Dienstrecht

Dienstzeit Erlass 6.09, Erlass 6.14

 Leistungen, die zeitlich über die festgelegte Dienstzeit hinausgehen  Dienstzeitguthaben Wochengrenze: 5 h / absolute Obergrenze: 30 h (max. zulässiger Rückstand: 10 h) Abbau durch Blockzeitausnahme (Freizeitausgleich 1:1)  angeordnete Mehrdienstleistungen Überstunde = bei Überschreitung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit Mehrstunde = von Teilbeschäftigten bis zur Erreichung der für Vollbeschäftigte geltenden Wochendienstzeit

Überstundenzuschlag: 50% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag) Mehrstundenzuschlag: 25% (Ausnahme Nacht, Sonn- bzw. Feiertag)

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