Dienstrecht

Verhaltensregeln - Führungskräfte

„Anleitungspflicht“ Aufgaben sollen gesetzmäßig, zweckmäßig, wirtschaftlich erfüllt werden

 Abstellen von Fehlern und Missständen

Mitarbeiterentwicklung

 Regelmäßiges Führung von Mitarbeitergesprächen

Pflegen Sie eine offene Kommunikationskultur. „Störfaktoren“ sollen – wenn möglich – gleich bereinigt werden, warten Sie nicht bis zum nächsten SMG!

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