Dienstzeit Erlass 6.09
Dienstzeit = Solldienstzeit lt. Dienstplan
+ sonstige Zeiten außerhalb Dienstplan (zB. MDL, Reisezeit Dienstreise)
Wochendienstzeit = bei Vollzeit 40h (39,5h), bei Teilzeit individuell
Gleitzeit im Landesdienst, das heißt
Rahmenzeit - möglicher Beginn und Ende der Dienstzeit
Montag – Donnerstag 06.00 – 19.00 Uhr Freitag 06.00 – 15.00 Uhr
Blockzeit – hier besteht jedenfalls Dienstleistungspflicht
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr Teilzeit (Blockzeit mind. ½ der Wochenstunden)
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