TITELTHEMA | DIGITALE TRANSFORMATION
INFO
Kennen Sie diese Digital- Verordnungen bereits?
Drei Tipps für mehr Cybersicherheit
Cyber Resilience Act (CRA) Neue EU-Verordnung für Cybersicherheit bei digitalen Produkten. Ab Ende 2027 müssen Hersteller nachweisen, dass ihre Software und Hardware sicher ist – mit Konformitätserklärung, Sicherheitsupdates und Meldepflichten. Der CRA gilt für eine breite Palette von Produkten: 1. Hardware: Smartphones, Laptops, Smartwatches, Smarthome-Geräte, Firewalls, Mikroprozessoren, intelligente Zähler 2. Software: Buchhaltungssoftware, Apps, Compu - terspiele B2B- und High-End-Systeme ebenso wie günstige Verbraucherprodukte Selbst-Check 1: Ist mein Unternehmen betroffen? ihk.de/rhein-neckar/cra Die NIS-2-Richtlinie 3. Soll die Cyberresilienz in der EU stärken und harmo - nisieren, um ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen zu gewährleisten. Diese Regelungen kommen allen Unternehmen zugute. Doch die Anforderungen, um die Meldepflichten er - füllen zu können, sind hoch. Zweite Herausforderung: Unternehmen werden nicht automatisch informiert, ob sie betroffen sind. Sie sind verpflichtet, dies eigenständig zu prüfen! Selbst-Check 2: Ist mein Unternehmen betroffen? ihk.de/rhein-neckar/nis2
1. Sicherheitslücken schließen, Nutzerkonten und Netzübergänge absichern Alle Anwendungen regelmäßig und möglichst auto - matisiert aktualisieren Konten von Administratoren und anderen Nutzern trennen Verbindliche Richtlinie für sichere Passwörter fest - legen und Zwei-Faktor-Authentifizierung nutzen Unternehmensbereiche unterschiedlichen Schutzbe- darfs identifizieren und durch Firewalls bzw. Netzwerk - segmentierung schützen 2. Gefahrenbewusstsein schaffen und Schadprogramme abwehren Regelmäßig über Sicherheitslücken informieren und Erkenntnisse an Mitarbeiter weitergeben Mitarbeiter regelmäßig entsprechend ihrer jeweiligen Aufgabenbereiche schulen Mitarbeiter zur Meldung verdächtiger Wahrnehmun- gen ermutigen Virenschutzprogramme auf allen Geräten installieren und möglichst zentralisiert aktuell halten 3. Datensicherung durchführen und Notfallplan erstellen Regelmäßige und automatische Datensicherungen durchführen und Wiederherstellung testen Notfallpläne regelmäßig einüben ihk.de/rhein-neckar/cyber-sicherheit
Geld für Digital-Projekte
Tätigkeiten im Vorfeld oder für um- setzungsorientierte Forschung- und Entwicklungs-Dienstleistungen ab. Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirt - schaft • Sollte die Digitalisierung bestimm- ter Anlagen und Prozesse mit einer Energie- und Ressourcenoptimierung einhergehen, kann das Modul 4 „Ener- gie- und ressourcenbezogene Opti- mierung von Anlagen und Prozessen“ zur Finanzierung genutzt werden.
Unternehmen mit maximal 500 Millio- nen Euro Gruppenumsatz. Die Finanzierung mittels Darle- hen umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten von in der Regel 25.000 Euro bis zu fünf Millionen Euro für KMU bzw. bis zu 25 Millionen Euro für Nicht-KMU (siehe auch Seite 40). Innovationsgutscheine Baden- Württemberg • Die Gutscheine decken Kosten bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche
Digitalisierungsfinanzierung (ehem. Digitalisierungsprämie Plus) Das Programm „Digitalisierungs- prämie Plus“ existiert nicht mehr. Die Digitalisierungsförderung wurde unter dem Programm „Digitalisierungsfinan - zierung“ zusammengefasst. Die neue Förderung richtet sich an KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern sowie größere mittelständische
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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2025
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