„Beamtendeutsch“
Hard Facts zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Mit 1.9.2025 tritt IFG in Kraft: Amtsverschwiegenheit weicht einem Grundrecht auf Informationszugang
Grundrecht auf Informationszugangbeinhaltet
Proaktive Informationspflicht bei Informationen von allgemeinem Interesse
Antrag auf Informationszugang (im Einzelfall)
Informationsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos (!), insbesondere sind zu Beachten: Datenschutzbestimmungen ob Geheimhaltungsinteressen bestehen (Art 22a Abs 2 B-VG Gründe sind im Wesentlichen gleich)
Im Einzelfall ist also weiterhin Notwendigkeit einer Entbindung zu prüfen
Behandeln Sie Informationen aus Ihrer dienstlicher Tätigkeit also weiterhin sorgsam und vertraulich !
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