Dienstreise Erlass 6.11
Reisegebühren = Ersatz des Mehraufwandes, der durch eine Dienstreise entsteht
Kosten der Reisebewegung (Reisekostenvergütung)
Grundsätze: 1. Benützung des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels 2. Verwendung amtseigener KFZs 3. Anreise mit eigenem KFZ nur wenn 1. und 2. nicht möglich (dienstliches Interesse!)
Kostenersatz nach Beleg oder Beförderungszuschuss (wenn kein Beleg vorhanden)
Kosten für Verpflegung und Unterkunft (Reisezulage)
Taggeld (gestaffelt je nach Ausbleibezeit) min. € 10,00 (ab 4. Stunde, + € 2,50 pro h) max. € 30,00 (für 24 h) (vermindert sich pro Mahlzeit um € 15,00)
Nächtigungsgebühr ohne Kostennachweis
€ 17,00 € 136,00
mit Kostennachweis bis max.
(Beleg!)
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