„Beamtendeutsch“
Klar, da kann ich dir weiterhelfen: Grundsätzlich sind Weisungen zu befolgen . Aber Vorsicht, dies gilt nicht , wenn: - die Weisung von einem unzuständigen Vorgesetzten erteilt wurde; - die Weisung strafrechtswidrig oder sonst rechtswidrig ist.
Weißt du, ob Weisungen wirklich immer zu befolgen sind?
Entweder man lehnt die Weisung ab oder im Falle der „sonstigen Rechtswidrigkeit“ musst du der Weisung widersprechen und zwar schriftlich – das nennt man „ Remonstration “. Sie muss dann schriftlich wiederholt werden.
Gut zu wissen, das wird nicht so häufig vorkommen, aber was kann ich in diesen Fällen tun?
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