Dienstrecht

„Beamtendeutsch“

= Dienstliche Anbringen sind beim unmittelbaren Dienstvorgesetzten einzubringen, er/sie leitet dieses weiter

Zu den Ausnahmen siehe: 5.11 Dienstweg - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

= bestimmte Umstände sind entweder vom Vorgesetzten oder vom Mitarbeiter unverzüglich zu melden

Siehe dazu im Detail: 5.10 Sonstige Dienstpflichten - Erlässe Innerer Dienst - Confluence (salzburg.gv.at)

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