„Beamtendeutsch“

 „Guidelines“ im öffentlichen Dienst = Weisung  Generelle Weisung = Erlässe  Individuelle Weisung = Arbeitsauftrag

„Beamtendeutsch“

Beziehung Mitarbeiter – Vorgesetzter

MITARBEITER

VORGESETZTER

- „Unterstützungspflicht“ (Weisung)

- „Anleitungspflicht“ - Mitarbeiter fördern (SMG) - Gemeinsame Besprechungen -Gesetzmäßige, zweckmäßige, sparsame Aufgabenerfüllung sicherstellen

- Einhaltung des Dienstweges - Bestimmte Meldepflichten - Amtsverschwiegenheit (derzeit noch)

„Beamtendeutsch“

Klar, da kann ich dir weiterhelfen: Grundsätzlich sind Weisungen zu befolgen . Aber Vorsicht, dies gilt nicht , wenn: - die Weisung von einem unzuständigen Vorgesetzten erteilt wurde; - die Weisung strafrechtswidrig oder sonst rechtswidrig ist.

Weißt du, ob Weisungen wirklich immer zu befolgen sind?

Entweder man lehnt die Weisung ab oder im Falle der „sonstigen Rechtswidrigkeit“ musst du der Weisung widersprechen und zwar schriftlich – das nennt man „ Remonstration “. Sie muss dann schriftlich wiederholt werden.

Gut zu wissen, das wird nicht so häufig vorkommen, aber was kann ich in diesen Fällen tun?

„Beamtendeutsch“

= Dienstliche Anbringen sind beim unmittelbaren Dienstvorgesetzten einzubringen, er/sie leitet dieses weiter

Zu den Ausnahmen siehe: 5.11 Dienstweg - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

= bestimmte Umstände sind entweder vom Vorgesetzten oder vom Mitarbeiter unverzüglich zu melden

Siehe dazu im Detail: 5.10 Sonstige Dienstpflichten - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

„Beamtendeutsch“

Darüber müssen Sie Stillschweigen halten:

Ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordene Tatsachen, wenn die Geheimhaltung geboten ist  im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit;  im Interesse der umfassenden Landesverteidigung;  im Interesse der auswärtigen Beziehungen;  im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechts;  zur Vorbereitung einer Entscheidung;  im überwiegenden Interesse der Parteien.

Siehe dazu im Detail: 5.10 Sonstige Dienstpflichten - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

1.9.2025

„Beamtendeutsch“

Hard Facts zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

 Mit 1.9.2025 tritt IFG in Kraft: Amtsverschwiegenheit weicht einem Grundrecht auf Informationszugang

 Grundrecht auf Informationszugangbeinhaltet 

Proaktive Informationspflicht bei Informationen von allgemeinem Interesse

 Antrag auf Informationszugang (im Einzelfall)

 Informationsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos (!), insbesondere sind zu Beachten:  Datenschutzbestimmungen  ob Geheimhaltungsinteressen bestehen (Art 22a Abs 2 B-VG Gründe sind im Wesentlichen gleich)

 Im Einzelfall ist also weiterhin Notwendigkeit einer Entbindung zu prüfen

Behandeln Sie Informationen aus Ihrer dienstlicher Tätigkeit also weiterhin sorgsam und vertraulich !

Sprechen Sie „Beamtendeutsch“?

 Welche Aussagen im Zusammenhang mit Weisungen sind richtig?

 Welche Aussagen betreffend Dienstweg sind korrekt?

 Vorgriff : Wie setzt sich Ihr Gehalt zusammen?

Stimmen Sie ab auf menti.com und benutzen Sie den Code 3300 9144

Zum Einstieg

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Gehalt & Benefits

Know-How

Kompakte Infos zu: • GSN • FKZ/Jobticket •

Beamtendeutsch

Benefits wie Geldaushilfe Freistellungsmöglichkeiten

Gehaltsystem - Übersetzungstabelle

Einkommensschema = Auflistung von Einkommensbändern

 Einkommensband

 Funktionserfahrung = die in einer Modellstelle verbrachte Zeit + angerechnete gleichwertige Beschäftigungszeiten

= aus Einkommensstufen bestehende Einkommenstabelle

 Einkommensstufe = konkreter Eurowert

 Vorrückungsstichtag = Tag der Anstellung + bestimmteangerechnete Zeiten

Auszahlung = im Vorhinein am 1. des Kalendermonats (außer im 1. Dienstjahr) Sonderzahlung = vierteljährliche Auszahlung iHv 50 % des Monatsentgelts

ÖD - Gehaltssystem

ENTGELT = Monatseinkommen + Nebengebühren und Zulagen

Woraus ergibt sich meine Einstufung?

Entscheidungs- kompetenz

Fach- kompetenz

Wirkungs- bereich

passive psychische Belastung

Kommunikation

physische Anforderungen – Umgebungseinfl ü sse

= Modellstelle

F ü hrungs- kompetenz

physische Anforderungen – k ö rperliche Belastung

 Wie nennt man die Stelle, in der die Aufgaben und Anforderungen mit annähernd vergleichbarer Verwendung dargestellt werden?

 Was kann für besondere Leistungen, die noch nicht abgegolten sind, gewährt werden?

 Wie nennt man den variablen Einkommensteil, der auch als Anreiz zur Erbringung überdurchschnittlicher Leistungen dienen soll?

 Aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (zB bei Zusatzausbildungen, die für die Aufgabenerfüllung besonders wertvoll sind), kann einmalig eine ??? gewährt werden.

MOD E LLSTELLE

BE LOHNUNG

LE IS TU N GSKOMPONEN T E

SONDER V ORRÜCKUNG

Setze aus den roten Buchstaben ein Wort zusammen, ersetze das V mit einem F , dann weißt du wie es weitergeht.

BENEFITS

Mitarbeiterbenefits – Überblick

Mobilität/Nachhaltigkeit

Kinderbetreuung

Flexible Dienstzeit/ Freistellung/Karenzen

Gesundheits- förderung

Benefits

Mittagstisch

Weiterbildung SVAK

Geldaushilfen/Vorschüsse/ Pensionskasse

Nutzen Sie unsere Informationsplattform:

Personal-Wegweiser (salzburg.gv.at)

Fahrtkostenzuschuss/Jobticket Erlass 4.53

auf Ansuchen Voraussetzung: Wegstrecke Wohnort Dienststelle > 2 km

 Jobticket – setzt Kauf einer Fahrkarte voraus ( Zuschuss idHv 60 – 100 %)

 Fahrtkostenzuschuss - setzt regelmäßige Zurücklegung der Wegstrecke an mind. 3 Arbeitstagen/Woche voraus ( Zuschuss idHv 35 – 100 %)

Geldaushilfe/Vorschuss

 Geldaushilfe freiwillige, nicht rückzahlbare Sozialleistung für Sehbeihilfen, Zahnersatz/regulierungen, Hörgeräte, Heirats- und Geburtenbeihilfen

Geldaushilfen | Personal-Wegweiser (salzburg.gv.at)

 Vorschuss unter bestimmten Voraussetzungen gibt es einen zinsenfreien Bezugsvorschuss

Bezugsvorschuss | Personal-Wegweiser (salzburg.gv.at)

Bei Fragen: Frau Viktoria Habersatter (DW 2692)

Freistellungsmöglichkeiten/Karenzen

 Bildungsteilzeit, -karenz  Karenz, Teilzeit iZm Elternschaft  Freistellung, Teilzeit iZm Pflege, Gesundheit  Sonderurlaube zum sofortigen/nicht sofortigen Verbrauch

– je nach Freistellungsart/Karenz:

Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Auswirkungen auf die Vorrückung

• unterschiedliche finanzielle Ansprüche

Zum Einstieg

Kompakte Infos zu: •

Karrieremöglichkeiten

Entwicklung/ Veränderung

Spielregeln

Gehalt & Benefits

Know-How

Beamtendeutsch

Karriereentwicklung

 Mit

geht auch der Wunsch nach einer beruflichen Entwicklung einher

 Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es?

Dienstortwechsel = Versetzung

Dienstzuteilung = vorübergehendes Arbeiten in einer anderen Dienststelle

Verwendungs- änderung = dauerhaft neue Verwendung

Karriereentwicklung

 Besoldungsrechtliche Maßnahme, die mit einer Entwicklung mitunter verbunden sein kann: Zuordnungsänderung

 Zuordnungsänderung = dauerhafte oder temporäre Betrauung mit Aufgaben einer anderen Modellstelle

 Sie haben Interesse an einer Weiterentwicklung in der Salzburger Landesverwaltung, melden Sie sich bei der internen Jobbörse MyJob+ an.

 Richtlinien für die interne Stellenbesetzungen finden Sie im Erlass 4.14.

 Nutzen Sie die Weiterbildungsangebote der SVAK.

Mitarbeiterlebenszyklus So schließt sich der Kreis…

Primär In-house Entwicklung, wenn dies nicht möglich:

 Einverständliche Auflösung  Kündigung  Vorzeitige Auflösung  Diverse andere

Endigungsgründe

Danke für die Aufmerksamkeit!

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