Dienstrecht

Dienstreise Erlass 6.11

Dienstreisen  Reisen zu Orten außerhalb des Dienstortes, an denen dienstliche Aufgaben zu erfüllen sind („Dienstverrichtungsstellen“)  Wegstrecke > 2km

 Programm iReise ist für Antrag & Abrechnung zu verwenden  Abrechnung ist fristgebunden (bis Ende des Folgemonats) Eine Dienstreise kann nur dann angetreten werden, wenn die dafür notwendige Genehmigung bereits vorliegt. Stellen Sie Ihren Dienstreiseantrag daher rechtzeitig! ! !

Dienstreise: Was ist wann zu tun?

Ende des Folgemonats

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