Dienstzeit Erlass 6.09, Erlass 6.14
Leistungen, die zeitlich über die festgelegte Dienstzeit hinausgehen Dienstzeitguthaben Wochengrenze: 5 h / absolute Obergrenze: 30 h (max. zulässiger Rückstand: 10 h) Abbau durch Blockzeitausnahme (Freizeitausgleich 1:1) angeordnete Mehrdienstleistungen Überstunde = bei Überschreitung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit Mehrstunde = von Teilbeschäftigten bis zur Erreichung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit
Überstundenzuschlag: 50% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag) Mehrstundenzuschlag: 25% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag)
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