Wie nennt man die Stelle, in der die Aufgaben und Anforderungen mit annähernd vergleichbarer Verwendung dargestellt werden?
Was kann für besondere Leistungen, die noch nicht abgegolten sind, gewährt werden?
Wie nennt man den variablen Einkommensteil, der auch als Anreiz zur Erbringung überdurchschnittlicher Leistungen dienen soll?
Aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (zB bei Zusatzausbildungen, die für die Aufgabenerfüllung besonders wertvoll sind), kann einmalig eine ??? gewährt werden.
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