STANDORT
SIEBEN TIPPS
So wird das Weihnachtsgeschäft zum Erfolgsgeschäft
1. Liebevolle Gestaltung Eine schöne Laden- und Schaufenstergestaltung ist wichtig. Auch bei geringerem Budget zeigen kleine Maß - nahmen Wirkung. Der Schaufensterbereich sollte sauber sein und die Beleuchtung auch nach Ladenschluss an. Die Ware auch nach Geschäftsschluss in Szene zu setzen, ist wichtig. Einfach umsetzbare Tipps und Anregungen findet man oftmals bei Pinterest oder man lässt sich von einem KI-Tool zum entsprechenden Budget einfach mal Vor- schläge machen. 2. Digitale Sichtbarkeit Social Media-Kanäle regelmäßig und visuell ansprechend bespielen. Eine Verkostung, Geschenkverpack-Aktionen oder ein After-Work-Event müssen auch entsprechend beworben werden. Die Kunden müssen vom stationären Handel emotional abgeholt und angesprochen werden, da der Preiswettbewerb mit dem Online-Handel selten zu gewinnen ist. Sympathische Mitarbeiter und regelmäßige Aktionen stärken die Kundenbindung und müssen digital sichtbar werden. 3. Frühzeitige Planung Aktionstage wie der Black Friday oder der Cyber Monday liegen vor der Adventszeit. In der aktuellen wirtschaft - lichen Lage planen Kunden früher, wann und wo sie ihre Weihnachtsgeschenke kaufen. Rechtzeitige Planung und Positionierung sind daher entscheidend. Wissen, was geht Kann ich einfach an Adventssonntagen zusätzlich öffnen? Bietet meine Stadt Sonderaktionen wie Mitternachts - shopping vor Weihnachten an? Darf ich als Bäcker an den Weihnachtstagen Brötchen und Stollen verkaufen? Und was ist eigentlich zwischen den Jahren erlaubt? Für all diese Fragen rund um Öffnungszeiten und Sonder-Ver - kaufsaktionen hat die IHK passende Hinweise. 4.
5. Gemeinsam aktiv Gewerbevereine und Werbegemeinschaften sind gute Ansprechpartner auch im Weihnachtsgeschäft. Das intensive und gemeinsame Bewerben des lokalen Stadtgutscheins oder Sonderaktionen für Bonuspro- gramme bieten sich zu Weihnachten an und machen Stadtgutscheine als Geschenk attraktiv – insbesondere im Wettbewerb zum Online-Handel und den großen Plattformen. 6. Musik Zum weihnachtlichen Ambiente gehört in vielen Geschäf - ten auch weihnachtliche Musik. Grundsätzlich gelten hier die gleichen Regeln, die auch beim Abspielen anderer urheberrechtlich geschützter Musik gelten. Wer in seinem Betrieb Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Das gilt für Hinter - grundmusik in Geschäften, Veranstaltungen und Live- Musik. Ebenso für Videos oder Filme, die auf Fernsehern abgespielt werden. Auch Veranstalter von Weihnachts - märkten müssen sich vorab bei der GEMA melden. Es gibt jedoch auch eine ganze Reihe traditioneller Weihnachts- lieder, die lizenzfrei sind und somit ganz bedenkenlos verwendet werden dürfen. 7. Werbung und Rabatte Besonders zu Weihnachten wird viel Werbung versandt. Das ist jedoch nicht in jeder Form zulässig. Egal auf wel - chen Wegen geworben wird, alle Händler müssen sich an die Spielregeln des Gesetzes gegen unlauteren Wettbe- werb (UWG) halten. Hiervon erfasst sind die sogenannte unzumutbaren Belästigungen (geregelt in § 7 UWG), unter die jede Art von Werbung fallen kann. Zusätzlich sind beim Werbeversand – insbesondere in Bezug auf den Adressbestand – datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. ihk.de/rhein-neckar/weihnachtsgeschaeft
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IHK Magazin Rhein-Neckar 08 | 2025
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