Dienstrecht

„Beamtendeutsch“

Hard Facts zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

 Mit 1.9.2025 tritt IFG in Kraft: Amtsverschwiegenheit weicht einem Grundrecht auf Informationszugang

 Grundrecht auf Informationszugangbeinhaltet 

Proaktive Informationspflicht bei Informationen von allgemeinem Interesse

 Antrag auf Informationszugang (im Einzelfall)

 Informationsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos (!), insbesondere sind zu Beachten:  Datenschutzbestimmungen  ob Geheimhaltungsinteressen bestehen (Art 22a Abs 2 B-VG Gründe sind im Wesentlichen gleich)

 Im Einzelfall ist also weiterhin Notwendigkeit einer Entbindung zu prüfen

Behandeln Sie Informationen aus Ihrer dienstlicher Tätigkeit also weiterhin sorgsam und vertraulich !

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