Dienstrecht

Dienstzeit Erlass 6.09

 Dienstzeit = Solldienstzeit lt. Dienstplan

+ sonstige Zeiten außerhalb Dienstplan (zB. MDL, Reisezeit Dienstreise)

 Wochendienstzeit = bei Vollzeit 40h (39,5h), bei Teilzeit individuell

 Gleitzeit im Landesdienst, das heißt

 Rahmenzeit - möglicher Beginn und Ende der Dienstzeit

Montag – Donnerstag 06.00 – 19.00 Uhr Freitag 06.00 – 15.00 Uhr

 Blockzeit – hier besteht jedenfalls Dienstleistungspflicht

Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Teilzeit (Blockzeit mind. ½ der Wochenstunden)

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